Dienstag, 24. Juni 2014

Altstadtfestskandal 2014: Veranstalter droht mit Randalierern!



Die Straße heißt „Rosengasse“, aber der Name ist das einzig Malerische, das sich dort findet. An dieser Adresse in der Limburger Altstadt macht sich nämlich die Beton gewordene Geschmacklosigkeit breit, die die Stadt in den Siebzigern als „Sanierungsmaßnahme“ verbrochen hat. Das ehemalige C&A Gebäude nebst maroder Parkgarage verschandelt dort die Gegend. Eine Ecke des Geländes ist mit Reihenhäusern überbaut, die als Eigentumswohnungen firmieren. Solche verknüpfen bekanntlich alle Nachteile eines Einfamilienhauses mit allen Nachteilen einer Mietwohnung.
Vor diesen Gebäudeansammlungen und oberhalb der Garage liegt ein Platz – und dieser steht zurzeit im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung zwischen einer leidgeprüften Eigentümergemeinschaft und der kommerziellen Krämervereinigung, die das Altstadtfest veranstalten will.
Krämervereinigung sagt: Gilt nicht!
Besagter Platz vor dem Eingang zu einem Einkaufszentrum für den schmalen Geldbeutel gehört nämlich ebenfalls den Eigentümern der Häuser und ist keinesfalls öffentliches Gelände. Da die Stadt Limburg an der ETG mit 60% beteiligt ist, betrachtete sie die Fläche in der Vergangenheit jedoch als städtischen Besitz und geruhte nach Gutsherrenart darüber zu verfügen. Zum Beispiel, indem sie den Veranstaltern des Altstadtfestes genehmigte, dort eine Bühne und mehr zu errichten. Es kam, was kommen musste. Anwohner und Eigentümer wurden exzessiv belästigt, der Hofbereich um die Reihenhäuser wurde mit Begeisterung als Freiluftabort benutzt, finstere Rammelecken fanden diejenigen, die keine Besenkammer parat hatten, und immer wieder blieb der Platz verdreckt zurück. Im Jahr 2012 gipfelte die illegale Landnahme darin, dass die „Nutzer“ den Absperrpoller plattwalzten und Blumenkübel, die für teures Geld mit Rammschutzbügeln versehen waren, kurzerhand aus dem Boden rissen. Für einige der Eigentümer war damit das Maß voll und sie wollten ihren Platz nicht mehr freigeben. Insbesondere empörte sie dabei, dass der Veranstalter erst behauptete, die Schäden seien gar nicht von ihm verursacht und später achselzuckend meinte, man hätte versäumt, das alles 2012 der Versicherung zu melden und deshalb könnte das jetzt nicht mehr reguliert werden.
Pech gehabt.
Ja, Pech gehabt, dachten sich einige Eigentümer deshalb und teilten mit, dass es 2013 dann eben keine Bühne mehr auf dem Parkdeck gäbe. Daraufhin ruderte einer der „Sprecher“ des Kommerzvereins zurück und sagte zu, dass alle Altschäden reguliert würden. Dass zwischendrin sogar aus dem Rathaus von höchster Stelle Druck auf den Hausverwalter ausgeübt wurde, ist dabei eine Pikanterie, wie man sie eben aus Limburg kennt.
Designierter Randaliererspielplatz
Um des lieben Friedens Willen zogen die renitenten Eigentümer ihren Widerspruch zurück und ließen den Bühnen- und Standbau im Jahr 2013 dann doch zu.
Man kam, sah, feierte, kassierte und tat – NICHTS.
Entgegen allen Versprechungen wurde im Folgejahr nicht einmal der Versuch unternommen, die Schäden zu beseitigen. Es wurde auch nicht mit der Eigentümergemeinschaft kommuniziert. Das Privatgelände wurde von Seiten des Veranstalters für das Altstadtfest 2014 einfach im Geiste okkupiert und verplant, ohne dass irgendjemand eine Genehmigung erteilt hätte.
Als die Eigentümer davon erfuhren, bezogen sie sehr klar Stellung. In dem Augenblick, in dem es jemand wagen würde, irgendetwas auf dem Platz aufzubauen, würde man die Polizei rufen.
Daraufhin sah sich der wortgewaltige Schriftkünstler der Krämervereinigung genötigt, EINE WOCHE vor Beginn der Veranstaltung die Eigentümer mit einem (wie immer in experimenteller Orthografie verfassten) kurzen Schreiben aufzufordern, die Genehmigung zu erteilen.
War was?
Man verweigerte selbige und der Kommerzverein kam ins Rotieren. Mit mehr als schwammiger Argumentation wurde versucht, die Verweigerung der Schadensregulierung der Vorjahre zu erklären („Ob der Schaden aus dem Jahr 2012 stammte und von einem Beschicker des Altstadtfestes verursacht wurde, war jedoch sehr fraglich“ …). Und es wurden mögliche Folgen einer Verweigerung angedroht.
Auf Nachfrage von verschiedenen Seiten konkretisierte das betreffende Vorstandsmitglied jetzt ebendiese „Folgen“. Es würde „ehrlich befürchtet“, durften die renitenten Eigentümer lesen, dass sich Fans von Bands, die an diesem Platz einen Auftritt erwarteten, „hintergangen“ fühlten. Und deshalb „ihrem Unmut Luft machen“ würden.
Eine bemerkenswerte Stellungnahme. Der Veranstalter eines großen „Festes“ konstatiert bereits im Vorfeld, dass er die Sicherheitslage nicht im Griff hat. Er versucht, Menschen mit der Drohung unter Druck zu setzen, Randalierer könnten ihr Eigentum demolieren, wenn sie nicht ihr Gelände für die Kommerzzwecke der vereinten Werbegemeinschaft zur Verfügung stellen!
Ganz gleich, wie sehr und unbeholfen man eine solche Drohung im Schrifttum verklausuliert, es bleibt eine Drohung. Das Strafgesetzbuch hält auch für diese Art der Einflussnahme den einen oder anderen Paragraphen bereit.
Der Veranstalter hat ja mit allen möglichen Formen der Gewalt genügend Erfahrung. Nur gelernt hat man aus den Vorfällen der Vergangenheit offenbar überhaupt nichts. Nach wie vor regiert das Motto: Dreistigkeit siegt. Wie lange noch?

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