Mittwoch, 26. Juni 2013

Die Vorfahrer oder: Täglich am ZOB



Auch für den ÖPNV ist am ZOB von LM die LZA gemäß der StVO verbindlich. Eine Formulierung, die Bürokratenherzen schneller schlagen lässt. Übersetzung: Die allgemeinen Verkehrsregeln gelten auch für Busfahrer an der Eisenbahnstraße. Zumindest theoretisch. Die Praxis dagegen sieht am Knotenpunkt des freudigen Menschentransporterwesens der Stadt an der Lahn leider anders aus. 
Vollkommen anders, wie sich allmorgendlich die anderen Verkehrsteilnehmer überzeugen können. Oder müssen.
Busse und damit deren Fahrer sind in mancherlei Hinsicht im Straßenverkehr privilegiert. So müssen andere Verkehrsteilnehmer ihnen an Bushaltebuchten die Einfahrt ermöglichen. Wenn sie zum Anfahren links blinken. Außerdem ist es zwingend vorgeschrieben, auch wenn es sowohl tiefergelegte, ultracoole  Hip-Hop-Dröhnmobilfahrer als auch Kinder-zur-Schule-bringende SUV-Mamis, die kaum über das Volant schauen können, völlig anders sehen, dass ein Bus an einer Haltestelle nur in SCHRITTGESCHWINDIGKEIT passiert werden darf, sobald dessen Warnblinkanlage eingeschaltet ist.
Suchbild: Wer findet die Ampel?
Ansonsten sind Busse aber Fahrzeuge wie Du und ich und deren Lenker normalsterblich. Das heißt, alle anderen, nicht speziell für ihre Fahrzeuge eingeführten Verkehrsregeln gelten auch für sie. Dies sind jedoch Erkenntnisse, die sich bei der viele Menschen chauffierenden Gemeinde in der Stadt Limburg noch nicht wirklich durchgesetzt haben.
Das beginnt damit, dass man hinter dem großen Steuer der mobilen Glaspaläste ganz offensichtlich den Sinn und Zweck einer Haltelinie nicht kennt. Es sei an dieser Stelle einmal kurz erklärt. Die Haltelinie ist ein breiter, weißer Querstrich vor einer LZA (Lichtzeichenanlage, vulgo „Ampel“), an dem Fahrzeuge stehenbleiben MÜSSEN, sobald ihnen die Durchfahrt via LZA untersagt wird. AN der Linie. Sinnvollerweise nicht 10 Meter davor, nicht darauf und schon gar nicht 5 Meter dahinter.
Auto geht - Bus steht - oder so.
Verkehrsampeln wurden nicht viel später als der motorisierte Verkehr eingeführt, also kann man getrost davon ausgehen, dass heute Verkehrsplaner und sogar Tiefbauer wissen, was sie tun, wenn sie eine LZA einrichten und die entsprechenden Markierungen anbringen. Im Fall des ZOB (Zentraler Omnibus Bahnhof) von Limburg haben sie Haltelinien an der Ampel sowohl für die Straße als auch für die Haltestelle/Busspur an sich gezogen, die für den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) mit gutem Grund ein Stück VOR der Linie für den Normalverkehr. Denn es befindet sich eine LZA rechts an einem Mast und das ist die Einzige, die PKW-Fahrer in der ersten Reihe sehen können. Die andere hängt mindestens 5 Meter direkt über ihnen und ist ohne anatomisch-physikalische Sensationen wie Augen, die durch Fahrzeugdächer schauen können, nicht zu erblicken. Es ist also SINNVOLL, wenn ein Busfahrer seine 15 Tonnen direkt AN der Haltelinie zum Stehen bringt. Und nicht so weit dahinter, dass der gemeine Autofahrer die Ampel eben NICHT mehr sehen kann und deshalb keine Ahnung hat, WANN er losfahren darf. Die Straßenverkehrsordnung sieht nicht vor, dass hinter ihm stehende Fahrzeuglenker ihm mit Hilfe der Warneinrichtung die Fahrtberechtigung mitteilen müssen, weil er in der ersten Reihe nur raten kann.
Dies ist aber leider am ZOB die Regel geworden. Busfahrer parken so idiotisch, dass sie in den meisten Fällen die Ampel rechts verdecken.
Wenn es nun hinter einem hupt und man losfährt, kann es geschehen, dass man urplötzlich eine Vollbremsung hinlegen muss. Nämlich dann, wenn der Busfahrer, der gerade noch alle Informationen über die Farbe der Ampellichter unterdrückt hat, Gas gibt und seinen kantigen Diesel ohne Rücksicht und ohne zu schauen auf die Fahrbahn wuchtet, im blinden Vertrauen darauf, er hätte „Grün“ und Vorfahrt.
Hat er aber beides nicht!
Denn am ZOB von LM gibt es LZA, die speziell für den ÖPNV vorgesehen sind. Die und NUR die sind für die Verkehrsregelung zwischen Busspur und Straße verbindlich und sie stehen in Konkurrenz zu einander! Zu lesen sind diese Zeichen auch für Analphabeten. Querstrich: Stopp. Senkrechter Strich: Fahren! Zeigt die Farbampel für die Straße grün, zeigt sie für die Haltestelle quer. Und bedeutet WARTEN. Es bedeutet nicht: Allen Verkehr auf der Eisenbahnstraße zur Seite drängen und drohen, diesen kurzerhand weg zu rammen!
Bis heute ist es nur dem Reaktionsvermögen der meisten Autofahrer zu verdanken, dass es noch nicht zu massiven Unfällen zwischen Bussen und KFZ oder Radfahrern (die noch beliebtere Opfer der Allebeförderer-Treiber sind) gekommen ist.
Der Unbedarfte stellt sich allerdings die Frage: Haben die Busfahrer keinen Führerschein? Sind nicht die Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung für den Erwerb eines solchen obligatorisch? Und warum sieht man nie einen Uniformierten an dieser Stelle, der bei diesen eklatanten Rotlichtverstößen (und um nichts anderes handelt es sich dabei) einmal eingreift?

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