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Samstag, 10. Januar 2015

"Ausgleichsabgabe": Heiße Kartoffel im Rathaus! Wer verbrennt sich als Nächster die Finger?



Noch bevor Narrensitzungen allerorten das Tagesgeschehen (und den Inhalt der Zeitungen) bestimmen, hat man im Limburger Rathaus vorzeitig die Narrenkappen aus den Schubladen gezogen.
Hochkarnevalistisch ist, was gerade rund um die Versuche abläuft, die Hausbesitzer der Limburger Altstadt mit Hilfe einer „Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe“ um ihr Eigentum zu bringen.
Weil das Brüderhaus, das Limburg jahrzehntelang verkommen ließ, noch schnell vor Ablauf der Sanierung der Altstadt am Zusammenbruch gehindert werden musste, brauchte die Stadt Geld. Da kommunale Mittel  in Limburg ja ausschließlich für die Subventionierung der zweitklassigen Konsumhallen auf dem ehemaligen Bahngelände und für sinnfreie Gutachten über absolut alles zur Verfügung gestellt werden, fiel der begehrliche Blick der Regenten wieder einmal auf die Grundbesitzer der Altstadt. Diese sollten das Brüderhaus zur Hälfte finanzieren – und damit die andere Hälfte aus Landeszuschüssen loseisen.
Also wurde die oben erwähnten „Vorauszahlung“ erfunden und die (ein wenig) bedauernswerten Befehlsempfänger der Verwaltungsbürokratie hatten die Aufgabe, dieses Geld einzutreiben.
Um JEDEN Preis.
Unter Missachtung aller Rechte der Betroffenen versuchten die beauftragten Schreibtischtäter, die Bescheide durchzupeitschen. Doch die Opfer, gestählt und ermutigt durch den erfolgreichen Feldzug gegen den Schildbürgerstreich „Kehrsatzung“, wehrten sich und legten bestens begründet Widerspruch ein. Außerdem beantragten sie die Aussetzung der zwangsweisen Beitreibung der Abgaben.
Die Antwort aus dem Rathaus war ein langes Schweigen.
Jetzt aber schnell... ZU SPÄT!
Später kam ein formloses Papier mit einer sogenannten Stellungnahme, die die meisten Punkte der Widersprüche überhaupt nicht behandelte. Mit diesem Schreiben gedachte der Sachbearbeiter jedoch, die Rechte der Betroffenen kurzerhand auszuhebeln, indem er sie mit Fristsetzung aufforderte, die Aufrechterhaltung der Widersprüche zu erklären.
Dieser verwaltungsrechtliche Schwachsinn rief die richtigen Reaktionen der Opfer hervor: Keine.
Nach einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt ist zwingend über diesen zu entscheiden, mit Rechtsmittelbelehrung. Kein Verwaltungsbürokrat hat das Recht, selbstherrlich zu bestimmen, ein Betroffener hätte den Widerspruch zurückgezogen, wenn dieser das nicht selbst erklärt.
Der Untätige in der Verwaltung kam sich jedoch sehr clever vor, behandelte alle Widersprüche als zurückgezogen, legte die Hände in den Schoß, ließ als Weihnachtsgeschenk in bester Limburger Manier noch die Kettenhunde der Stadtkasse aus dem Zwinger, die „Mahnungen“ mit Zinsforderungen unter den Baum legten, und tat selbst –NICHTS.
Dumm für ihn, dass er dabei etwas ganz Entscheidendes übersah: Silvester.
Mit Auflauf des Jahres 2014 endete der Bestand des Sanierungsgebietes Limburger Altstadt und damit auch jede gesetzliche Grundlage zur Forderung einer "Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe" wegen einer (im Limburg sowieso nicht vorhandenen) Erhöhung der Bodenwerte durch die Sanierung.
Da über die Widersprüche nie entschieden wurde und auch die Aussetzung einer Vollziehung nicht abgelehnt wurde, ist für die Stadt Limburg damit jede Rechtsgrundlage entfallen, auf diesem Wege den Grundbesitzern der Altstadt in die Tasche zu greifen.
Diese Erkenntnis machte beim letzten Treffen der Sanierungsopfer die Runde und ein Musterschreiben an die Stadt wurde verfasst.
Der Entwurf wurde ganz offensichtlich (man ist ja in Limburg…) der Verwaltung vorzeitig zugespielt – mit dem Resultat, dass in der Werner Senger Straße die ganz große Panik ausbrach. Plötzlich war der Vorgang eine Kartoffel. Eine ganz, ganz heiße – und sie wurde kreuz und quer durch Flure und Büros geworfen und verursachte überall heftige Brandblasen.
Keiner wollte etwas mit dem oberpeinlichen Vorgang zu tun haben und am Ende landete das kokelnde Wurzelgemüse auf dem Schreibtisch eines Menschen, der mit alldem bislang noch überhaupt nicht befasst war.
In einem niedlichen Versuch, die Zahnpasta zurück in die Tube zu bekommen, jagte dieser Bürokrat ganz schnell einen Stapel rückdatierter Einschreiben heraus, um das inzwischen obsolete Widerspruchsverfahren doch noch irgendwie am Leben zu halten.
Zu spät.
Die Stadt Limburg hat aus der Sanierung keinen Zugriff mehr auf das Eigentum der Grundbesitzer der Altstadt.
Die förmliche Abrechnung des Sanierungsgebietes muss nun laut Baugesetzbuch innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen. Nach allen gesetzlichen Vorschriften –und die sind tiefgreifend.
Die Sanierungsopfer sind weiterhin Willens, sich bis in die letzte Instanz gegen jede Form der Abstrafung für ihre eigenen Investitionen zu wehren.
Falls wider Erwarten dann am Ende aller Prozesse doch Zahlungen rechtskräftig veranlagt werden, gehen die Einnahmen nicht an die Stadt Limburg, sondern an das Land Hessen.
Es bleibt spannend zu beobachten, welches Engagement die Limburger Verwaltung an den Tag legen wird, Geld einzutreiben, das sie bis auf den letzten Cent weiterreichen muss.
Jemand im Limburger Rathaus wollte wahnsinnig clever sein. Doch nun hat er es so richtig verbockt.

Dienstag, 30. Dezember 2014

Sanierungsabzocke: "Revoluzzer " treffen sich



Finanzämter gehören nicht zu den Institutionen, mit denen der Bürger gerne zu tun hat. Für gewöhnlich sind sie gnadenlos und meistens im Recht. Trotzdem erlassen diese Schrecken der Bürgergeldbörsen alljährlich zu rund um die Feiertage keine Bescheide.
Weihnachtsfrieden nennt man diese Zeit der Stille, Erholung und Einkehr.
Die Stadt Limburg kennt so etwas nicht. Im Gegenteil. Pünktlich zum Heiligen Abend lud man in der Werner Senger Straße die großen Kanonen und feuerte eine Salve auf die Altstädter ab, die sich dem erneuten Raubzug gegen sie wiedersetzt hatten. Diese hatten Widerspruch gegen eine „Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe“ für das Sanierungsgebiet eingelegt.
Über diese Widersprüche ist bis heute nicht entschieden. Genauso wenig wie über die gestellten Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.
Revoluzzertreff (2. v. l. )
Trotzdem verschickte die Stadtkasse nicht spezifizierte Mahnungen über eine Ausgleichsabgabe – obwohl eine solche gerade noch NICHT erhoben ist, weil es dafür an allen rechtlichen Voraussetzungen fehlt. Es wurden also Summen für Abgaben angemahnt, bezüglich derer es überhaupt keine Bescheide gibt.
Herzlichen Dank an dieser Stelle für diesen erhebenden Beitrag zur Weihnachtsstimmung. Man kann sich nichts Schöneres für die Festtage vorstellen als die Drohung, dass Geldeintreiber mit uniformierter Unterstützung gewaltsam in die privatesten Räume eindringen, um nach Wertsachen zu wühlen oder einem Haus und Hof zwangsversteigert werden sollen, die sich zum Teil seit vielen Generationen im Familienbesitz befinden.
Hoffentlich sind die entsprechenden Befehlsempfänger, die mit diesen Mahnungen auf einem sehr schmalen Grat balancieren, neben dem die die Abgründe des § 339 lauern (Rechtsbeugung), so richtig stolz auf sich. Aber wahrscheinlich haben sie mit reinem Gewissen und aus voller Brust unter dem Baum die Kinderlein kommen lassen.
Kommen lassen werden es auch die Betroffenen. Sie lassen es nämlich darauf ankommen.
Die geknechtete Bürgerschaft der Altstadt, die sich nicht locken, nötigen, bedrohen oder erpressen ließ, ist weiter fest entschlossen, gegen diese hemmungslose und willkürliche Abzocke vorzugehen. In den kalten, halligen Fluren der Verwaltung hat man sich angewöhnt, sie als „Revoluzzer“ zu diffamieren.
Ebendiese Revoluzzer treffen sich am 2.1.2015 um 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte „Schwarzer Adler“, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Alle Betroffenen sind herzlich eingeladen.

Samstag, 5. Juli 2014

Neuer Raubzug der Stadt Limburg gegen die Altstädter



Im Dezember des vergangenen Jahres drohte die Stadt Limburg den Hausbesitzern der Altstadt die Fortsetzung des kommunalen Beutezugs an. Wieder ging es um die Sanierungsabgabe und Adressaten der um Wochen rückdatierten und zum großen Teil gezielt falsch adressierten Einwurfschreiben waren die renitenten Eigentümer, die sich geweigert hatten, unter Aufgabe aller Rechte dem Schmierentheater zu folgen, das die Stadt Limburg rund um eine vorzeitige Ablöse der Abgaben im Jahr 2012 aufgeführt hatte.
Ein Dreivierteljahr später ist es nun so weit.
Papiere mit dem Titel „Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches“ flatterten pünktlich zwischen WM und Sommerloch ins Haus.
Als Begründung wird angeführt, das zu vereinnahmenden Geld sollte „für letzte Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden“. Zu diesem entlarvenden Statement mehr in einem Folgebeitrag.
Mit fremden Federn geschmückt: MEIN Haus im Lügenfaltblatt der Stadt
Veranlagt wird mit diesem Bescheid nicht etwa eine Abschlagszahlung auf einen Betrag, sondern die VOLLE HÖHE.
Diese Bescheide sind nach meiner Auffassung, die von meinen Anwälten gestützt wird, durch und durch rechtswidrig – und das aus einer Vielzahl von Gründen.
Diese sind meinem förmlichen Widerspruch zu entnehmen, den ich an den werten Stadtregenten geschickt habe. Die Verwendung meines Textes gestatte ich allen Betroffenen hiermit ausdrücklich. Er kann in jedes Textverarbeitungsprogramm via copy/paste eingefügt werden. Interessenten kann ich ihn aber auch via Mail zukommen lassen.
Die Passagen in FETT gelten jedoch nur für diejenigen, die davon betroffen sind. Alle anderen müssten diese sinnvollerweise löschen. Und das Aktenzeichen sollte man nicht vergessen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Martin Richard,

gegen den unter o. a. AZ. geführten Bescheid erhebe ich hiermit frist- und formgerecht WIDERSPRUCH.
Begründung: Der Bescheid ist offensichtlich rechtswidrig und diese Tatsache ist Ihnen BESTENS bekannt!
1.) §154(6) BauGB wurde für den Fall geschaffen, dass ein Grundstückseigentümer durch die Sanierung einen Vorteil erhält, der ihn Eignern von Grundstücken gegenüber besser stellt, deren Grundeigentum nicht in einem Sanierungsgebiet liegt. Dies ist der Fall, wenn ein Grundstück durch Erschließungsmaßnahmen überhaupt erst NUTZBAR wird, für die ein Eigentümer jenseits eines Sanierungsgebietes unverzüglich eine entsprechende Umlage zu zahlen hätte. Dies ist für Sanierungsgebiete nicht statthaft, weshalb Grundstückseigner innerhalb dieser Gebiete anderen gegenüber einen Vorteil hätten. Um diese Ungleichbehandlung auszuschließen, wurde §154 (6) geschaffen.
Für mein Grundstück trifft diese Voraussetzung nicht zu. Das Grundstück wurde bereits VOR Beginn der Sanierung in exakt DERSELBEN Art und Weise genutzt, wie heute. Diese Nutzung hat sich NICHT durch die Sanierung ergeben.
Von daher tritt § 154(6) auf mein Grundstück NICHT zu und der Bescheid hat keine Rechtsgrundlage in dieser Bestimmung.
2.) §154 (4) Satz 2 fordert: „Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse sowie der nach § 155 Abs. 1 anrechenbaren Beträge innerhalb angemessener Frist zu geben.“ Dieser Verpflichtung ist die Stadt Limburg NICHT nachgekommen. Die Frist wurde bewusst und gezielt so kurz gesetzt und der betreffende Zeitraum in die Weihnachtszeit gelegt, dass wegen Behörden- und Schulferien dem Betroffenen kaum Gelegenheit gegeben wurde, seine Rechte wahrzunehmen. Das offensichtliche Ziel der Terminierung war die Beschneidung des Betroffenen um sein gesetzliches Recht. Von einer angemessenen Frist kann absolut nicht die Rede sein.
Auch aus diesem Grund ist der Bescheid rechtswidrig.
Gleichwohl habe ich Ihnen schriftlich 4 (in Worten: vier) Termine für die für Sie verpflichtende Erörterung vorschlagen.
Ein Termin wurde mir von Seiten Ihres Herrn Saal kurzerhand verweigert, der aus eigener Machtvollkommenheit konstatierte, die gesetzlich vorgeschriebene Erörterung sei nicht erforderlich.
Aufgrund dieser willkürlichen Verweigerung des zwingend vorgeschriebenen Termins ist der Bescheid rechtswidrig.
3.) Sie beziehen sich in der Berechnung der Höhe des Betrages auf ein Gutachten eines Gutachterausschusses zur Ermittlung der Bodenwertsteigerung.
Zur Berechnung einer Bodenwerterhöhung dürfen ausschließlich Investitionen und Maßnahmen herangezogen werden, die aus Mitteln des Sanierungsetats finanziert wurden. Nicht statthaft ist es, Veränderungen zu inkludieren, die durch private Investitionen von Grundeigentümern hervorgerufen wurden.
Im vom Gutachterausschuss gefertigten Raster gibt es die Rubrik „Bebauung“. Im betroffenen Gebiet wurde im Rahmen der Sanierung keine einzige bauliche Maßnahme durch die Stadt Limburg vorgenommen. Von daher ist das Heranziehen des Faktors „Bebauung“ zur Berechnung der Wertermittlung rechtswidrig.
4.) Sogar ausweislich des für die meine Grundstücke betreffenden Zone willkürlich erstellten Rasters existieren Veränderungen in positiver Richtung nach der Sanierung NUR im Bereich Bebauung. Ausschließlich diese werden nun als Faktor für die Wertermittlung herangezogen, um eine Wertsteigerung zu konstatieren.
Dieses Verfahren ist, wie Ihnen bestens bekannt ist, rechtswidrig.
5.) § 154(6) sieht eine VORAUSZAHLUNG vor. Diese muss angemessen sein. Das Erheben einer Vorauszahlung in Höhe von 100% ist illegitim.
6.) Eine Vorauszahlung nach § 154(6) muss ZEITNAH zu den betreffenden Maßnahmen erhoben werden, um den Sinn des Gesetzes zu erfüllen. Das Erheben einer Vorauszahlung 20 Jahre nachdem Maßnahmen nicht stattgefunden haben, ist rechtswidrig. 
7.) Gemäß Ihrer eigenen Mitteilungen soll das Sanierungsgebiet zum Ablauf des Jahres 2014 förmlich aufgehoben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Limburg berechtigt, im Falle bewiesener Wertsteigerungen der Grundstücke Sanierungsabgaben für diese zu erheben. Eine Vorauszahlung ein HALBES Jahr vor der förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes widerspricht vollumfänglich dem Sinn und Zweck des Gesetzes.
Im Fall der (erwartetermaßen unbegründeten) Ablehnung dieses Widerspruchs werde ich alle Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ausschöpfen.
Wegen der offenkundigen Rechtswidrigkeit des o. a. Bescheides fordere ich Sie hiermit auf, die Vollziehung einer Vollstreckung auszusetzen.

Weitere Berichte über diesen neuen Raubzug der Stadt Limburg gegen ihre Bürger werden folgen. Insbesondere die Frage aller Kriminalisten, cui bono (wem nützt das?) wird dabei erörtert und eindeutig beantwortet.

Samstag, 7. Dezember 2013

Das Wunder von Limburg



Der Bürgermeister von Limburg kann in die Zukunft sehen! Dies ist die sensationelle Erkenntnis, die ein Schreiben des Stadtregenten vermittelt, das unlängst die Bürger der Altstadt erreichte.
Pünktlich zu Weihnachten wird als letztes Geschenk des Jahres nun ein neuer Feldzug gegen die Privatkassen angedroht. Empfänger der Botschaften sind die Renegaten, die sich weigerten, sich auf das Abzocke-Schmierentheater einzulassen, mit dem der Umbau des maroden Schlosses auf Kosten der Bürger zu einem Chorzentrum für die katholische Kirche finanziert werden sollte.
Es wird eine Vorauszahlung auf einen Ausgleichsbetrag (Sanierungsabgabe) erhoben, ist einer der Inhalte des Briefes. Dass damit mal wieder unkontrolliert „Tatsachen“ geschaffen werden sollen und dieser erneute Absahnversuch einer rechtlichen Grundlage entbehrt, ist ein anderes Thema, das noch behandelt werden soll.
Bemerkenswert ist jedoch ein kursiv gedruckter Absatz in diesem Schreiben:
Hinweis
Hort weihnachtlicher Wunder: Limburger Rathaus
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn wird im 2. Halbjahr 2014 die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Stadtgebiete „Westliche und Östliche Altstadt“ … beschließen.
Dieses als Tatsache dargebrachte Ergebnis einer Abstimmung, die erst in mittlerer Zukunft überhaupt stattfinden soll, ist insofern interessant, als die Stadtverordneten keinem imperativen Mandat unterliegen – schon gar nicht dem des Bürgermeisters.
Es zeigt ein Demokratieverständnis von geradezu bischöflicher Dimension, wenn nun der gewählte Regent der Stadt ein Abstimmungsergebnis bezüglich eines noch gar nicht gestellten Antrags kurzerhand vorwegnimmt und darüber hinaus zur Basis von Kostenbescheiden zu Lasten einer Reihe von sowieso extrem belasteten Bürgern macht.
Mehr zu den (wie im Limburg üblichen) teils grotesken Einzelheiten des bürgermeisterlichen Schrifttums in Folgebeiträgen.
Vorab nur zwei persönliche Anmerkungen.
Auch wenn es Stadtverwaltung, Magistrat und Bürgermeister offensichtlicht absolut nicht interessiert, welches Bild sie in der Öffentlichkeit abgeben und welch einen herablassenden Umgang sie mit denen führen, die sie bezahlen und wählen, gehört es zu den minimalen Anforderungen an behördliche Korrespondenz, dass diese zum einen korrekt adressiert und zum anderen nicht rückdatiert ist.
Das betreffende Schreiben erreichte mich am 7.12.2014.
Datiert ist es mit 27.11.2013.
In diesen 10 Tagen hätte der Brief aus eigener Kraft und Initiative die 350 Meter zwischen Werner-Senger-Straße und Roßmarkt kriechend zurücklegen können.
Darüber hinaus ist es symptomatisch, dass eine Verwaltung zwar allem Anschein nach in der Lage ist, hohe Forderungsbeträge freihändig auszuwürfeln, es aber an den erforderlichen Kapazitäten fehlt, die korrekte und vollständige Anschrift des jeweiligen Adressaten zu ermitteln. Ein kleiner Tipp: Meine Adresse ist Roßmarkt 15 (in Worten: FÜNFZEHN). Nicht 12 (zwölf).
Und ich werde nicht für das Grundstück Roßmarkt 12 nicht bezahlen.
Sondern für 13 und 15.