Dienstag, 15. Juli 2014

Altstadtfestskandal 2013: Wer trägt den Staatsanwalt zum Jagen?



Die Staatsanwaltschaft Limburg war sehr beschäftigt. Der Skandalbischof hielt sie in Atem. Besser gesagt, der Bericht der internen Prüfungskommission. Selbständig hat die STA LM ja nicht ermittelt sondern abgewartet, was ihr dieses nominell unabhängige Gremium da mundgerecht präsentierte.
Die Staatsanwaltschaft Limburg meldete sich zu Wort. Immer wieder und immer gerne. Es gäbe Strafanzeigen. Es gäbe noch mehr Strafanzeigen. Man würde nicht selbst ermitteln. Man würde warten. Und immer noch warten. Und dann prüfen. Und immer noch prüfen. Und die Prüfung prüfen. Dann gebar der Berg endlich seine Maus und war noch ein weiteres Mal glücklich auf den Titelseiten aller Zeitungen. Mit einem kurzen Resultat. Da war nix. Wenn sich die Kirche selbst was klaut, ist das noch lange kein Diebstahl, kann der juristische Laie aus den Verlautbarungen schließen. Oder er kann es auch lassen.
Auf jeden Fall brauchten die Strafverfolger nur ein Vierteljahr, um sich durch diese so komplexe Materie zu wühlen und am Ende das Nichtstun zu verkünden. Kein Ermittlungsverfahren. Punkt.
Hüter von Recht und Gesetz. Für jeden?
Rückblende.
Wir schreiben das Jahr 2013. Sommer. Ein ganzer Stadtteil wird widerrechtlich mit Wissen und Unterstützung von Amtsträgern abgeriegelt und jedem, der ihn betreten will, wird dafür Geld abgepresst. Nichtamtsträger sperren Straßen, halten Fahrzeuge an und hindern Anwohner daran, ihre Häuser zu erreichen. Ein Radfahrer wird gewaltsam von seinem Fahrrad gezerrt.
Opfer erstatten Anzeige. Es besteht der Verdacht auf räuberische Erpressung in ca 20.000 Fällen, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Amtsanmaßung, Beleidigung. Nebst einer ganzen Reihe von Straftaten im Amt.
Auf Anfrage eines Journalisten quält sich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft ein paar dürftige Sätze ab. Jaja, da hätte jemand irgendwas angezeigt. 
Schriftliche Verlautbarungen gab es keine.
Seitdem: Ende von STA LM. 
Funkstille seit einem Jahr.
Drängte man beim medienwirksamen TvE noch mit großer Hartnäckigkeit und Regelmäßigkeit an die Öffentlichkeit, gab es von Seiten der Staatsanwaltschaft Limburg im Fall des Altstadtfestskandals 2013 nichts zu berichten. Nicht im vergangenen Jahr. Und in diesem schon gar nicht.
Man sah sich lediglich berufen, auf eine unerträglich herablassende Art dem Blogbetreiber den Status eines Journalisten abzusprechen.
Eine förmliche Anfrage nach den Personalien eines der Täter, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, blieb ohne jede Antwort.
Dabei gibt es eine ganze Reihe drängender Fragen, die die Staatsanwaltschaft zu beantworten hätte.
Doch in der Walderdorffstraße gibt man den Hochsicherheitstrakt: Nichts kommt hier raus.
Antworten oder Mitteilungen bezüglich des Altstadtfestskandals 2013 jedenfalls nicht.
Was ist also der Stand der Dinge (in der Folge SdD)?
Wurden Opfer vernommen? SdD: Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Zeugen vernommen? SdD: Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurde Anzeigeerstattern ein Aktenzeichen mitgeteilt? SdD: Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Stand der Dinge: Keine Auskunft.
Falls ja, gegen wen? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verdächtige ermittelt? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Tatverdächtige vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verantwortliche des Veranstalters vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurden Verantwortliche in Verwaltung und Exekutive vernommen? SdD: Keine Auskunft.
Wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt? SdD: Keine Auskunft.
Wurde Anklage erhoben? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Wurden Strafbefehle beantragt? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Ein Jahr ist seit den skandalösen Vorfällen vergangen und die Staatsanwaltschaft Limburg stellt sich tot. Dabei haben die teils grotesken Auseinandersetzungen im Vorfeld des Altstadtfestes 2014 mehr als eindeutig gezeigt (falls es nicht sowieso offensichtlich war), dass der Stadt Limburg die Rechtswidrigkeit und damit die Strafbarkeit des Treibens allerbestens bekannt war. Aber wenn sich die Stadt bemühte, 2014 Straftaten jedweder Art von vorn herein zu unterbinden, bedeutet das gleichzeitig, dass ebensolche 2013 und in den Jahren zuvor stattgefunden haben. Mit Duldung, Kenntnis und/oder Unterstützung der Stadt Limburg.
Interessiert das die Staatsanwaltschaft Limburg? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: Nein.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass im Grundgesetz steht, alle Menschen seien gleich. Sind sie nicht. Sonst wären es ja Klone. Aber in Artikel 3 steht, dass alle von dem Gesetz gleich sind.
Das bedeutet, dass ein Bischof (siehe oben) genau so zu behandeln ist, wie ein Dealer, ein Bürgermeister, ein vorbestrafter, großmäuliger Schläger, ein Ordnungsamtsleiter, oder ein stadtbekannter Bankrotteur.
Besteht der Verdacht auf eine Straftat, MUSS die Staatsanwaltschaft ebendiesem nachgehen und die Tat erforschen und am Ende die Entscheidung treffen.
Ohne Ansehen der Person und ohne samtpfötige Rücksichtnahmen auf wen auch immer.
Vor noch gar nicht langer Zeit hat der Leiter der Staatsanwaltschaft öffentlich das hohe Lied auf seine Behörde und seine Mitarbeiter gesungen. Und er hat ultimativ Zivilcourage der Bürger gefordert, die doch im Fall der Kenntnisnahme von Straftaten ebendiese anzeigen sollten.
Dies haben einige Limburger Bürger getan.
Reaktion der der Staatsanwaltschaft Limburg bis heute? Nach Kenntnis des Blogbetreibers: keine.


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