Die Staatsanwaltschaft Limburg
war sehr beschäftigt. Der Skandalbischof hielt sie in Atem. Besser gesagt, der
Bericht der internen Prüfungskommission. Selbständig hat die STA LM ja nicht ermittelt
sondern abgewartet, was ihr dieses nominell unabhängige Gremium da
mundgerecht präsentierte.
Die Staatsanwaltschaft Limburg
meldete sich zu Wort. Immer wieder und immer gerne. Es gäbe Strafanzeigen. Es
gäbe noch mehr Strafanzeigen. Man würde nicht selbst ermitteln. Man würde
warten. Und immer noch warten. Und dann prüfen. Und immer noch prüfen. Und die
Prüfung prüfen. Dann gebar der Berg endlich seine Maus und war noch ein
weiteres Mal glücklich auf den Titelseiten aller Zeitungen. Mit einem kurzen Resultat. Da war nix. Wenn sich
die Kirche selbst was klaut, ist das noch lange kein Diebstahl, kann der
juristische Laie aus den Verlautbarungen schließen. Oder er kann es auch
lassen.
Auf jeden Fall brauchten die Strafverfolger
nur ein Vierteljahr, um sich durch diese so komplexe Materie zu wühlen und am
Ende das Nichtstun zu verkünden. Kein Ermittlungsverfahren. Punkt.
Hüter von Recht und Gesetz. Für jeden? |
Rückblende.
Wir schreiben das Jahr 2013.
Sommer. Ein ganzer Stadtteil wird widerrechtlich mit Wissen und Unterstützung
von Amtsträgern abgeriegelt und jedem, der ihn betreten will, wird dafür Geld
abgepresst. Nichtamtsträger sperren Straßen, halten Fahrzeuge an und hindern
Anwohner daran, ihre Häuser zu erreichen. Ein Radfahrer wird gewaltsam von
seinem Fahrrad gezerrt.
Opfer erstatten Anzeige. Es
besteht der Verdacht auf räuberische Erpressung in ca 20.000 Fällen, Körperverletzung,
gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Amtsanmaßung,
Beleidigung. Nebst einer ganzen Reihe von Straftaten im Amt.
Auf Anfrage eines Journalisten
quält sich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft ein paar dürftige Sätze ab.
Jaja, da hätte jemand irgendwas angezeigt.
Schriftliche Verlautbarungen gab es
keine.
Seitdem: Ende von STA LM.
Funkstille seit einem Jahr.
Drängte man beim medienwirksamen
TvE noch mit großer Hartnäckigkeit und Regelmäßigkeit an die Öffentlichkeit,
gab es von Seiten der Staatsanwaltschaft Limburg im Fall des
Altstadtfestskandals 2013 nichts zu berichten. Nicht im vergangenen Jahr. Und
in diesem schon gar nicht.
Man sah sich lediglich berufen,
auf eine unerträglich herablassende Art dem Blogbetreiber den Status eines Journalisten
abzusprechen.
Eine förmliche Anfrage nach den
Personalien eines der Täter, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, blieb
ohne jede Antwort.
Dabei gibt es eine ganze Reihe
drängender Fragen, die die Staatsanwaltschaft zu beantworten hätte.
Doch in der Walderdorffstraße gibt
man den Hochsicherheitstrakt: Nichts kommt hier raus.
Antworten oder Mitteilungen
bezüglich des Altstadtfestskandals 2013 jedenfalls nicht.
Was ist also der Stand der Dinge (in
der Folge SdD)?
Wurden Opfer vernommen? SdD: Nach
Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Zeugen vernommen? SdD:
Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurde Anzeigeerstattern ein
Aktenzeichen mitgeteilt? SdD: Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Ermittlungsverfahren
eingeleitet? Stand der Dinge: Keine Auskunft.
Falls ja, gegen wen? SdD: Keine
Auskunft.
Wurden Verdächtige ermittelt?
SdD: Keine Auskunft.
Wurden Tatverdächtige vernommen?
SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verantwortliche des
Veranstalters vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verantwortliche in
Verwaltung und Exekutive vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurde die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens abgelehnt? SdD: Keine Auskunft.
Wurde Anklage erhoben? Nach
Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Strafbefehle beantragt?
Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Ein Jahr ist seit den skandalösen
Vorfällen vergangen und die Staatsanwaltschaft Limburg stellt sich tot. Dabei
haben die teils grotesken Auseinandersetzungen im Vorfeld des Altstadtfestes
2014 mehr als eindeutig gezeigt (falls es nicht sowieso offensichtlich war),
dass der Stadt Limburg die Rechtswidrigkeit und damit die Strafbarkeit des
Treibens allerbestens bekannt war. Aber wenn sich die Stadt bemühte, 2014
Straftaten jedweder Art von vorn herein zu unterbinden, bedeutet das
gleichzeitig, dass ebensolche 2013 und in den Jahren zuvor stattgefunden haben. Mit Duldung, Kenntnis und/oder Unterstützung der Stadt Limburg.
Interessiert das die
Staatsanwaltschaft Limburg? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Es ist ein weit verbreiteter
Irrtum, dass im Grundgesetz steht, alle Menschen seien gleich. Sind sie nicht. Sonst
wären es ja Klone. Aber in Artikel 3 steht, dass alle von dem Gesetz gleich
sind.
Das bedeutet, dass ein Bischof
(siehe oben) genau so zu behandeln ist, wie ein Dealer, ein Bürgermeister, ein vorbestrafter,
großmäuliger Schläger, ein Ordnungsamtsleiter, oder ein stadtbekannter
Bankrotteur.
Besteht der Verdacht auf eine
Straftat, MUSS die Staatsanwaltschaft ebendiesem nachgehen und die Tat
erforschen und am Ende die Entscheidung treffen.
Ohne Ansehen der Person und ohne
samtpfötige Rücksichtnahmen auf wen auch immer.
Vor noch gar nicht langer Zeit
hat der Leiter der Staatsanwaltschaft öffentlich das hohe Lied auf seine
Behörde und seine Mitarbeiter gesungen. Und er hat ultimativ Zivilcourage der Bürger
gefordert, die doch im Fall der Kenntnisnahme von Straftaten ebendiese anzeigen
sollten.
Dies haben einige Limburger
Bürger getan.
Reaktion der der Staatsanwaltschaft
Limburg bis heute? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: keine.
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