Dienstag, 28. Mai 2013

Bischof von Limburg in Lebensgefahr?



Der Bischof von Limburg gilt als gefährdete Person und potenzielles Angriffsziel extremistischer Aktivitäten aller Couleur. Aus diesem Grund besitzt sein monumentales Dienstfahrzeug nicht weniger als drei unterschiedliche Kennzeichenpaare. Ob das gleichfalls vorhandene, immer auf dem Armaturenbrett platzierte Schild „Bischof von Limburg“ zur Anonymität seiner Fortbewegung beiträgt, sei einmal dahingestellt. Auf jeden Fall ist man an den richtigen wichtigen Orten um seine Sicherheit besorgt. Unbestätigten Gerüchten zufolge sollte der hauptberufliche Bischofsfahrzeuglenker auch eine Funktion als Bewacher des Leibes seiner hochwürdigsten Exzellenz ausüben. Es schien also alles für die Sicherheit des lokalen Klerikalen getan.
Es schien.
Man hatte nämlich offenbar nur Gefahren von außen bedacht, ohne die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass die größte Bedrohung während bischöflicher Transporte INNEN entstehen könnte. Im Fahrzeug, konkret gesagt.
Auf dem Fahrersitz.
Der Spiegel meldet und nach Recherchen von mittelhessen.de dementiert das Bischöfliche Ordinariat nicht, dass es einen Vorfall gab, der den Chauffeur des Bischofs von Limburg ins Zentrum polizeilicher Ermittlungen rückt. Er soll zwischen Limburg und Wiesbaden gestoppt worden sein. Es besteht angeblich der Verdacht auf Alkohol am Steuer.
Dringend benötigt: Der heilige Christopherus

(c) Dieter Schütz/pixelio.de
Den Fans und Bejublern des Residenten vom Domberg sei versichert, dem Bischof höchstselbst ist nichts passiert. Er war, wie man vermeldet, zum betreffenden Zeitpunkt nicht im Wagen. Aber wie verhält es sich mit den vielen, vielen Fahrten zuvor? In welchem Zustand bewegte der Lenker des bischöflichen Schwerlastpersonenbeförderungsgeräts dasselbe auf seinen sonstigen Reisen? Befand sich unser aller Bischof gar in einer fortgesetzten Lebensgefahr, sobald er den Rücksitz seines Mobilbüros okkupierte?
Darüber gibt es keine Meldungen. Das Bischöfliche Ordinariat wählt von den zwei Optionen, die es hat, sobald um eine Auskunft ersucht wird, die Variante B.
Möglichkeit A beinhaltet das ausführliche Beantworten einer Frage, die man absolut NICHT gestellt hat. 
Variante B dagegen die Mitteilung, dass man sich nicht äußert, in der Regel mit Hinweis auf legalistische Motive.
Man äußert sich also nicht. In diesem Fall ist es sogar einmal nachvollziehbar und wohl korrekt. Besoffen Autofahren ist ein eigenhändiges Delikt und der Täter dafür persönlich verantwortlich und zu belangen. Dem Bischof dabei eine Mittäterschaft zu unterstellten und das BO damit in eine Erklärungsnot zu versetzen, wäre mehr als weit hergeholt. Auch der Hinweis darauf, dass interne Personalangelegenheiten nicht publiziert und kommentiert werden, ist so in Ordnung. Was immer mit dem Mann und seinen vielen Jobs und Titeln geschieht, ist eine Sache zwischen Arbeitgeber und –nehmer.
Eine Frage stellt sich dem (nicht ganz so) unparteiischen Beobachter aber. Wie sieht die Zukunft in der Bischöflichen Quasistaatskarosse aus? Kann der Insasse sicher sein, sein Ziel gefahrlos zu erreichen? In Frankreich ist nunmehr das Mitführen eines Alkoholtestgeräts in jedem KFZ Pflicht. Wäre das nicht auch eine Lösung? Dann könnte der Bischof von Limburg blasen lassen. Vor jedem Fahrtantritt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen