Donnerstag, 20. November 2014

Altstadtfestskandal 2013: Berufskrimineller als „Ordner“

Mehr als anderthalb Jahre sind vergangen, seit es beim Altstadtfest 2013 zu massiven Straftaten unter anderem durch Mitarbeiter eines „Sicherheitsdienstes“ kam. Diese riegelten rechtswidrig im Auftrag des Veranstalters und mit Wissen und Duldung der Stadt Limburg die Altstadt ab und kassierten von Anwohnern und Besuchern „Eintritt“.
Mehr als anderthalb Jahre „ermittelte“ die Staatsanwaltschaft gegen ein Individuum wegen Erpressung, das dabei fotografiert wurde. Nun bekamen einige Anzeigenerstatter Post aus der Walderdorffstraße. Mit einem lapidaren Satz wird ihnen mitgeteilt, dass von einem Strafverfahren gegen diesen  einen Täter abgesehen wird.
Kleingangster 2. Klasse
Die Begründung hat es in sich. Der Betreffende wurde nämlich bereits im April 2013 zu einer Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verurteilt und neben dieser Strafe würden die angezeigten Delikte nicht ins Gewicht fallen. Diese Deutung wäre sicher kritisch zu hinterfragen und es wäre an der Staatsanwaltschaft, bei Gelegenheit einmal zu erläutern, wieso ein Verurteilter für Taten, die er noch Monate NACH besagter Verhandlung begangen hat, nicht bestraft werden soll. Ist eine solche Verurteilung ein Freibrief, weiter fröhlich und ungestraft gegen Recht und Gesetz zu verstoßen? Weil es ja "nicht mehr ins Gewicht fällt"?
Im wahrsten Sinne des Wortes kriminell wird es jedoch, wenn man die Tatsache betrachtet, dass das „Sicherheitsunternehmen“  Vorbestrafte auf die Bürger und Besucher der Altstadt losgelassen hat. Und wenn jemand  wegen eines Deliktes wie Diebstahl zu einer Haftstrafe verurteilt wird, handelt es sich bei diesem ganz sicher wenigstens um einen zweitklassigen Berufskriminellen.
Wie ist es um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Unternehmens bestellt, das solche Menschen beschäftigt? Interessieren sich verantwortliche Aufsichtsbehörden für so etwas?
Und was wussten die Stadt Limburg und der Veranstalter davon?
Doch besagter Nachwuchsgangster war nur Handlanger, der sicher mit großer Lust und im Machtrausch seine Taten begangen hat. Die Frage ist aber, wer hat ihm wann die Befehle gegeben – und wann werden genau diese Menschen zur Verantwortung gezogen? Oder fällt Erpressung in 20.000 Fällen auch hier nicht ins Gewicht?


Freitag, 7. November 2014

Brückenbebauung: Ähm... Jein!

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und anderes hat getagt und das stundenlang und öffentlich. Die Mitglieder dieses Gremiums haben die Aufgabe, sich mit Fragen genau ihres benannten Politiksegments zu befassen, zu informieren, sich eine Meinung zu bilden und dann dem Parlament eine Abstimmungsempfehlung zu einem Antrag zu geben.
Dies ist in Bezug auf die Brückenbebauung - NICHT erfolgt.
Es wird von der in Richtung NEIN mehr als geneigten Presse zwar getitelt, der Ausschuss hätte die Bebauung abgelehnt, doch das Abstimmergebnis spricht eine andere Sprache. Es gab lediglich 7 Nein-Stimmen, zweimal ein klares Ja und 6 Enthaltungen.
Das bedeutet rechnerisch, dass die Mehrheit keinesweg abgelehnt hat. Die Mehrheit hat nur nicht ausdrücklich zugestimmt.
Da fragt sich der unbedarfte Bürger, wem er da das Mandat übertragen hat, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen. Nahezu die Hälfte eines Ausschusses verweigert kurzerhand und beschließt - KEINE Meinung zu haben.
Man könnte meinen, es ginge kaum noch schlimmer.
Aber wir sind im Limburg und dort ist die politische Peinlichkeitsskala nach oben offen. 
Mal sehen, was als nächstes nicht entschieden wird.