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Dienstag, 30. Dezember 2014

Sanierungsabzocke: "Revoluzzer " treffen sich



Finanzämter gehören nicht zu den Institutionen, mit denen der Bürger gerne zu tun hat. Für gewöhnlich sind sie gnadenlos und meistens im Recht. Trotzdem erlassen diese Schrecken der Bürgergeldbörsen alljährlich zu rund um die Feiertage keine Bescheide.
Weihnachtsfrieden nennt man diese Zeit der Stille, Erholung und Einkehr.
Die Stadt Limburg kennt so etwas nicht. Im Gegenteil. Pünktlich zum Heiligen Abend lud man in der Werner Senger Straße die großen Kanonen und feuerte eine Salve auf die Altstädter ab, die sich dem erneuten Raubzug gegen sie wiedersetzt hatten. Diese hatten Widerspruch gegen eine „Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe“ für das Sanierungsgebiet eingelegt.
Über diese Widersprüche ist bis heute nicht entschieden. Genauso wenig wie über die gestellten Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.
Revoluzzertreff (2. v. l. )
Trotzdem verschickte die Stadtkasse nicht spezifizierte Mahnungen über eine Ausgleichsabgabe – obwohl eine solche gerade noch NICHT erhoben ist, weil es dafür an allen rechtlichen Voraussetzungen fehlt. Es wurden also Summen für Abgaben angemahnt, bezüglich derer es überhaupt keine Bescheide gibt.
Herzlichen Dank an dieser Stelle für diesen erhebenden Beitrag zur Weihnachtsstimmung. Man kann sich nichts Schöneres für die Festtage vorstellen als die Drohung, dass Geldeintreiber mit uniformierter Unterstützung gewaltsam in die privatesten Räume eindringen, um nach Wertsachen zu wühlen oder einem Haus und Hof zwangsversteigert werden sollen, die sich zum Teil seit vielen Generationen im Familienbesitz befinden.
Hoffentlich sind die entsprechenden Befehlsempfänger, die mit diesen Mahnungen auf einem sehr schmalen Grat balancieren, neben dem die die Abgründe des § 339 lauern (Rechtsbeugung), so richtig stolz auf sich. Aber wahrscheinlich haben sie mit reinem Gewissen und aus voller Brust unter dem Baum die Kinderlein kommen lassen.
Kommen lassen werden es auch die Betroffenen. Sie lassen es nämlich darauf ankommen.
Die geknechtete Bürgerschaft der Altstadt, die sich nicht locken, nötigen, bedrohen oder erpressen ließ, ist weiter fest entschlossen, gegen diese hemmungslose und willkürliche Abzocke vorzugehen. In den kalten, halligen Fluren der Verwaltung hat man sich angewöhnt, sie als „Revoluzzer“ zu diffamieren.
Ebendiese Revoluzzer treffen sich am 2.1.2015 um 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte „Schwarzer Adler“, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Alle Betroffenen sind herzlich eingeladen.

Samstag, 5. Juli 2014

Neuer Raubzug der Stadt Limburg gegen die Altstädter



Im Dezember des vergangenen Jahres drohte die Stadt Limburg den Hausbesitzern der Altstadt die Fortsetzung des kommunalen Beutezugs an. Wieder ging es um die Sanierungsabgabe und Adressaten der um Wochen rückdatierten und zum großen Teil gezielt falsch adressierten Einwurfschreiben waren die renitenten Eigentümer, die sich geweigert hatten, unter Aufgabe aller Rechte dem Schmierentheater zu folgen, das die Stadt Limburg rund um eine vorzeitige Ablöse der Abgaben im Jahr 2012 aufgeführt hatte.
Ein Dreivierteljahr später ist es nun so weit.
Papiere mit dem Titel „Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches“ flatterten pünktlich zwischen WM und Sommerloch ins Haus.
Als Begründung wird angeführt, das zu vereinnahmenden Geld sollte „für letzte Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden“. Zu diesem entlarvenden Statement mehr in einem Folgebeitrag.
Mit fremden Federn geschmückt: MEIN Haus im Lügenfaltblatt der Stadt
Veranlagt wird mit diesem Bescheid nicht etwa eine Abschlagszahlung auf einen Betrag, sondern die VOLLE HÖHE.
Diese Bescheide sind nach meiner Auffassung, die von meinen Anwälten gestützt wird, durch und durch rechtswidrig – und das aus einer Vielzahl von Gründen.
Diese sind meinem förmlichen Widerspruch zu entnehmen, den ich an den werten Stadtregenten geschickt habe. Die Verwendung meines Textes gestatte ich allen Betroffenen hiermit ausdrücklich. Er kann in jedes Textverarbeitungsprogramm via copy/paste eingefügt werden. Interessenten kann ich ihn aber auch via Mail zukommen lassen.
Die Passagen in FETT gelten jedoch nur für diejenigen, die davon betroffen sind. Alle anderen müssten diese sinnvollerweise löschen. Und das Aktenzeichen sollte man nicht vergessen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Martin Richard,

gegen den unter o. a. AZ. geführten Bescheid erhebe ich hiermit frist- und formgerecht WIDERSPRUCH.
Begründung: Der Bescheid ist offensichtlich rechtswidrig und diese Tatsache ist Ihnen BESTENS bekannt!
1.) §154(6) BauGB wurde für den Fall geschaffen, dass ein Grundstückseigentümer durch die Sanierung einen Vorteil erhält, der ihn Eignern von Grundstücken gegenüber besser stellt, deren Grundeigentum nicht in einem Sanierungsgebiet liegt. Dies ist der Fall, wenn ein Grundstück durch Erschließungsmaßnahmen überhaupt erst NUTZBAR wird, für die ein Eigentümer jenseits eines Sanierungsgebietes unverzüglich eine entsprechende Umlage zu zahlen hätte. Dies ist für Sanierungsgebiete nicht statthaft, weshalb Grundstückseigner innerhalb dieser Gebiete anderen gegenüber einen Vorteil hätten. Um diese Ungleichbehandlung auszuschließen, wurde §154 (6) geschaffen.
Für mein Grundstück trifft diese Voraussetzung nicht zu. Das Grundstück wurde bereits VOR Beginn der Sanierung in exakt DERSELBEN Art und Weise genutzt, wie heute. Diese Nutzung hat sich NICHT durch die Sanierung ergeben.
Von daher tritt § 154(6) auf mein Grundstück NICHT zu und der Bescheid hat keine Rechtsgrundlage in dieser Bestimmung.
2.) §154 (4) Satz 2 fordert: „Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse sowie der nach § 155 Abs. 1 anrechenbaren Beträge innerhalb angemessener Frist zu geben.“ Dieser Verpflichtung ist die Stadt Limburg NICHT nachgekommen. Die Frist wurde bewusst und gezielt so kurz gesetzt und der betreffende Zeitraum in die Weihnachtszeit gelegt, dass wegen Behörden- und Schulferien dem Betroffenen kaum Gelegenheit gegeben wurde, seine Rechte wahrzunehmen. Das offensichtliche Ziel der Terminierung war die Beschneidung des Betroffenen um sein gesetzliches Recht. Von einer angemessenen Frist kann absolut nicht die Rede sein.
Auch aus diesem Grund ist der Bescheid rechtswidrig.
Gleichwohl habe ich Ihnen schriftlich 4 (in Worten: vier) Termine für die für Sie verpflichtende Erörterung vorschlagen.
Ein Termin wurde mir von Seiten Ihres Herrn Saal kurzerhand verweigert, der aus eigener Machtvollkommenheit konstatierte, die gesetzlich vorgeschriebene Erörterung sei nicht erforderlich.
Aufgrund dieser willkürlichen Verweigerung des zwingend vorgeschriebenen Termins ist der Bescheid rechtswidrig.
3.) Sie beziehen sich in der Berechnung der Höhe des Betrages auf ein Gutachten eines Gutachterausschusses zur Ermittlung der Bodenwertsteigerung.
Zur Berechnung einer Bodenwerterhöhung dürfen ausschließlich Investitionen und Maßnahmen herangezogen werden, die aus Mitteln des Sanierungsetats finanziert wurden. Nicht statthaft ist es, Veränderungen zu inkludieren, die durch private Investitionen von Grundeigentümern hervorgerufen wurden.
Im vom Gutachterausschuss gefertigten Raster gibt es die Rubrik „Bebauung“. Im betroffenen Gebiet wurde im Rahmen der Sanierung keine einzige bauliche Maßnahme durch die Stadt Limburg vorgenommen. Von daher ist das Heranziehen des Faktors „Bebauung“ zur Berechnung der Wertermittlung rechtswidrig.
4.) Sogar ausweislich des für die meine Grundstücke betreffenden Zone willkürlich erstellten Rasters existieren Veränderungen in positiver Richtung nach der Sanierung NUR im Bereich Bebauung. Ausschließlich diese werden nun als Faktor für die Wertermittlung herangezogen, um eine Wertsteigerung zu konstatieren.
Dieses Verfahren ist, wie Ihnen bestens bekannt ist, rechtswidrig.
5.) § 154(6) sieht eine VORAUSZAHLUNG vor. Diese muss angemessen sein. Das Erheben einer Vorauszahlung in Höhe von 100% ist illegitim.
6.) Eine Vorauszahlung nach § 154(6) muss ZEITNAH zu den betreffenden Maßnahmen erhoben werden, um den Sinn des Gesetzes zu erfüllen. Das Erheben einer Vorauszahlung 20 Jahre nachdem Maßnahmen nicht stattgefunden haben, ist rechtswidrig. 
7.) Gemäß Ihrer eigenen Mitteilungen soll das Sanierungsgebiet zum Ablauf des Jahres 2014 förmlich aufgehoben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Limburg berechtigt, im Falle bewiesener Wertsteigerungen der Grundstücke Sanierungsabgaben für diese zu erheben. Eine Vorauszahlung ein HALBES Jahr vor der förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes widerspricht vollumfänglich dem Sinn und Zweck des Gesetzes.
Im Fall der (erwartetermaßen unbegründeten) Ablehnung dieses Widerspruchs werde ich alle Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ausschöpfen.
Wegen der offenkundigen Rechtswidrigkeit des o. a. Bescheides fordere ich Sie hiermit auf, die Vollziehung einer Vollstreckung auszusetzen.

Weitere Berichte über diesen neuen Raubzug der Stadt Limburg gegen ihre Bürger werden folgen. Insbesondere die Frage aller Kriminalisten, cui bono (wem nützt das?) wird dabei erörtert und eindeutig beantwortet.

Donnerstag, 29. August 2013

Altstadtfestskandal: ABMAHNUNG für Veranstalter!




Nach wie vor weigert sich die Stadt Limburg, zum skandalösen Ablauf des Altstadtfestes 2013, der kriminellen Wegelagerei durch den Veranstalterverein sowie den gewalttätigen Übergriffen durch „Ordnungskräfte“ in irgendeiner Form Stellung zu beziehen.
Noch immer wartet der Betreiber dieses Blogs auf die Beantwortung seines Fragenkatalogs, den er vor bald zwei Monaten der Pressestelle der Stadt Limburg übermittelte. Er wurde mit einer Presseerklärung vertöstet, die irgendwann nach dem 22. August kommen sollte. Doch seit diesem Termin ist nun bald eine Woche vergangen, ohne dass auch nur ein einziges offizielles Wort die Hallen der Verschwiegenheit in der Werner Senger Straße verlassen hätte.
Inoffiziell hingegen sickert spannenderweise Einiges durch die Mauern, die doch nicht ganz so hermetischen sind, wie es sich die Machthaber der Lahnstadt offenbar wünschen.
Die kriminellen Exzesse und die eklatanten, einer breiten Öffentlichkeit bekannten und von dieser diskutierten und verurteilten Rechtsverstöße des Veranstalters des Altstadtfestes konnte aber sogar die Stadtverwaltung dieses Mal nicht mehr übersehen. Es war wohl nicht möglich, dieser Vereinigung gegenüber weiterhin so exzessiv nachsichtig bis willfährig aufzutreten, wie es all die Jahre vorher Praxis war. Damit soll offenbar nun Schluss sein.
Dem Vernehmen nach erteilt die Stadt Limburg dem Vorstand des Veranstaltervereins für dessen vielfältige Verstöße gegen Auflagen des Altstadtfestes 2013 eine FÖRMLICHE ABMAHNUNG.
Der Berg kreiste...
Damit erkennt erstmals eine öffentliche Stelle an, dass sich die Betreffenden massiver, wiederholter und fortgesetzter Rechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Die Abmahnung ist eine schallende Ohrfeige für diejenigen, die im Nachgang der skandalösen Veranstaltung nicht müde wurden, genau diese Verstöße zu leugnen und phantasievolle Rechtfertigungen für kriminelles Tun zu konstruieren. Nicht nur das, der Vereinsvorstand beharrte selbst dann noch auf der Richtigkeit seines illegalen Treibens und wollte es für die Zukunft genau so beibehalten, als ein Vorstandsmitglied genau wegen dieses Skandals zurückgetreten war.
Doch nun konstatiert die Stadt noch einmal das, was jedem der Verantwortlichen bestens bekannt war: Das Absperren der Altstadt und das gewaltsame Beitreiben von Eintritt ist kriminell, war es und wird es auch in Zukunft sein.
Ein Altstadtfest wie 2013 wird es also nach dem nunmehr erklärten Willen der Stadt Limburg nicht mehr geben.
Stolperfalle für die eigene Arroganz?
Nach wie vor vollkommen nebulös sind  allerdings die Rolle des Ordnungsamtes und der Stadtverwaltung, die jede Antwort auf die Frage verweigert, wieso sie derlei Treiben nicht nur zugelassen sondern durch Abstellung von Hilfspolizeikräften sogar aktiv unterstützt hat. Diese schon  komplizenschaftliche Mitarbeit öffentlicher Stellen dürfte auch der Grund sein, weshalb die verhängte Sanktion auf der untersten Stufe dessen liegt, was möglich ist und das, was zwingend erforderlich gewesen wäre, ausklammert.
Der kommerzielle Veranstalterverein sieht sich gleichwohl in einer tiefen Vertrauenskrise seiner Mitgliederschaft. Gezwungenermaßen lädt der noch amtierende Vorstand für den 19. September zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Dass in der Einladung der wichtigste Tagesordnungspunkt durch Abwesenheit glänzt, nämlich die Neuwahl für den Posten eines im Zuge des Altstadtfestskandals zurückgetretenen Vorstandsmitglieds, ist dabei mehr eine amüsante Randnotiz und charakteristisch für die Rechtssicherheit im Handeln der Verantwortlichen.
Nur Unbedarfte irritieren dürfte hingegen der locker-selbstgefällige Ton der Einladung. Ist es doch genau dieses Regieren nach Gutsherrenart, das eingesessene Kaufleute und langjährige Mitglieder dem Vereinsvorstand ankreiden.
Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt daher wohl auch nicht aus der Einsicht um die Notwendigkeit, sondern dem Vernehmen nach in erster Linie, um eine Einberufung einer Versammlung durch die Initiative einer Mehrheit der Mitglieder zu entgehen. Die in diesem Fall eben die Tagesordnung hätten festlegen können.
Gerüchten zufolge hat sich nach Jahren der Resignation und des Rückzugs im Zuge des Altstadtfestskandals innerhalb des Vereins eine Gruppe gefunden, die entschlossen ist, den aktuellen Vorstands zum kollektiven Rücktritt zu zwingen oder, sollten die Betreffenden erwartungsgemäß an ihren Posten kleben, deren Abwahl zu betreiben. „Es reicht“, hört man unter der Hand allerorten.
Man wäre gerne Mäuschen an diesem Donnerstag ab 19:00 Uhr im Kolpinghaus. Es wird sicher sehr spannend. Und ganz gleich, wie fest die Tür wohl auch bei dieser Versammlung verriegelt wird: Das eine oder andere Wort wird ganz sicher seinen Weg durch die Türritzen finden.

Wir werden weiter berichten…

Mittwoch, 3. Juli 2013

Polizei bestätigt: Eintritt illegal



Nachdem eine Anfrage bei der Pressestelle des Reviers Limburg am Samstag früh (mit der Bitte und schnellstmögliche Beantwortung) ohne Reaktion geblieben war, liegt seit Montag Nachmittag eine Stellungnahme der Polizei vor.
Bezüglich der Frage der Legalität der Erhebung von „Eintritt“ für das Betreten der Altstadt durch einen privaten Veranstalter, wird darin im vollen Umfang bestätigt, dass einem solchen Ansinnen jede Rechtsgrundlage fehlt.
"Keine Anzeigen"? (c) Bredehorn/pixelio
Ebenfalls wird von der Polizei bekräftigt, dass kein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes berechtigt war, irgendjemandem am Betreten der Altstadt zu hindern, schon gar nicht mit Gewalt. Ein Eingriff in den fließenden Verkehr war jedem Nicht-Amtsträger gleichfalls verboten.
Die Antwort auf die am Samstag gestellte Frage, was die Polizei in Kenntnis der fortgesetzten, wiederholten und massenhaft begangenen Taten durch den Veranstalter zu unternehmen gedenke, um auftragsgemäß die Rechte der Bürger zu schützen und durchzusetzen, ist leider mehr als unbefriedigend.
In der Stellungnahme der Polizei Limburg heißt es, es seien keine Straftaten angezeigt worden.
Dazu ist anzumerken, dass es zum einen zum Aufgabenbereich der Polizei gehört, geplante Straftaten ZU VERHINDERN. Zum anderen handelt es sich bei den in Frage kommenden Delikten Nötigung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis hin zu räuberischer Erpressung um sogenannte Offizialdelikte, bei denen es keiner Anzeige und keines Strafantrags bedarf. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, diese Taten zu erforschen, sobald sie Kenntnis davon erlangt.
Diese Kenntnis hatte sie spätestens Samstag früh. Mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bereits früher, denn in der Stellungnahme der Pressestelle heißt es, die Polizei Limburg sei mit verstärktem Personalaufgebot vor Ort gewesen. 
Es ist allerdings nur sehr schwer vorstellbar, dass die eingesetzten Polizisten von der Tatsache, das sich ein Sicherheitsdienst Polizeigewalt anmaßte, Menschen zurückhielt und vor allem abkassierte, absolut nichts mitbekommen hat…