Samstag, 10. Januar 2015

"Ausgleichsabgabe": Heiße Kartoffel im Rathaus! Wer verbrennt sich als Nächster die Finger?



Noch bevor Narrensitzungen allerorten das Tagesgeschehen (und den Inhalt der Zeitungen) bestimmen, hat man im Limburger Rathaus vorzeitig die Narrenkappen aus den Schubladen gezogen.
Hochkarnevalistisch ist, was gerade rund um die Versuche abläuft, die Hausbesitzer der Limburger Altstadt mit Hilfe einer „Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe“ um ihr Eigentum zu bringen.
Weil das Brüderhaus, das Limburg jahrzehntelang verkommen ließ, noch schnell vor Ablauf der Sanierung der Altstadt am Zusammenbruch gehindert werden musste, brauchte die Stadt Geld. Da kommunale Mittel  in Limburg ja ausschließlich für die Subventionierung der zweitklassigen Konsumhallen auf dem ehemaligen Bahngelände und für sinnfreie Gutachten über absolut alles zur Verfügung gestellt werden, fiel der begehrliche Blick der Regenten wieder einmal auf die Grundbesitzer der Altstadt. Diese sollten das Brüderhaus zur Hälfte finanzieren – und damit die andere Hälfte aus Landeszuschüssen loseisen.
Also wurde die oben erwähnten „Vorauszahlung“ erfunden und die (ein wenig) bedauernswerten Befehlsempfänger der Verwaltungsbürokratie hatten die Aufgabe, dieses Geld einzutreiben.
Um JEDEN Preis.
Unter Missachtung aller Rechte der Betroffenen versuchten die beauftragten Schreibtischtäter, die Bescheide durchzupeitschen. Doch die Opfer, gestählt und ermutigt durch den erfolgreichen Feldzug gegen den Schildbürgerstreich „Kehrsatzung“, wehrten sich und legten bestens begründet Widerspruch ein. Außerdem beantragten sie die Aussetzung der zwangsweisen Beitreibung der Abgaben.
Die Antwort aus dem Rathaus war ein langes Schweigen.
Jetzt aber schnell... ZU SPÄT!
Später kam ein formloses Papier mit einer sogenannten Stellungnahme, die die meisten Punkte der Widersprüche überhaupt nicht behandelte. Mit diesem Schreiben gedachte der Sachbearbeiter jedoch, die Rechte der Betroffenen kurzerhand auszuhebeln, indem er sie mit Fristsetzung aufforderte, die Aufrechterhaltung der Widersprüche zu erklären.
Dieser verwaltungsrechtliche Schwachsinn rief die richtigen Reaktionen der Opfer hervor: Keine.
Nach einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt ist zwingend über diesen zu entscheiden, mit Rechtsmittelbelehrung. Kein Verwaltungsbürokrat hat das Recht, selbstherrlich zu bestimmen, ein Betroffener hätte den Widerspruch zurückgezogen, wenn dieser das nicht selbst erklärt.
Der Untätige in der Verwaltung kam sich jedoch sehr clever vor, behandelte alle Widersprüche als zurückgezogen, legte die Hände in den Schoß, ließ als Weihnachtsgeschenk in bester Limburger Manier noch die Kettenhunde der Stadtkasse aus dem Zwinger, die „Mahnungen“ mit Zinsforderungen unter den Baum legten, und tat selbst –NICHTS.
Dumm für ihn, dass er dabei etwas ganz Entscheidendes übersah: Silvester.
Mit Auflauf des Jahres 2014 endete der Bestand des Sanierungsgebietes Limburger Altstadt und damit auch jede gesetzliche Grundlage zur Forderung einer "Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe" wegen einer (im Limburg sowieso nicht vorhandenen) Erhöhung der Bodenwerte durch die Sanierung.
Da über die Widersprüche nie entschieden wurde und auch die Aussetzung einer Vollziehung nicht abgelehnt wurde, ist für die Stadt Limburg damit jede Rechtsgrundlage entfallen, auf diesem Wege den Grundbesitzern der Altstadt in die Tasche zu greifen.
Diese Erkenntnis machte beim letzten Treffen der Sanierungsopfer die Runde und ein Musterschreiben an die Stadt wurde verfasst.
Der Entwurf wurde ganz offensichtlich (man ist ja in Limburg…) der Verwaltung vorzeitig zugespielt – mit dem Resultat, dass in der Werner Senger Straße die ganz große Panik ausbrach. Plötzlich war der Vorgang eine Kartoffel. Eine ganz, ganz heiße – und sie wurde kreuz und quer durch Flure und Büros geworfen und verursachte überall heftige Brandblasen.
Keiner wollte etwas mit dem oberpeinlichen Vorgang zu tun haben und am Ende landete das kokelnde Wurzelgemüse auf dem Schreibtisch eines Menschen, der mit alldem bislang noch überhaupt nicht befasst war.
In einem niedlichen Versuch, die Zahnpasta zurück in die Tube zu bekommen, jagte dieser Bürokrat ganz schnell einen Stapel rückdatierter Einschreiben heraus, um das inzwischen obsolete Widerspruchsverfahren doch noch irgendwie am Leben zu halten.
Zu spät.
Die Stadt Limburg hat aus der Sanierung keinen Zugriff mehr auf das Eigentum der Grundbesitzer der Altstadt.
Die förmliche Abrechnung des Sanierungsgebietes muss nun laut Baugesetzbuch innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen. Nach allen gesetzlichen Vorschriften –und die sind tiefgreifend.
Die Sanierungsopfer sind weiterhin Willens, sich bis in die letzte Instanz gegen jede Form der Abstrafung für ihre eigenen Investitionen zu wehren.
Falls wider Erwarten dann am Ende aller Prozesse doch Zahlungen rechtskräftig veranlagt werden, gehen die Einnahmen nicht an die Stadt Limburg, sondern an das Land Hessen.
Es bleibt spannend zu beobachten, welches Engagement die Limburger Verwaltung an den Tag legen wird, Geld einzutreiben, das sie bis auf den letzten Cent weiterreichen muss.
Jemand im Limburger Rathaus wollte wahnsinnig clever sein. Doch nun hat er es so richtig verbockt.

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