Samstag, 16. Mai 2015

Besuch von der Abrissbirne...


…bekommt die berüchtigte Zeil-Galerie in Frankfurt. Ihr Leben stand unter keinem guten Stern. Der damalige Erbauer erwies sich als Großbetrüger, der über schräge Zugänge wundersame und fiktive Flächenvermehrungen in Plänen erzeugte. Kein Besitzer oder Mieter wurde in dem einstigen Vorzeigebau glücklich. Es wurde umgebaut, umgeplant, umgewidmet, geschlossen und neu eröffnet – aber die Zeil-Galerie blieb ein Sorgenkind und Groschengrab.
Architektonisches Gruselkabinett

Nun wird ein gewaltiger und staubiger Schlussstrich gezogen: Der Bau, der noch keine 25 Jahre alt ist, wird abgerissen.
Was hat das Ganze nun mit Limburg zu tun?
Eine Menge, eventuell. Die Vorgänge in Frankfurt zeigen, dass es durchaus möglich sein kann, einen fundamentalen Fehler baulicher Natur relativ zeitnahe nachhaltig zu korrigieren. Wenn man den Mut hat, es anzupacken.
Bevor ich wieder zu lange warte (wie mit der Brückenbebauung…) und ein Investor oder gar Politiker dann mit meiner Idee um die Ecke kommt, presche ich diesmal frühzeitig vor. Sicher werden mich sehr viele für wahnsinnig erklären, laut lachen, mit dem Finger auf mich zeigen – und sich dann in die Hinterzimmer und Büros zurückziehen, alle Türen verschließen, die Abhörabwehranlagen aktivieren und dann das Ganze mal besprechen und durchrechnen.
Gut so.
Welche Visionen streichen denn nun durch meinen Kopf?
Ganz einfach.
Limburg nimmt unter den Städten, die in den 70er Jahren mit Mitteln aus der Sanierungsgebietsförderung die mit Abstand grässlichsten Bausünden begangen haben, einen absoluten Spitzenplatz ein. Das „Neue Rathaus“ ist dabei die übelste Errungenschaft, die immer wieder Ziel von Exkursionen von Architekturstudenten ist, denen vor Ort gezeigt werden soll, wie man es auf keinen Fall machen darf. Von einer sensationellen Geschmacksfreiheit und mehr der Bunkerbau-Mentalität des kalten Krieges verhaftet als der Ästhetik verschrieben, ist das abstoßende Sammelsurium aus Treppen, Ebenen, Terrassen und verwinkelten Gängen stahlarmierte Dysfunktionalität.
Aber nicht nur das. Was einst als Bau für die Ewigkeit gedacht war, ist durch und durch marode. Die Sanierung von Teilen der Kohlmaier-Halle soll 4,5 Millionen € kosten. Ein Umbau nur des Erdgeschosses des Rathausturms ist mit über 600.000,-- veranschlagt. Also sind schon jetzt mehr als 5 Millionen erforderlich, um das Bauwerk wenigstens zu 1/4 nutzbar zu halten. Wenn man die galoppierende Selbstvermehrung einmal kalkulierter Kosten in Betracht zieht, die in Limburg der Beobachtung nach offenbar unvermeidbar ist, kann man getrost davon ausgehen, dass die Sanierungskosten den zweistelligen Millionenbetrag erreichen werden.
Vergewaltigtes Denkmal
Und das wird erst der Anfang sein. Der Rest des Bruchbaus wird ja mit der Zeit nicht besser und das gesamte 70er-Jahre Ungetüm wird weiter den Qualitäts- und Planungsmängeln seiner Zeit Tribut zollen müssen.
Das neue Rathaus nebst Stadthalle wird also, nicht anders als die Zeil-Galerie, ein Fass ohne Boden bleiben.
Deshalb meine Idee: Hau weg den Scheiß.
Das gesamte Gruselkabinett gehört ABGERISSEN! An seiner Stelle könnte man ein modernes und dem Stadtbild angemessenes Ensemble errichten, das an das alte Rathaus anschließt, ohne es zu vergewaltigen. In diesem neuen Bürger- und Verwaltungszentrum könnte alles untergebracht werden, was eine lebendige Kommune heute braucht. Stadtverwaltung, Bürgerbüro, Sitzungs- und Veranstaltungsräume, die den Namen verdienen, Lokale, Freizeiteinrichtungen und Räumlichkeiten für Vereine. Der blinde, tote Fleck mitten in der Stadt könnte so zu einem Zentrum des öffentlichen Lebens mutieren.
Ausweichquartier mit jeder Menge Platz
Dem obligatorischen Aufschrei: Was das alles kostet! kann ich entgegnen: Nirgends steht geschrieben, dass eine Stadt ein Rathaus als EIGENTÜMER haben muss. Nichts spricht dagegen, dieses große, neue City-Zentrum in privater Trägerschaft zu errichten. Die Stadt Limburg wäre dann mit ihren Büros und Einrichtungen Mieter und der Investor hätte für einen Großteil seiner Immobilie auf lange Zeit zukunftssicher seine Rendite festgeschrieben. In vielen Orten gibt es Sale-and-lease-back Operationen der öffentlichen Hand. Wie wäre es denn einmal mit einem Build&Lease-Modell, bei dem die Immobilie von vorn herein für den kommunalen Langzeitmieter geplant und errichtet wird?
Finanzkräftige Investoren, die ein solches Projekt stemmen könnten, gibt es vor Ort einige.
Sicher findet man in diesen Überlegungen eine ganze Reihe von Faktoren, die zwingend zu berücksichtigen sind. Für eine längere Übergangszeit müssten Ausweichquartiere gefunden werden. Aber das sind lösbare Fragen. Es gibt zum Beispiel ein Objekt in städtischer Hand, das Tausende von Quadratmetern hat und gerade aufwändig saniert wurde. Es wäre kein Problem, einen großen Teil der Verwaltung vorübergehend im Limburger Schloss unterzubringen.
Nun habe ich es also getan.
Der Vorschlag ist in der Welt.
Mal sehen, ob irgendjemand dazu etwas zu sagen hat…

Freitag, 8. Mai 2015

"Ras in den Mai" - Stadt und Polizei antworten auf Fragen. Mehr oder weniger...



Gestern waren sie noch Staats- und Stadtfeinde Nr. 1, „unerwünschte Gäste“, gesetzlose Randalierer und Vollgasidioten, die eine massive Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellten.

Heute ist alles ganz anders. Eigentlich sind sie nämlich gar nicht so. Und eigentlich wollen sie nur spielen und brauchen eigentlich nur ein bisschen Platz. Und ein bisschen Regeln.

Aber im Grunde liebt man sie, weil sie nach Limburg kommen und auch ein Wirtschaftsfaktor sind und gerne gesehene Gäste, wenn nicht gar Bürger, zum Teil und … so weiter und so fort.

Das Ordnungsamt will mit den Autofreunden ganz schnell an einen Tisch, der 1. Stadtrat findet sie eigentlich doch gar nicht schlimm, der Cityring braucht sie und die Polizei hatte im Prinzip noch nie etwas gegen sie. Zumindest liest sich das in der aktuellen Ausgabe der lokalen Weltpresse so.

Spannend.

Die Hexenjagd auf die Tuner-Szene, wie sie der Sheriff von Limburg und seine Deputies betrieben haben, die peinliche Niederlage vor Gericht und der Ablauf des Treffens am ICE Bahnhof haben in Medien, deren Existenz von den Stadtgewaltigen bislang maximal als zu vernachlässigende bis lästige Randerscheinung wahrgenommen wurde, hohe Wellen geschlagen.

Das hat den sowieso schon demolierten Ruf Limburgs bundesweit massiv weiter beschädigt.

Das Echo der öffentlichen Empörung hallte am Ende dann sogar an der Betontrutzburg Rathaus wider, brachte einige Kaffeetassen zum Klirren, und sorgte bei den verbeamteten Wahlkämpfern in den Büros sowie bei parteigebundenen Interessenvertretern außerhalb für einen Anflug von Panik. Denn es beschlich den einen oder anderen eine entsetzliche Erkenntnis: Was Auto fährt, hat am 14. Juni auch eine Stimme.

Und nun macht plötzlich in diesen Kreisen, die gemeinhin als „unpolitisch“, „ahnungslos“ und „desinteressiert“ betrachtet wurden, das unerhörte „W“-Wort die Runde. WAHLEN. Ganz offen sprechen die Betroffenen, Gejagten und Schikanierten davon, dass nicht nur Abstimmungen mit den Füßen möglich wären, sondern auch mit den Reifen, sozusagen. Etwas Unerhörtes geschieht zur Zeit in Limburg: Junge Menschen drohen damit, ZUR WAHL des Bürgermeisters zu gehen!

Die nun unmittelbar folgenden Versuche, die Zahnpasta zurück in die Tube zu bekommen, auf der man gerade noch plattfüßig getrampelt ist, sind höchst amüsant zu beobachten. Es werden Worte gemacht. Ziemlich viele sogar.

Doch im heiligen Bestseller heißt es: „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen nicht an ihren Worten.“

Und die waren eindeutig und mehr als erklärungsbedürftig. Mit den tagesaktuellen Lippenbekenntnissen jedenfalls hatten sie gar nichts zu tun. Nachdem sich Polizei und Ordnungsamt bezüglich ihrer Aktivitäten am ICE-Bahnhof am 30. April und 1. Mai ein Schweigegelübde auferlegt hatten, richtete ich an beide Institutionen je einen Fragenkatalog.

Nun liegen endlich Reaktionen vor.

Hier zunächst einmal jeweils im Wortlaut Fragen und Antworten.



Fragen an die Polizei Limburg:



1.) Wurde der Polizei Limburg von Seiten des Magistrats Limburg mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verbot der Stadt Limburg am Abend des 29.4.2015 aufgehoben hatte?

2.) Falls ja, wann geschah das?

3.) Welche Instruktionen erhielten die Polizeikräfte für die Zeit vom 30.4.2015 00:00 bis 1.5.2015 02:00 Uhr?

4.) Es steht zu vermuten, dass das Einsatzkonzept der Stadt Limburg auf eine Durchsetzung des Verbots ausgerichtet war und dies von der Polizei gefordert wurde. Wurde vor dem 30.4.2015 00:00 Uhr ein geändertes, der Rechtslage angepasstes Konzept erarbeitet?

5.) Falls ja, wurde dies der Polizei kommuniziert?

6.) Falls ja, durch wen an wen?

7.) Wurden die eingesetzten Polizeikräfte bezüglich der geänderten Rechtslage informiert, die ggf. eine Verpflichtung der Polizei zur Durchsetzung der Verbotsaufhebung implizierte?

7.) Falls es ein geändertes Einsatz-Konzept gab, in welcher Hinsicht unterschied es sich vom Verbotskonzept?

8.) Die Verkehrsführung am ICE-Gelände wurde so geändert, dass eine Einbahnstraßenreglung getroffen wurde und Parkmöglichkeiten weitestgehend verwehrt wurden. Hat die Polizei diese Änderung der Verkehrsführung angeordnet?

9.) Wann wurden die betreffenden Absperrungen errichtet und die Verkehrsregelung entsprechend getroffen?

10.) Unterschied sich die durchgeführte Absperrung und Verkehrsregelung von der für die Verbotsdurchsetzung geplanten? Falls ja, wie?



Antwort der Pressestelle der Polizei Limburg:



Vorauszuschicken ist, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht die Aufhebung der Allgemeinverfügung beschlossen hat, sondern die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt hat. Die Hauptsache wurde nicht verhandelt!

Dieser Umstand wurde der Polizeidirektion Limburg-Weilburg schon am Abend des 29.04.2015 mitgeteilt.

Das Einsatzkonzept wurde durch die Polizei entsprechend angepasst.

Einsatztaktik wird grundsätzlich nicht nach außen kommuniziert!

Um die An- und Abfahrten insbesondere zum ICE-Gelände und der dortigen Krankenhausapotheke aufrecht zu erhalten, wurde die Verkehrsführung von der Stadt Limburg geändert.

Die grundsätzliche Intention der Polizeiführung in Absprache mit der Stadt Limburg lag in der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere war ein Erliegen des Verkehrs auf der angrenzenden Autobahn zu verhindern. Auch durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes gab es weiterhin keine offizielle Veranstaltung „Ras in den Mai“. Das heißt: soweit der öffentliche Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird, handelt es sich um eine Sondernutzung, die genehmigungspflichtig ist. Das Zurschaustellen von Fahrzeugen auf den Straßen und dazugehörigen Anlagen, mit dem einhergehenden Zuschauerandrang ist eine Sondernutzung. Eine Genehmigung lag mangels verantwortlichem Veranstalter nicht vor. Aufgrund des starken Besucherandranges konnte der Verkehr im ICE-Gebiet nicht so im Fluss gehalten werden, dass es nicht doch zu Verkehrsstockungen im Ausfahrtsbereich der Autobahn kam, weshalb eine temporäre Sperrung der Zufahrt zum ICE-Gebiet notwendig war.





Fragen an die und Antworten der Stadt Limburg (Pressestelle)



1.) Wurde den eingesetzten Kräften des Ordnungsamts mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verbot der Stadt Limburg am Abend des 29.4.2015 aufgehoben hatte?



Antwort: Den Kräften des Ordnungsamtes wurde mitgeteilt, dass der Sofortvollzug der Allgemeinverfügung aufgehoben wurde.



2.) Falls ja, wann geschah das?

Antwort: Donnerstag, 30. April 2015.



3.) Welche Instruktionen erhielten die Kräfte des Ordnungsamts?

Antwort: Auf Grund der Aufhebung des Sofortvollzuges hatten die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes den Auftrag, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.



4.) Es steht zu vermuten, dass das Einsatzkonzept der Stadt Limburg auf eine Durchsetzung des Verbots ausgerichtet war. Wurde vor dem 30.4.2015 00:00 Uhr ein geändertes, der Rechtslage angepasstes Konzept erarbeitet?

Antwort: Nein. Am Donnerstag, 30. April 2015, 09:00 Uhr.



5.) Falls ja, wurde dies kommuniziert?

Antwort: Den Pressevertretern wurde eine entsprechende Auskunft auf Anfrage gegeben.



6.) Falls ja, durch wen an wen?

Antwort: An die NNP und Dieter Fluck durch den Leiter des Ordnungsamtes.



7.) Falls es ein geändertes Sicherheits-Konzept gab, in welcher Hinsicht unterschied es sich vom Verbotskonzept?

Antwort: Die Allgemeinverfügung wurde nicht umgesetzt.


8.) Die Verkehrsführung am ICE-Gelände wurde so geändert, dass eine Einbahnstraßenreglung getroffen wurde und Parkmöglichkeiten weitestgehend verwehrt wurden. Wer hat wann diese Änderung der Verkehrsführung angeordnet?



Antwort: Alle Straßenrandparkplätze im ICE-Gebiet standen uneingeschränkt am Donnerstag, 30. April 2015 ganztägig zum Parken von Kraftfahrzeugen zur Verfügung. Durch die angeordnete geänderte Verkehrsführung wurden keine Straßenrandparkplätze gesperrt. Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat die geänderte Verkehrsführung am Montag, 20. April 2015 angeordnet.



9.) Wann wurden die betreffenden Absperrungen errichtet und die Verkehrsregelung entsprechend getroffen?

Antwort: Die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen wurden durch die Beschäftigten des städtischen Betriebshofes in der Zeit von Dienstag, 28. April bis Donnerstag, 30. April 2015, 15:00 Uhr, aufgestellt und am 01. Mai 2015 wieder abgebaut.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, 30. April 2015, 15:00 Uhr, wirksam.



10.) Unterschied sich die durchgeführte Absperrung und Verkehrsregelung von der für die Verbotsdurchsetzung geplanten? Falls ja, wie?

Antwort: Nein, die verkehrsbehördliche Anordnung war nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung.





Was wurde nun wirklich gesagt?



Es ist offensichtlich, dass sich Polizei und Ordnungsamt in ihren Äußerungen abgesprochen haben. Natürlich versucht die Polizei dabei, auf gar keinen Fall dem Stadtsheriff zu widersprechen. Am einfachsten ist es natürlich, sich dabei auf interne polizeitaktische Erwägungen zurückzuziehen, die nicht öffentlich debattiert werden dürfen.

Die rechtlichen Würdigungen der Umstände ist jedoch geradezu sensationell bemüht. Nach Lesart der Polizei gab es keine Veranstaltung „Ras in den Mai“, die vom Verwaltungsgericht erlaubt wurde. Aber die Stadt Limburg hatte eine solche Veranstaltung explizit VERBOTEN, das Gericht das Verbot faktisch ausgesetzt. Minus mal minus ist plus. Und nach dem Verbot des Verbots war „Ras in den Mai“ ergo erlaubt!

Das „Argument“ Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs“ ist insofern absurd, als diese ja erst durch die Verkehrsführung durch die Stadt Limburg gestört wurden. Falls es an der Kreuzung zur B8 zu Staus auf den Abbiegespuren kam, dann doch nur, weil das Ordnungsamt diese in einen Flaschenhals kanalisiert hatte. Um die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs herzustellen, hätte die Polizei das Ordnungsamt anweisen müssen/können, die Absperrungen zu beseitigen! Das tat sie jedoch nicht, sondern sperrte die Zufahrt kurzerhand.

Geradezu grotesk wird es bei der Argumentation der „übermäßigen Straßennutzung“. Folgt man dieser, dürfen Tuningfahrzeuge in Zukunft überhaupt nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, weil der Besitzer diese in der Regel ja extra zu dem Zweck verändert, DASS sie gesehen werden! Also handelt es sich um ein permanentes Zurschaustellen, sobald er unterwegs ist. Oder nicht?

Schräg ist auch, dass eine Wertung und Gewichtung vorgenommen werden soll, warum jemand irgendwo hinfährt bzw. dort hält. Da gibt es auf einmal böses Halten (mit Freunden treffen), das aber auf gar keinen Fall geht.

Was ist denn nun zum Beispiel mit der Einmündung an der B8, die kurz vor oder hinter der Auffahrt LM-Süd liegt, je nachdem, von wo man kommt. Es ist öffentlicher Verkehrsraum, in dem sich ständig LKW- und PKW-Fahrer treffen, um dort Waren zu übergeben und umzuladen. Sie stehen dort herum und belegen Parkraum. Handelt es sich hier dann NICHT um eine übermäßige Straßennutzung? Hat irgendjemand irgendwann einmal erlebt, dass die Polizei dort gehalten hätte, die Wagen kontrolliert und „Platzverweise“ ausgesprochen hätte?

Die Einlassungen der Stadt Limburg zum Thema sind noch spannender und entlarvender.

Amüsant ist, wie durch gezieltes Missverstehen Antworten vermieden werden. Die Frage war sicher nicht, ob ein geändertes Einsatzkonzept der Presse (hier auch interessant: die Selektivität…) mitgeteilt wurde. Die Frage war, was den Einsatzkräften erzählt wurde und wann.

Absurdes Theater ist die Angabe, Aufgabe der Hilfspolizisten sei es gewesen, „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten“. Dies ist explizit eine hoheitliche, polizeiliche Aufgabe. Hilfspolizei ist maximal für RUHENDEN Verkehr zuständig und hat keinerlei Rechtsbefugnis, in FLIEßENDEN Verkehr einzugreifen. De Jure hätte die Polizei vor Ort JEDEN Hipo von der Straße jagen müssen (Platzverweis…) und gegen jeden ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr einleiten, der vor ein Auto sprang, um es anzuhalten.

Geradezu albern ist die Behauptung, die geänderte Verkehrsführung sei gar nicht Bestandteil der vom Gericht kassierten Allgemeinverfügung gewesen. Sie gehörte zu den beschlossenen Maßnahmen, dieses Verbot durchzusetzen – und wurde nicht aufgehoben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ordnungsamt in seinen Äußerungen nunmehr genau das zugibt, was die ganze Zeit schon als Verdacht im Raum stand.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde schlicht ignoriert. Alle Maßnahmen, Tuner im ICE-Gebiet zu jagen und zu vertreiben wurden genauso durchgeführt, wie die Stadt es zur Durchsetzung des rigorosen Verbots geplant und vorbereitet hatte.

Genau dieses Amt bzw. sein allgewaltiger Leiter bietet nun wolfskreidig den Verfolgten an, sich mit ihm an einen Tisch zu setzen, um „gemeinsame Lösungen“ zu finden.

Warum sollte irgendjemand irgendein Wort von dem glauben, was jetzt gesagt wird?

Die nächste Veranstaltung ist offenbar für den Herbst geplant.

Aber da ist die Bürgermeisterwahl längst Geschichte…