Der Bürgermeister von Limburg
kann in die Zukunft sehen! Dies ist die sensationelle Erkenntnis, die ein
Schreiben des Stadtregenten vermittelt, das unlängst die Bürger der Altstadt
erreichte.
Pünktlich zu Weihnachten wird als
letztes Geschenk des Jahres nun ein neuer Feldzug gegen die Privatkassen
angedroht. Empfänger der Botschaften sind die Renegaten, die sich weigerten,
sich auf das Abzocke-Schmierentheater einzulassen, mit dem der Umbau des
maroden Schlosses auf Kosten der Bürger zu einem Chorzentrum für die
katholische Kirche finanziert werden sollte.
Es wird eine Vorauszahlung auf
einen Ausgleichsbetrag (Sanierungsabgabe) erhoben, ist einer der Inhalte des Briefes. Dass damit mal wieder
unkontrolliert „Tatsachen“ geschaffen werden sollen und dieser erneute
Absahnversuch einer rechtlichen Grundlage entbehrt, ist ein anderes Thema, das
noch behandelt werden soll.
Bemerkenswert ist jedoch ein
kursiv gedruckter Absatz in diesem Schreiben:
Hinweis
Hort weihnachtlicher Wunder: Limburger Rathaus |
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn wird
im 2. Halbjahr 2014 die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Stadtgebiete „Westliche
und Östliche Altstadt“ … beschließen.
Dieses als Tatsache dargebrachte
Ergebnis einer Abstimmung, die erst in mittlerer Zukunft überhaupt stattfinden
soll, ist insofern interessant, als die Stadtverordneten keinem imperativen
Mandat unterliegen – schon gar nicht dem des Bürgermeisters.
Es zeigt ein
Demokratieverständnis von geradezu bischöflicher Dimension, wenn nun der
gewählte Regent der Stadt ein Abstimmungsergebnis bezüglich eines noch gar
nicht gestellten Antrags kurzerhand vorwegnimmt und darüber hinaus zur Basis
von Kostenbescheiden zu Lasten einer Reihe von sowieso extrem belasteten
Bürgern macht.
Mehr zu den (wie im Limburg üblichen)
teils grotesken Einzelheiten des bürgermeisterlichen Schrifttums in
Folgebeiträgen.
Vorab nur zwei persönliche
Anmerkungen.
Auch wenn es Stadtverwaltung,
Magistrat und Bürgermeister offensichtlicht absolut nicht interessiert, welches
Bild sie in der Öffentlichkeit abgeben und welch einen herablassenden Umgang
sie mit denen führen, die sie bezahlen und wählen, gehört es zu den minimalen
Anforderungen an behördliche Korrespondenz, dass diese zum einen korrekt
adressiert und zum anderen nicht rückdatiert ist.
Das betreffende Schreiben
erreichte mich am 7.12.2014.
Datiert ist es mit 27.11.2013.
In diesen 10 Tagen hätte der
Brief aus eigener Kraft und Initiative die 350 Meter zwischen Werner-Senger-Straße
und Roßmarkt kriechend zurücklegen können.
Darüber hinaus ist es symptomatisch,
dass eine Verwaltung zwar allem Anschein nach in der Lage ist, hohe Forderungsbeträge
freihändig auszuwürfeln, es aber an den erforderlichen Kapazitäten fehlt, die
korrekte und vollständige Anschrift des jeweiligen Adressaten zu ermitteln. Ein
kleiner Tipp: Meine Adresse ist Roßmarkt 15 (in Worten: FÜNFZEHN). Nicht 12
(zwölf).
Und ich werde nicht für das
Grundstück Roßmarkt 12 nicht bezahlen.
Sondern für 13 und 15.
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