Die Wirte der Limburger Altstadt
mussten zu Beginn der Freiluftsaison radikale Einschnitte in ihre angestammten
Rechte hinnehmen. Um bis zu zwei Drittel wurden ihnen die Stellflächen vor
ihren Lokalen gekürzt – und Brandschutzgründe wurden dafür vorgeschoben.
Städtische Hilfstruppen patrouillierten und verteilten bekannt selektiv
Anzeigen mit heftigem Bußgeld, weil ein Gast einen Stuhl auf die Sperrflächen
gerückt hatte.
Die Zufahrt der Drehleiter muss gesichert sein.... |
Wie groß war da die Verwunderung,
als der Veranstalter des Altstadtfestes seine „Angebote“ an die ansässigen
Lokalbetreiber verschickte, und ihnen darin das Mehrfache an Freifläche
vermieten wollte, das ihnen die Stadt zugestanden hatte! Teils mit massivem
Druck wurde die Anmietung von Quadratmetern durchgepeitscht (O-Ton: „Wenn Du
nicht unterschreibst, stell ich Dir eine Biergondel direkt vor den Laden…“),
die den Wirten von Seiten der Stadt verweigert wurden.
Ein mehr als interessanter
Vorgang. Offenbar ist damit durch städtische Verordnung beschlossen, dass in
der Altstadt von Freitag bis Sonntag kein Feuer ausbricht, niemand sich ein
Bein bricht und keiner einen Herzinfarkt bekommt!
Oder wie darf man das verstehen?
Vermietet die kommerzielle Krämervereinigung an nichtsahnende „Geschäftspartner“
Stellflächen, über die sie gar nicht verfügen darf? Wie werden die Verantwortlichen
der Stadt reagieren, wenn sie das wahrnehmen. Oder wird wieder die
Drei-Affen-Operation (nix gesehen, nix gehört, nix gesagt) anlaufen?
Falls die Stadt ihre „Linie“ (Ja,
ich weiß, im Zusammenhang mit Taten und Nichttaten der Stadtverwaltung Limburg
von einer Linie zu sprechen, ist mehr als verwegen) beibehält und ausnahmsweise
einmal ihre eigenen Anordnungen ohne Ansehen der Person des Gegenübers
durchsetzt, wie werden da die Marktbeschicker reagieren. Haben sie für mehr als
teures Geld das Recht erkauft Zeltbau auf einem Gelände zu betreiben,
auf dem sie es gar nicht dürfen?
Und was passiert, wenn es
wirklich brennt?
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