Freitag, 14. Juni 2013

Schadensbegrenzung am Domberg?



Fährt ein unvorsichtiger Bürger mit seinem Wagen gegen eine kommunale Wand, erhält er eine gesalzene Rechnung für deren Reparatur. Lässt ein Bischof dagegen eine ganze Mauer rammen, erhält er die freundliche Erlaubnis, diese gleich auf 25 Meter vollständig flachzulegen, das dahinter befindliche Grundstück zu schottern, über viele Jahre als Parkplatz für Lastwagen zu missbrauchen, die vorhandene Vegetation komplett auszurotten UND bekommt dann noch am Ende das gesamte Gelände für höchstpersönliche Zwecke und Nutzungen nach seinen eigenen Wünschen bebaut. Und das alles auf Kosten der Stadt.
Park. Platz.
Diesen Eindruck konnten in den letzten Wochen Beobachter gewinnen, die sich mit der Groteske rund um das (ehemalige) Parkgelände gegenüber des Bischofspalastes befassten. Doch dieses Mal funktionierte das Hinterzimmer-Gemauschel nicht. Angesichts eines Phänomens, mit dessen Existenz und Behandlung der lokale, aktuelle Stellvertreter nach wie vor seine Schwierigkeiten hat, nämlich der empörten Öffentlichkeit, ruderte man seitens des Klerus zurück. Sehr weit zurück. Die Pläne, sich ein Empfangsgebäude für die Menschen errichten zu lassen, die sich nicht in der Lage sehen, ohne vorherige intensive Vorbereitung den 200 Meter entfernten Dom zu betreten, seien fallengelassen worden, hört man.
Gut.
Doch was nun? Ein verwüstetes, früher grünes Gelände in Stadtbesitz liegt jetzt da und wird zu irgendeinem, natürlich nach wie vor völlig ungewissen Zeitpunkt vom jetzigen Besetzer zurückgegeben. Es gibt bereits Überlegungen für eine bürgerfreundliche Nutzung, die unter anderem in einem ausführlichen, klar formulierten und teils emotional begründeten Antrag einer Partei zur Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung anstehen. Die Möglichkeit, einen kleinen Park mit Sitzgelegenheiten zu errichten, wird darin unter anderem angesprochen. Was jedoch bedauerlicherweise mit keinem Wort erwähnt wird, ist die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. Offenbar nimmt man es wieder einmal als gottgegeben hin, dass alles, was zu tun ist, aus dem klammen Etat der Stadt Limburg bezahlt wird.
Dabei könnte die Sachlage doch eindeutiger nicht sein. Jemand hat kommunales Eigentum massiv über Jahre hinweg zu höchst privaten Zwecken ohne den Hauch eines Vorteils für Allgemeinheit und Öffentlichkeit genutzt und einen Totalschaden verursacht. Ob er für diesen Missbrauch überhaupt einen angemessenen Preis in Form einer Pacht bezahlt hat, wäre bei passender Gelegenheit einmal zu erforschen. Nach Ende der Nutzung hat er das Gelände in genau dem Zustand wieder zurückzugeben, in dem er es vorgefunden hat. Oder er hat ALLE von ihm verursachten Schäden zu ersetzen. Und die sind gewaltig. Alleine die Neuerrichtung der umgebaggerten 25 Meter Bruchsteinwand dürfte mit 50.000,-- € zu Buche schlagen. Setzt man die Kosten für die Wiederherstellung der Parkanlage mit 25.000,-- € an, ist man noch sehr vorsichtig. Also stünde der Stadt ein Schadensersatz in Höhe von wenigstens 75.000,-- € zu, den sie vom Domkapitel einzufordern hätte.
Das ist eine Summe, mit der man schon etwas anfangen kann. Für den geplanten kleinen Park könnte es reichen. 
Die Stadt Limburg wäre gut beraten, dieses Geld im Sinne der Bürger von Limburg von dem einzufordern, dessen jahrelange Baumaßnahmen an seinem bescheidenem, kleinen Domizil die Allgemeinheit so nachhaltig und fortgesetzt belästigt und geschädigt haben: dem Bischof von Limburg. Nicht die Diözese ist hier in der Pflicht, sondern der bischöfliche Stuhl. Vermögen besitzt der wahrlich genug. Unkontrolliertes und unversteuertes.

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