Die Straße heißt „Rosengasse“,
aber der Name ist das einzig Malerische, das sich dort findet. An dieser
Adresse in der Limburger Altstadt macht sich nämlich die Beton gewordene
Geschmacklosigkeit breit, die die Stadt in den Siebzigern als „Sanierungsmaßnahme“
verbrochen hat. Das ehemalige C&A Gebäude nebst maroder Parkgarage verschandelt
dort die Gegend. Eine Ecke des Geländes ist mit Reihenhäusern überbaut, die als
Eigentumswohnungen firmieren. Solche verknüpfen bekanntlich alle Nachteile
eines Einfamilienhauses mit allen Nachteilen einer Mietwohnung.
Vor diesen Gebäudeansammlungen
und oberhalb der Garage liegt ein Platz – und dieser steht zurzeit im
Mittelpunkt einer Auseinandersetzung zwischen einer leidgeprüften
Eigentümergemeinschaft und der kommerziellen Krämervereinigung, die das
Altstadtfest veranstalten will.
Krämervereinigung sagt: Gilt nicht! |
Besagter Platz vor dem Eingang zu
einem Einkaufszentrum für den schmalen Geldbeutel gehört nämlich ebenfalls den Eigentümern
der Häuser und ist keinesfalls öffentliches Gelände. Da die Stadt Limburg an der
ETG mit 60% beteiligt ist, betrachtete sie die Fläche in der Vergangenheit
jedoch als städtischen Besitz und geruhte nach Gutsherrenart darüber zu verfügen.
Zum Beispiel, indem sie den Veranstaltern des Altstadtfestes genehmigte, dort
eine Bühne und mehr zu errichten. Es kam, was kommen musste. Anwohner und
Eigentümer wurden exzessiv belästigt, der Hofbereich um die Reihenhäuser wurde mit
Begeisterung als Freiluftabort benutzt, finstere Rammelecken fanden diejenigen,
die keine Besenkammer parat hatten, und immer wieder blieb der Platz verdreckt
zurück. Im Jahr 2012 gipfelte die illegale Landnahme darin, dass die „Nutzer“
den Absperrpoller plattwalzten und Blumenkübel, die für teures Geld mit
Rammschutzbügeln versehen waren, kurzerhand aus dem Boden rissen. Für einige
der Eigentümer war damit das Maß voll und sie wollten ihren Platz nicht mehr
freigeben. Insbesondere empörte sie dabei, dass der Veranstalter erst
behauptete, die Schäden seien gar nicht von ihm verursacht und später achselzuckend
meinte, man hätte versäumt, das alles 2012 der Versicherung zu melden und
deshalb könnte das jetzt nicht mehr reguliert werden.
Pech gehabt.
Ja, Pech gehabt, dachten sich
einige Eigentümer deshalb und teilten mit, dass es 2013 dann eben keine Bühne mehr
auf dem Parkdeck gäbe. Daraufhin ruderte einer der „Sprecher“ des
Kommerzvereins zurück und sagte zu, dass alle Altschäden reguliert würden. Dass
zwischendrin sogar aus dem Rathaus von höchster Stelle Druck auf den
Hausverwalter ausgeübt wurde, ist dabei eine Pikanterie, wie man sie eben aus
Limburg kennt.
Designierter Randaliererspielplatz |
Um des lieben Friedens Willen
zogen die renitenten Eigentümer ihren Widerspruch zurück und ließen den Bühnen-
und Standbau im Jahr 2013 dann doch zu.
Man kam, sah, feierte, kassierte
und tat – NICHTS.
Entgegen allen Versprechungen
wurde im Folgejahr nicht einmal der Versuch unternommen, die Schäden zu
beseitigen. Es wurde auch nicht mit der Eigentümergemeinschaft kommuniziert. Das
Privatgelände wurde von Seiten des Veranstalters für das Altstadtfest 2014 einfach
im Geiste okkupiert und verplant, ohne dass irgendjemand eine Genehmigung
erteilt hätte.
Als die Eigentümer davon
erfuhren, bezogen sie sehr klar Stellung. In dem Augenblick, in dem es jemand
wagen würde, irgendetwas auf dem Platz aufzubauen, würde man die Polizei rufen.
Daraufhin sah sich der wortgewaltige
Schriftkünstler der Krämervereinigung genötigt, EINE WOCHE vor Beginn der
Veranstaltung die Eigentümer mit einem (wie immer in experimenteller
Orthografie verfassten) kurzen Schreiben aufzufordern, die Genehmigung zu
erteilen.
War was? |
Man verweigerte selbige und der
Kommerzverein kam ins Rotieren. Mit mehr als schwammiger Argumentation wurde versucht,
die Verweigerung der Schadensregulierung der Vorjahre zu erklären („Ob der Schaden aus dem Jahr 2012 stammte
und von einem Beschicker des Altstadtfestes verursacht wurde, war jedoch sehr
fraglich“ …). Und es wurden mögliche Folgen einer Verweigerung angedroht.
Auf Nachfrage von verschiedenen
Seiten konkretisierte das betreffende Vorstandsmitglied jetzt ebendiese „Folgen“.
Es würde „ehrlich befürchtet“, durften die renitenten Eigentümer lesen, dass
sich Fans von Bands, die an diesem Platz einen Auftritt erwarteten, „hintergangen“
fühlten. Und deshalb „ihrem Unmut Luft machen“ würden.
Eine bemerkenswerte
Stellungnahme. Der Veranstalter eines großen „Festes“ konstatiert bereits im
Vorfeld, dass er die Sicherheitslage nicht im Griff hat. Er versucht, Menschen
mit der Drohung unter Druck zu setzen, Randalierer könnten ihr Eigentum
demolieren, wenn sie nicht ihr Gelände für die Kommerzzwecke der vereinten
Werbegemeinschaft zur Verfügung stellen!
Ganz gleich, wie sehr und unbeholfen
man eine solche Drohung im Schrifttum verklausuliert, es bleibt eine Drohung. Das
Strafgesetzbuch hält auch für diese Art der Einflussnahme den einen oder
anderen Paragraphen bereit.
Der Veranstalter hat ja mit allen
möglichen Formen der Gewalt genügend Erfahrung. Nur gelernt hat man aus den
Vorfällen der Vergangenheit offenbar überhaupt nichts. Nach wie vor regiert das
Motto: Dreistigkeit siegt. Wie lange noch?
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