Mittwoch, 23. Juli 2014

Sanierungsabgabe: Verantwortliche kaufen sich die Seeligkeit



Eine Vorauszahlung auf eine Sanierungsabgabe fordert derzeit die Stadt Limburg von Hauseigentümern, die sich weder nötigen, noch erpressen oder gar bestechen haben lassen, alle ihre Rechte aufzugeben, um einen kleinen Rabatt auf eine illegal erhobene Abgabe zu erhalten.
Dabei handelt es sich immer noch die Hälfte der Betroffenen. Die Strippenzieher im Rathaus hatten sich mehr Erfolg mit ihrem hollywoodreif inszenierten Thriller rund um die Sanierungsabgabe in den vergangenen zwei Jahren erhofft.
Auch diesen selbstbewussten Bürgern, die in den Büros der Verwaltung dem Vernehmen nach in 70er Jahre Terminologie als „Revoluzzer“ bezeichnet werden, will die Stadt jetzt an den Geldbeutel, notfalls mit nackter Gewalt. Bei den Betroffenen handelt es sich nicht wirklich um zauselbärtige und –haarige Molotovcocktailwerfer, die erst einmal alles kaputt machen wollen. Die bräuchte auch niemand, denn der heimliche Geschäftsführer des Konsumparadieses auf Erden („Werkstadt“), wie man ihn in der Bevölkerung inzwischen ganz offen nennt, hat sich allem Anschein nach die Verödung der Altstadt auf die Fahnen geschrieben. Die Vertreibung von Gastronomie und und nachhaltige Schikane gegen Gewerbe ziehen die nachgeordneten Hilfstruppen denn auch willfährig durch, ohne Rücksicht darauf, dass dies den Zwecken der nach wie vor „laufenden“ Sanierung widerspricht und gegen die selbst aufgestellte Satzung verstößt..
Kirche singt, Bürger zahlt - Alles Geld ins Schloss
Ein halbes Jahr vor dem förmlichen Ende des Sanierungsgebiets sollen nun noch einmal gute 600.000 Euro von den geplagten Grundbesitzern der Altstadt abkassiert werden.
Warum und wozu, fragt sich jeder, der mit den ganz speziellen Limburger Verhältnissen nicht vertraut ist. Wenn die offizielle Abrechnung doch schon im Jahr darauf erfolgen soll? Wie sinnbefreit ist denn eine „Vorauszahlung“ 40 Jahre nach Beginn einer Sanierung und wenige Monate vor deren Ende?!
Die Antwort findet sich in einer kleinen, versteckten Passage der von peinlichen Rechtsfehlern nur so strotzenden Bescheide. Die „Einnahmen“ sollen für „letzte Maßnahmen“ im Sanierungsgebiet genutzt werden.
Was sind diese „letzten Maßnahmen“, fragt man sich. Wenn es solche geben soll, müsste es doch eigentlich auch vorletzte gegeben haben?
Gab es aber nicht. Jedenfalls nicht im Sinne der Sanierungssatzung. Das Einzige, was die Stadt Limburg in der jüngeren Vergangenheit in Angriff genommen hat, war der Ausbau des Schlosses, das in einem tolldreisten und rechtlich haarsträubenden Manöver über Nacht schnell dem Sanierungsgebiet zugeführt wurde. Sonst ist kein Geld in die Altstadt geflossen.
Nach Auskunft der Stadt vom Dezember des vergangenen Jahres wurden 1,2 Millionen im Schloss vergraben. Diese kommen zur Hälfte aus den Sparstrümpfen der Altstadthausbesitzer, die andere Hälfte waren Zuschüsse des Landes Hessen. Die Stadt selbst hat nicht einen einzigen Cent investiert. Ein identisches Manöver ist nun für das Jahr 2014 geplant. Den bisher renitenten Eignern sollen auf die Schnelle noch einmal 600.000 Euro abgepresst werden, die in den „Sanierungstopf“ geworfen werden, damit das Land Hessen verpflichtet ist, dieselbe Summe beizusteuern.
Wo soll das Geld hin? 
Selbstredend wieder in das Schloss und nur in dieses.
Wer profitiert davon?
Ausschließlich die Katholische Kirche.
Auf Kosten der Bürger und des Landes soll nicht nur ein Proberaum für den Domchor hergerichtet werden. Nein, im Schloss soll ein Paradies für klerikale Chormusik entstehen, wie es in Deutschland auf Staatskosten nirgends existiert! „Den Chören“ soll am Ende ein Mehrfaches dessen an Fläche zur Verfügung stehen, was sie heute bespielenDas geht sogar zum Teil zu Lasten der eigenen Nutzung durch die Stadt Limburg. Das Stadtarchiv muss weichen, um Platz für weithin aus offenen Fenstern hallenden Gesang zu schaffen. Am Ende soll die Stadt eine „Kostenmiete“ erhalten, die noch nicht einmal ausgehandelt oder vereinbart ist. Also ein Sümmchen für die Portokasse, das mit viel gutem Willen die laufenden Kosten deckt. Und wenn nicht, dann eben nicht. Man ist nämlich so stolz darauf, den Domchor zu beherbergen, wie der Stadtregent verkündete.
Eine bemerkenswerte Prioritätensetzung.
Welcher Gesangsverein bekommt von der Stadt ein eigenes Haus? Welcher Sportclub einen dringend nötigen und ersehnten Kunstrasen? Welche (von der falschen Konfession betriebene) Tagespflegeeinrichtung bekommt einen Zuschuss aus dem städtischen Etat? 
Die Stadt hat kein Geld, heißt es immer. Sie muss sparen, heißt es immer.
Doch für das Bistum Limburg ist der Sack mit Geschenken immer reich gefüllt.
Nur zur Erinnerung: Wir sprechen hier von derselben Institution, die unlängst gestanden hat, dass sie über ein bilanziertes Vermögen von über 900 Millionen Euro verfügt. Ein bilanziertes, wohlgemerkt. Darin sind die „abgeschriebenen“ Immobilien überhaupt noch nicht mit ihrem Realwert mitgerechnet, der ein Vielfaches davon betragen dürfte.
Es ist dasselbe Bistum, das 700 (in Worten: siebenhundert) Millionen Euro in Anlagen, Geldern, Wertpapieren und Beteiligungen besitzt!
Stimmbildung mit Aussicht
Dasselbe Bistum, dem für über 30 Millionen ein nutzungsfreies Bauwerk hingestellt wurde, das für Chorproben ideal wäre, über Tausende von Quadratmetern und sogar über eine eigene Kapelle verfügt.
Aber hat sich irgendjemand aus den Kreisen der Klerikalen überlegt, eigene Flächen in Anspruch zu nehmen? Hat sich einer der Soutanenträger bereit erklärt, auch nur einen einzigen Cent zu investieren?
Nein.
Im Bistum handelt man weiterhin getreu dem Motto: „Man darf nicht nur nehmen. Man muss sich auch geben lassen können.“
Man hat ja seine Leute. Die fünfte Kolonne der Katholischen Kirche in Parlament, Verwaltung und Stadtregierung ist wild entschlossen, sich die eigene Seeligkeit zu kaufen. In Form von modernen Ablassbriefen, die man jedoch nicht einmal selbst bezahlt, sondern mit dem Geld finanziert, das man erstmal den Bürgern raubt.
Zumindest hat man sich das so gedacht.
Doch die letzten Jahre haben einen leisen Wandel gebracht. Am Anfang stand die Wut über den Schildbürgerstreich Kehrsatzung. Dann kam mit dem systematischen und organisierten Widerstand die Überraschung, dass man eben doch etwas gegen selbstgerechten, bürokratischen Schwachsinn und unverschämte Rechtsverdreherei unternehmen kann.
Der Limburger an sich hat erkannt, dass man sich nicht ALLES gefallen lassen muss. Die kommunalen Ablasshändler haben sich auch dieses Mal verrechnet. Diejenigen, die sich bislang nicht haben erpressen lassen, werden auch gegen diesen neuen rechtswidrigen Raubzug vorgehen. Die Widerstandsbewegung steht auf einer breiten Basis, die von Solidarität und Fantasie getragen wird und in der Lage ist, eine breite Öffentlichkeit herzustellen.
Die Stadt Limburg ist auf dem besten Wege, es wieder auf die Titelseiten aller Tageszeitungen und in sämtliche Fernsehmagazine zu schaffen. Ganz ohne Bischof.
Den konspirativen Kreisen in der Werner Senger Straße steht auf jeden Fall ein heißer Sommer bevor. Und das nicht nur wegen der Temperaturen, die der Wetterdienst vermeldet.

Dienstag, 15. Juli 2014

Altstadtfestskandal 2013: Wer trägt den Staatsanwalt zum Jagen?



Die Staatsanwaltschaft Limburg war sehr beschäftigt. Der Skandalbischof hielt sie in Atem. Besser gesagt, der Bericht der internen Prüfungskommission. Selbständig hat die STA LM ja nicht ermittelt sondern abgewartet, was ihr dieses nominell unabhängige Gremium da mundgerecht präsentierte.
Die Staatsanwaltschaft Limburg meldete sich zu Wort. Immer wieder und immer gerne. Es gäbe Strafanzeigen. Es gäbe noch mehr Strafanzeigen. Man würde nicht selbst ermitteln. Man würde warten. Und immer noch warten. Und dann prüfen. Und immer noch prüfen. Und die Prüfung prüfen. Dann gebar der Berg endlich seine Maus und war noch ein weiteres Mal glücklich auf den Titelseiten aller Zeitungen. Mit einem kurzen Resultat. Da war nix. Wenn sich die Kirche selbst was klaut, ist das noch lange kein Diebstahl, kann der juristische Laie aus den Verlautbarungen schließen. Oder er kann es auch lassen.
Auf jeden Fall brauchten die Strafverfolger nur ein Vierteljahr, um sich durch diese so komplexe Materie zu wühlen und am Ende das Nichtstun zu verkünden. Kein Ermittlungsverfahren. Punkt.
Hüter von Recht und Gesetz. Für jeden?
Rückblende.
Wir schreiben das Jahr 2013. Sommer. Ein ganzer Stadtteil wird widerrechtlich mit Wissen und Unterstützung von Amtsträgern abgeriegelt und jedem, der ihn betreten will, wird dafür Geld abgepresst. Nichtamtsträger sperren Straßen, halten Fahrzeuge an und hindern Anwohner daran, ihre Häuser zu erreichen. Ein Radfahrer wird gewaltsam von seinem Fahrrad gezerrt.
Opfer erstatten Anzeige. Es besteht der Verdacht auf räuberische Erpressung in ca 20.000 Fällen, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Amtsanmaßung, Beleidigung. Nebst einer ganzen Reihe von Straftaten im Amt.
Auf Anfrage eines Journalisten quält sich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft ein paar dürftige Sätze ab. Jaja, da hätte jemand irgendwas angezeigt. 
Schriftliche Verlautbarungen gab es keine.
Seitdem: Ende von STA LM. 
Funkstille seit einem Jahr.
Drängte man beim medienwirksamen TvE noch mit großer Hartnäckigkeit und Regelmäßigkeit an die Öffentlichkeit, gab es von Seiten der Staatsanwaltschaft Limburg im Fall des Altstadtfestskandals 2013 nichts zu berichten. Nicht im vergangenen Jahr. Und in diesem schon gar nicht.
Man sah sich lediglich berufen, auf eine unerträglich herablassende Art dem Blogbetreiber den Status eines Journalisten abzusprechen.
Eine förmliche Anfrage nach den Personalien eines der Täter, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, blieb ohne jede Antwort.
Dabei gibt es eine ganze Reihe drängender Fragen, die die Staatsanwaltschaft zu beantworten hätte.
Doch in der Walderdorffstraße gibt man den Hochsicherheitstrakt: Nichts kommt hier raus.
Antworten oder Mitteilungen bezüglich des Altstadtfestskandals 2013 jedenfalls nicht.
Was ist also der Stand der Dinge (in der Folge SdD)?
Wurden Opfer vernommen? SdD: Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Zeugen vernommen? SdD: Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurde Anzeigeerstattern ein Aktenzeichen mitgeteilt? SdD: Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Stand der Dinge: Keine Auskunft.
Falls ja, gegen wen? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verdächtige ermittelt? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Tatverdächtige vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verantwortliche des Veranstalters vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verantwortliche in Verwaltung und Exekutive vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt? SdD: Keine Auskunft.
Wurde Anklage erhoben? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Strafbefehle beantragt? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Ein Jahr ist seit den skandalösen Vorfällen vergangen und die Staatsanwaltschaft Limburg stellt sich tot. Dabei haben die teils grotesken Auseinandersetzungen im Vorfeld des Altstadtfestes 2014 mehr als eindeutig gezeigt (falls es nicht sowieso offensichtlich war), dass der Stadt Limburg die Rechtswidrigkeit und damit die Strafbarkeit des Treibens allerbestens bekannt war. Aber wenn sich die Stadt bemühte, 2014 Straftaten jedweder Art von vorn herein zu unterbinden, bedeutet das gleichzeitig, dass ebensolche 2013 und in den Jahren zuvor stattgefunden haben. Mit Duldung, Kenntnis und/oder Unterstützung der Stadt Limburg.
Interessiert das die Staatsanwaltschaft Limburg? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass im Grundgesetz steht, alle Menschen seien gleich. Sind sie nicht. Sonst wären es ja Klone. Aber in Artikel 3 steht, dass alle von dem Gesetz gleich sind.
Das bedeutet, dass ein Bischof (siehe oben) genau so zu behandeln ist, wie ein Dealer, ein Bürgermeister, ein vorbestrafter, großmäuliger Schläger, ein Ordnungsamtsleiter, oder ein stadtbekannter Bankrotteur.
Besteht der Verdacht auf eine Straftat, MUSS die Staatsanwaltschaft ebendiesem nachgehen und die Tat erforschen und am Ende die Entscheidung treffen.
Ohne Ansehen der Person und ohne samtpfötige Rücksichtnahmen auf wen auch immer.
Vor noch gar nicht langer Zeit hat der Leiter der Staatsanwaltschaft öffentlich das hohe Lied auf seine Behörde und seine Mitarbeiter gesungen. Und er hat ultimativ Zivilcourage der Bürger gefordert, die doch im Fall der Kenntnisnahme von Straftaten ebendiese anzeigen sollten.
Dies haben einige Limburger Bürger getan.
Reaktion der der Staatsanwaltschaft Limburg bis heute? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: keine.


Sonntag, 13. Juli 2014

Limburger Altstadtfest 2014: War da was?



Was wurde im Vorfeld des Altstadtfestes nicht alles berichtet, gemutmaßt, gedroht, angekündigt, vermeldet, dementiert und verkündet. Vollkommen ausgeschlossen wäre es, die dreitägige Freß-, Sauf- und Dröhnorgie stattfinden zu lassen, falls die Stadt Limburg nicht eine vollständige Absperrung der Altstadt sowie Straffreiheit für Wegelagerei und Übergriffe aller Art durch wen auch immer garantieren würde. Und wie wichtig und richtig und großartig war es, dass man in den vergangenen Jahren eben nicht jeden unkontrolliert in die Stadt gelassen hatte. Aus „Sicherheitsgründen“.
Der Untergang der Welt, wie man sie kannte, stand unmittelbar bevor, wäre der Veranstalter auf einmal gezwungen, sich an Recht, Gesetz, Auflagen und Beschränkungen zu halten.
Seitens des logenartigen Vorstandszirkels innerhalb des Kommerzvereins war man sich sicher, dass man über genug Macht und Einfluss und vor allem persönliche Bedeutung und Verbindungen verfügte, alles zu erhalten, was man ultimativ forderte.
Und dann das. Plötzlich war es aus mit der Hinterzimmermauschelei und der augenzwinkernden Cappucinokomplizenschaft. „Kein Mensch wird von irgendwelchen vorbestraften Warnwestenträgern am Betreten der Altstadt gehindert", hieß es, ohne Wenn und Aber. Und Zollstock und Rollmaß regierten auf einmal, statt der einstmals so freihändigen Platzzuteilung nach Schrittmaß ohne Rücksicht auf Verluste.
Hier findet das Fest statt. Vor zwei Wochen.
Ein Horrorszenario und nach den Prognosen der platzvermietenden Krämervereinigung hätte eine Katastrophe biblischen Ausmaßes eintreten müssten.
Tat sie aber nicht.
Der angedrohte Untergang des Abendlandes fiel ins Wasser.
Eine Schlägerei mit schwerverletzten Polizisten, die am nächsten Morgen keine Schramme mehr hatten, wurde vermeldet, und ein angebliches Feuer, das von einem Feuerlöscher ausgelöst wurde (ja, genau das habe ich mich auch gefragt…).
Und sonst? Wo waren die Horden von Randalierern, die in früheren Zeiten von den mutigen Juvenilen in schwarzen Hemdchen an Absperrungen in heldenhaftem Kampf zurückgedrängt wurden?
Keiner sah sie, keiner hörte sie und vor allem sprach keiner mehr darüber.
Vom Veranstalter schon gar niemand.
Was kümmerte das dumme Geschwätz von gestern, wenn man es durch ebensolches von heute ersetzen kann.
Einen guten Tag, bevor das Fest überhaupt beendet war, zog ein berüchtigter Repräsentant des Instituts für experimentelle Logik und Orthografie namens der Krämer eine ganz persönliche und offizielle Jubelbilanz, die unkritisch in der Presse ohne jede Nachfrage übernommen wurde.
Alles war großartig. Auf einmal.
Aber sowas von großartig. Und der Verkauf von „Fanbändchen“, diese ach so ureigene Idee, war der größte Erfolg seit der Teilung des Meeres durch Moses. Alle, aber wirklich alle wurden verkauft und noch viel mehr, die man dann aus den Kellern kramte und der hysterisch-fröhlichen Weiblichkeit in die Hand drückte, die penetrant jeden immer wieder ansprach, der sich ohne Hundehalsband am Gelenk sehen ließ.
Dass man an beiden Tagen immer mehr und immer verzweifeltere (oder resignierende) Plastikfesselverkäuferinnen beobachten musste, die bündelweise die Ichbineinfreund-Markierer herumtrugen, die sie nicht an Mann und Frau bringen konnten, muss eine Fata Morgana gewesen sein, die die merklich reduzierte Zahl der Besucher ereilte.
Menschen, die die Grundrechenarten beherrschen, hätten auch jeden Beleg für die angebliche Menge an Ständen, Bühnen und Bands vermisst.
Hätte es irgendwen interessiert. 
Aber die großen Löcher in den Reihen der Stände, die angekündigten und nicht auftretenden Bands, der fehlende Veranstaltungsort, all das fiel nicht weiter auf.
Es wurde in die große Schublade der Gefühle sortiert, die das Altstadtfest 2014 bei den Beteiligten auslöste: „Na ja.“, „Ach ja.“, „Na und?“ dominierten. Es war alles… Irgendwie. Ja, genau. Vor allem teuer. Und wo gehen wir jetzt hin?
Nachdem in diesem Jahr noch viel mehr ansässige Wirte ihre Beteiligung verweigerten, ist das, was einst als ein Miteinander begann, als ein Fest der Bürger und Geschäftsleute für die Bürger, Geschäftsleute und Gäste, endgültig am Ziel Leichenhalle angekommen. Es war ein mittelgroßes Irgendwas, das jetzt nur noch eine weitere, beliebige und fremde Veranstaltung ist. Ein wenig Rummel vor der zwangsverpflichteten Kulisse. Aber ganz bestimmt kein Fest der Limburger Altstadt.
Wenn man es drastisch ausdrücken will, kann man sagen, dass das Limburger Altstadtfest 2014 auf eine seltsam träge Weise einfach scheißegal war.
Selbst die einschlägig bekannten Lokalgrößen, die man sonst nur mit Waffengewalt aus dem Fokus eines Fotoapparates zwingen kann, hielten sich auffällig fern. Keine Grinsegesichter schwenkten volle Bierhumpen beim Faßanstich und sogar die Heimseite des Veranstalters schaffte es, noch fast 14 Tage lang die längst vergangene Veranstaltung als „demnächst“ anzukündigen. Erst dann ersetzte man schamhaft das Wörtchen „wird“ durch „war“. Ansonsten ließ man alles beim Alten, falsche Zahlen der Selbstbeweihräucherungsstatistik inklusive. Für die Weihnachtsbeleuchtung. Wir warten auf den Stern von Bethlehem.
Wer wissen will, wie es um das Limburger Altstadtfest bestellt ist, der mag es sich am Eingang zum Kornmarkt anschauen. Dort hängt noch immer das Transparent zwischen den Häusern. Reichlich mitgenommen und deformiert flattert die Plane symbolträchtig im Wind: Limburger Altstadtfest. Wenn kümmert es noch?

Samstag, 5. Juli 2014

Neuer Raubzug der Stadt Limburg gegen die Altstädter



Im Dezember des vergangenen Jahres drohte die Stadt Limburg den Hausbesitzern der Altstadt die Fortsetzung des kommunalen Beutezugs an. Wieder ging es um die Sanierungsabgabe und Adressaten der um Wochen rückdatierten und zum großen Teil gezielt falsch adressierten Einwurfschreiben waren die renitenten Eigentümer, die sich geweigert hatten, unter Aufgabe aller Rechte dem Schmierentheater zu folgen, das die Stadt Limburg rund um eine vorzeitige Ablöse der Abgaben im Jahr 2012 aufgeführt hatte.
Ein Dreivierteljahr später ist es nun so weit.
Papiere mit dem Titel „Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches“ flatterten pünktlich zwischen WM und Sommerloch ins Haus.
Als Begründung wird angeführt, das zu vereinnahmenden Geld sollte „für letzte Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden“. Zu diesem entlarvenden Statement mehr in einem Folgebeitrag.
Mit fremden Federn geschmückt: MEIN Haus im Lügenfaltblatt der Stadt
Veranlagt wird mit diesem Bescheid nicht etwa eine Abschlagszahlung auf einen Betrag, sondern die VOLLE HÖHE.
Diese Bescheide sind nach meiner Auffassung, die von meinen Anwälten gestützt wird, durch und durch rechtswidrig – und das aus einer Vielzahl von Gründen.
Diese sind meinem förmlichen Widerspruch zu entnehmen, den ich an den werten Stadtregenten geschickt habe. Die Verwendung meines Textes gestatte ich allen Betroffenen hiermit ausdrücklich. Er kann in jedes Textverarbeitungsprogramm via copy/paste eingefügt werden. Interessenten kann ich ihn aber auch via Mail zukommen lassen.
Die Passagen in FETT gelten jedoch nur für diejenigen, die davon betroffen sind. Alle anderen müssten diese sinnvollerweise löschen. Und das Aktenzeichen sollte man nicht vergessen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Martin Richard,

gegen den unter o. a. AZ. geführten Bescheid erhebe ich hiermit frist- und formgerecht WIDERSPRUCH.
Begründung: Der Bescheid ist offensichtlich rechtswidrig und diese Tatsache ist Ihnen BESTENS bekannt!
1.) §154(6) BauGB wurde für den Fall geschaffen, dass ein Grundstückseigentümer durch die Sanierung einen Vorteil erhält, der ihn Eignern von Grundstücken gegenüber besser stellt, deren Grundeigentum nicht in einem Sanierungsgebiet liegt. Dies ist der Fall, wenn ein Grundstück durch Erschließungsmaßnahmen überhaupt erst NUTZBAR wird, für die ein Eigentümer jenseits eines Sanierungsgebietes unverzüglich eine entsprechende Umlage zu zahlen hätte. Dies ist für Sanierungsgebiete nicht statthaft, weshalb Grundstückseigner innerhalb dieser Gebiete anderen gegenüber einen Vorteil hätten. Um diese Ungleichbehandlung auszuschließen, wurde §154 (6) geschaffen.
Für mein Grundstück trifft diese Voraussetzung nicht zu. Das Grundstück wurde bereits VOR Beginn der Sanierung in exakt DERSELBEN Art und Weise genutzt, wie heute. Diese Nutzung hat sich NICHT durch die Sanierung ergeben.
Von daher tritt § 154(6) auf mein Grundstück NICHT zu und der Bescheid hat keine Rechtsgrundlage in dieser Bestimmung.
2.) §154 (4) Satz 2 fordert: „Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse sowie der nach § 155 Abs. 1 anrechenbaren Beträge innerhalb angemessener Frist zu geben.“ Dieser Verpflichtung ist die Stadt Limburg NICHT nachgekommen. Die Frist wurde bewusst und gezielt so kurz gesetzt und der betreffende Zeitraum in die Weihnachtszeit gelegt, dass wegen Behörden- und Schulferien dem Betroffenen kaum Gelegenheit gegeben wurde, seine Rechte wahrzunehmen. Das offensichtliche Ziel der Terminierung war die Beschneidung des Betroffenen um sein gesetzliches Recht. Von einer angemessenen Frist kann absolut nicht die Rede sein.
Auch aus diesem Grund ist der Bescheid rechtswidrig.
Gleichwohl habe ich Ihnen schriftlich 4 (in Worten: vier) Termine für die für Sie verpflichtende Erörterung vorschlagen.
Ein Termin wurde mir von Seiten Ihres Herrn Saal kurzerhand verweigert, der aus eigener Machtvollkommenheit konstatierte, die gesetzlich vorgeschriebene Erörterung sei nicht erforderlich.
Aufgrund dieser willkürlichen Verweigerung des zwingend vorgeschriebenen Termins ist der Bescheid rechtswidrig.
3.) Sie beziehen sich in der Berechnung der Höhe des Betrages auf ein Gutachten eines Gutachterausschusses zur Ermittlung der Bodenwertsteigerung.
Zur Berechnung einer Bodenwerterhöhung dürfen ausschließlich Investitionen und Maßnahmen herangezogen werden, die aus Mitteln des Sanierungsetats finanziert wurden. Nicht statthaft ist es, Veränderungen zu inkludieren, die durch private Investitionen von Grundeigentümern hervorgerufen wurden.
Im vom Gutachterausschuss gefertigten Raster gibt es die Rubrik „Bebauung“. Im betroffenen Gebiet wurde im Rahmen der Sanierung keine einzige bauliche Maßnahme durch die Stadt Limburg vorgenommen. Von daher ist das Heranziehen des Faktors „Bebauung“ zur Berechnung der Wertermittlung rechtswidrig.
4.) Sogar ausweislich des für die meine Grundstücke betreffenden Zone willkürlich erstellten Rasters existieren Veränderungen in positiver Richtung nach der Sanierung NUR im Bereich Bebauung. Ausschließlich diese werden nun als Faktor für die Wertermittlung herangezogen, um eine Wertsteigerung zu konstatieren.
Dieses Verfahren ist, wie Ihnen bestens bekannt ist, rechtswidrig.
5.) § 154(6) sieht eine VORAUSZAHLUNG vor. Diese muss angemessen sein. Das Erheben einer Vorauszahlung in Höhe von 100% ist illegitim.
6.) Eine Vorauszahlung nach § 154(6) muss ZEITNAH zu den betreffenden Maßnahmen erhoben werden, um den Sinn des Gesetzes zu erfüllen. Das Erheben einer Vorauszahlung 20 Jahre nachdem Maßnahmen nicht stattgefunden haben, ist rechtswidrig. 
7.) Gemäß Ihrer eigenen Mitteilungen soll das Sanierungsgebiet zum Ablauf des Jahres 2014 förmlich aufgehoben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Limburg berechtigt, im Falle bewiesener Wertsteigerungen der Grundstücke Sanierungsabgaben für diese zu erheben. Eine Vorauszahlung ein HALBES Jahr vor der förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes widerspricht vollumfänglich dem Sinn und Zweck des Gesetzes.
Im Fall der (erwartetermaßen unbegründeten) Ablehnung dieses Widerspruchs werde ich alle Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ausschöpfen.
Wegen der offenkundigen Rechtswidrigkeit des o. a. Bescheides fordere ich Sie hiermit auf, die Vollziehung einer Vollstreckung auszusetzen.

Weitere Berichte über diesen neuen Raubzug der Stadt Limburg gegen ihre Bürger werden folgen. Insbesondere die Frage aller Kriminalisten, cui bono (wem nützt das?) wird dabei erörtert und eindeutig beantwortet.