Samstag, 7. Dezember 2013

Das Wunder von Limburg



Der Bürgermeister von Limburg kann in die Zukunft sehen! Dies ist die sensationelle Erkenntnis, die ein Schreiben des Stadtregenten vermittelt, das unlängst die Bürger der Altstadt erreichte.
Pünktlich zu Weihnachten wird als letztes Geschenk des Jahres nun ein neuer Feldzug gegen die Privatkassen angedroht. Empfänger der Botschaften sind die Renegaten, die sich weigerten, sich auf das Abzocke-Schmierentheater einzulassen, mit dem der Umbau des maroden Schlosses auf Kosten der Bürger zu einem Chorzentrum für die katholische Kirche finanziert werden sollte.
Es wird eine Vorauszahlung auf einen Ausgleichsbetrag (Sanierungsabgabe) erhoben, ist einer der Inhalte des Briefes. Dass damit mal wieder unkontrolliert „Tatsachen“ geschaffen werden sollen und dieser erneute Absahnversuch einer rechtlichen Grundlage entbehrt, ist ein anderes Thema, das noch behandelt werden soll.
Bemerkenswert ist jedoch ein kursiv gedruckter Absatz in diesem Schreiben:
Hinweis
Hort weihnachtlicher Wunder: Limburger Rathaus
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn wird im 2. Halbjahr 2014 die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Stadtgebiete „Westliche und Östliche Altstadt“ … beschließen.
Dieses als Tatsache dargebrachte Ergebnis einer Abstimmung, die erst in mittlerer Zukunft überhaupt stattfinden soll, ist insofern interessant, als die Stadtverordneten keinem imperativen Mandat unterliegen – schon gar nicht dem des Bürgermeisters.
Es zeigt ein Demokratieverständnis von geradezu bischöflicher Dimension, wenn nun der gewählte Regent der Stadt ein Abstimmungsergebnis bezüglich eines noch gar nicht gestellten Antrags kurzerhand vorwegnimmt und darüber hinaus zur Basis von Kostenbescheiden zu Lasten einer Reihe von sowieso extrem belasteten Bürgern macht.
Mehr zu den (wie im Limburg üblichen) teils grotesken Einzelheiten des bürgermeisterlichen Schrifttums in Folgebeiträgen.
Vorab nur zwei persönliche Anmerkungen.
Auch wenn es Stadtverwaltung, Magistrat und Bürgermeister offensichtlicht absolut nicht interessiert, welches Bild sie in der Öffentlichkeit abgeben und welch einen herablassenden Umgang sie mit denen führen, die sie bezahlen und wählen, gehört es zu den minimalen Anforderungen an behördliche Korrespondenz, dass diese zum einen korrekt adressiert und zum anderen nicht rückdatiert ist.
Das betreffende Schreiben erreichte mich am 7.12.2014.
Datiert ist es mit 27.11.2013.
In diesen 10 Tagen hätte der Brief aus eigener Kraft und Initiative die 350 Meter zwischen Werner-Senger-Straße und Roßmarkt kriechend zurücklegen können.
Darüber hinaus ist es symptomatisch, dass eine Verwaltung zwar allem Anschein nach in der Lage ist, hohe Forderungsbeträge freihändig auszuwürfeln, es aber an den erforderlichen Kapazitäten fehlt, die korrekte und vollständige Anschrift des jeweiligen Adressaten zu ermitteln. Ein kleiner Tipp: Meine Adresse ist Roßmarkt 15 (in Worten: FÜNFZEHN). Nicht 12 (zwölf).
Und ich werde nicht für das Grundstück Roßmarkt 12 nicht bezahlen.
Sondern für 13 und 15.

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