Mehr als
anderthalb Jahre sind vergangen, seit es beim Altstadtfest 2013 zu massiven
Straftaten unter anderem durch Mitarbeiter eines „Sicherheitsdienstes“ kam.
Diese riegelten rechtswidrig im Auftrag des Veranstalters und mit Wissen und
Duldung der Stadt Limburg die Altstadt ab und kassierten von Anwohnern und
Besuchern „Eintritt“.
Mehr als
anderthalb Jahre „ermittelte“ die Staatsanwaltschaft gegen ein Individuum wegen
Erpressung, das dabei fotografiert wurde. Nun bekamen einige Anzeigenerstatter
Post aus der Walderdorffstraße. Mit einem lapidaren Satz wird ihnen mitgeteilt,
dass von einem Strafverfahren gegen diesen
einen Täter abgesehen wird.
Kleingangster 2. Klasse |
Die
Begründung hat es in sich. Der Betreffende wurde nämlich bereits im April 2013
zu einer Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verurteilt und neben dieser Strafe
würden die angezeigten Delikte nicht ins Gewicht fallen. Diese Deutung wäre
sicher kritisch zu hinterfragen und es wäre an der Staatsanwaltschaft, bei
Gelegenheit einmal zu erläutern, wieso ein Verurteilter für Taten, die er noch
Monate NACH besagter Verhandlung begangen hat, nicht bestraft werden soll. Ist
eine solche Verurteilung ein Freibrief, weiter fröhlich und ungestraft gegen
Recht und Gesetz zu verstoßen? Weil es ja "nicht mehr ins Gewicht
fällt"?
Im wahrsten
Sinne des Wortes kriminell wird es jedoch, wenn man die Tatsache betrachtet,
dass das „Sicherheitsunternehmen“
Vorbestrafte auf die Bürger und Besucher der Altstadt losgelassen hat.
Und wenn jemand wegen eines Deliktes wie
Diebstahl zu einer Haftstrafe verurteilt wird, handelt es sich bei diesem ganz
sicher wenigstens um einen zweitklassigen Berufskriminellen.
Wie ist es
um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Unternehmens bestellt, das
solche Menschen beschäftigt? Interessieren sich verantwortliche
Aufsichtsbehörden für so etwas?
Und was
wussten die Stadt Limburg und der Veranstalter davon?
Doch
besagter Nachwuchsgangster war nur Handlanger, der sicher mit großer Lust und
im Machtrausch seine Taten begangen hat. Die Frage ist aber, wer hat ihm wann
die Befehle gegeben – und wann werden genau diese Menschen zur Verantwortung
gezogen? Oder fällt Erpressung in 20.000 Fällen auch hier nicht ins Gewicht?