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Dienstag, 30. Dezember 2014

Sanierungsabzocke: "Revoluzzer " treffen sich



Finanzämter gehören nicht zu den Institutionen, mit denen der Bürger gerne zu tun hat. Für gewöhnlich sind sie gnadenlos und meistens im Recht. Trotzdem erlassen diese Schrecken der Bürgergeldbörsen alljährlich zu rund um die Feiertage keine Bescheide.
Weihnachtsfrieden nennt man diese Zeit der Stille, Erholung und Einkehr.
Die Stadt Limburg kennt so etwas nicht. Im Gegenteil. Pünktlich zum Heiligen Abend lud man in der Werner Senger Straße die großen Kanonen und feuerte eine Salve auf die Altstädter ab, die sich dem erneuten Raubzug gegen sie wiedersetzt hatten. Diese hatten Widerspruch gegen eine „Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe“ für das Sanierungsgebiet eingelegt.
Über diese Widersprüche ist bis heute nicht entschieden. Genauso wenig wie über die gestellten Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.
Revoluzzertreff (2. v. l. )
Trotzdem verschickte die Stadtkasse nicht spezifizierte Mahnungen über eine Ausgleichsabgabe – obwohl eine solche gerade noch NICHT erhoben ist, weil es dafür an allen rechtlichen Voraussetzungen fehlt. Es wurden also Summen für Abgaben angemahnt, bezüglich derer es überhaupt keine Bescheide gibt.
Herzlichen Dank an dieser Stelle für diesen erhebenden Beitrag zur Weihnachtsstimmung. Man kann sich nichts Schöneres für die Festtage vorstellen als die Drohung, dass Geldeintreiber mit uniformierter Unterstützung gewaltsam in die privatesten Räume eindringen, um nach Wertsachen zu wühlen oder einem Haus und Hof zwangsversteigert werden sollen, die sich zum Teil seit vielen Generationen im Familienbesitz befinden.
Hoffentlich sind die entsprechenden Befehlsempfänger, die mit diesen Mahnungen auf einem sehr schmalen Grat balancieren, neben dem die die Abgründe des § 339 lauern (Rechtsbeugung), so richtig stolz auf sich. Aber wahrscheinlich haben sie mit reinem Gewissen und aus voller Brust unter dem Baum die Kinderlein kommen lassen.
Kommen lassen werden es auch die Betroffenen. Sie lassen es nämlich darauf ankommen.
Die geknechtete Bürgerschaft der Altstadt, die sich nicht locken, nötigen, bedrohen oder erpressen ließ, ist weiter fest entschlossen, gegen diese hemmungslose und willkürliche Abzocke vorzugehen. In den kalten, halligen Fluren der Verwaltung hat man sich angewöhnt, sie als „Revoluzzer“ zu diffamieren.
Ebendiese Revoluzzer treffen sich am 2.1.2015 um 19:00 Uhr im Saal der Gaststätte „Schwarzer Adler“, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Alle Betroffenen sind herzlich eingeladen.

Donnerstag, 20. November 2014

Altstadtfestskandal 2013: Berufskrimineller als „Ordner“

Mehr als anderthalb Jahre sind vergangen, seit es beim Altstadtfest 2013 zu massiven Straftaten unter anderem durch Mitarbeiter eines „Sicherheitsdienstes“ kam. Diese riegelten rechtswidrig im Auftrag des Veranstalters und mit Wissen und Duldung der Stadt Limburg die Altstadt ab und kassierten von Anwohnern und Besuchern „Eintritt“.
Mehr als anderthalb Jahre „ermittelte“ die Staatsanwaltschaft gegen ein Individuum wegen Erpressung, das dabei fotografiert wurde. Nun bekamen einige Anzeigenerstatter Post aus der Walderdorffstraße. Mit einem lapidaren Satz wird ihnen mitgeteilt, dass von einem Strafverfahren gegen diesen  einen Täter abgesehen wird.
Kleingangster 2. Klasse
Die Begründung hat es in sich. Der Betreffende wurde nämlich bereits im April 2013 zu einer Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verurteilt und neben dieser Strafe würden die angezeigten Delikte nicht ins Gewicht fallen. Diese Deutung wäre sicher kritisch zu hinterfragen und es wäre an der Staatsanwaltschaft, bei Gelegenheit einmal zu erläutern, wieso ein Verurteilter für Taten, die er noch Monate NACH besagter Verhandlung begangen hat, nicht bestraft werden soll. Ist eine solche Verurteilung ein Freibrief, weiter fröhlich und ungestraft gegen Recht und Gesetz zu verstoßen? Weil es ja "nicht mehr ins Gewicht fällt"?
Im wahrsten Sinne des Wortes kriminell wird es jedoch, wenn man die Tatsache betrachtet, dass das „Sicherheitsunternehmen“  Vorbestrafte auf die Bürger und Besucher der Altstadt losgelassen hat. Und wenn jemand  wegen eines Deliktes wie Diebstahl zu einer Haftstrafe verurteilt wird, handelt es sich bei diesem ganz sicher wenigstens um einen zweitklassigen Berufskriminellen.
Wie ist es um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Unternehmens bestellt, das solche Menschen beschäftigt? Interessieren sich verantwortliche Aufsichtsbehörden für so etwas?
Und was wussten die Stadt Limburg und der Veranstalter davon?
Doch besagter Nachwuchsgangster war nur Handlanger, der sicher mit großer Lust und im Machtrausch seine Taten begangen hat. Die Frage ist aber, wer hat ihm wann die Befehle gegeben – und wann werden genau diese Menschen zur Verantwortung gezogen? Oder fällt Erpressung in 20.000 Fällen auch hier nicht ins Gewicht?


Sonntag, 13. Juli 2014

Limburger Altstadtfest 2014: War da was?



Was wurde im Vorfeld des Altstadtfestes nicht alles berichtet, gemutmaßt, gedroht, angekündigt, vermeldet, dementiert und verkündet. Vollkommen ausgeschlossen wäre es, die dreitägige Freß-, Sauf- und Dröhnorgie stattfinden zu lassen, falls die Stadt Limburg nicht eine vollständige Absperrung der Altstadt sowie Straffreiheit für Wegelagerei und Übergriffe aller Art durch wen auch immer garantieren würde. Und wie wichtig und richtig und großartig war es, dass man in den vergangenen Jahren eben nicht jeden unkontrolliert in die Stadt gelassen hatte. Aus „Sicherheitsgründen“.
Der Untergang der Welt, wie man sie kannte, stand unmittelbar bevor, wäre der Veranstalter auf einmal gezwungen, sich an Recht, Gesetz, Auflagen und Beschränkungen zu halten.
Seitens des logenartigen Vorstandszirkels innerhalb des Kommerzvereins war man sich sicher, dass man über genug Macht und Einfluss und vor allem persönliche Bedeutung und Verbindungen verfügte, alles zu erhalten, was man ultimativ forderte.
Und dann das. Plötzlich war es aus mit der Hinterzimmermauschelei und der augenzwinkernden Cappucinokomplizenschaft. „Kein Mensch wird von irgendwelchen vorbestraften Warnwestenträgern am Betreten der Altstadt gehindert", hieß es, ohne Wenn und Aber. Und Zollstock und Rollmaß regierten auf einmal, statt der einstmals so freihändigen Platzzuteilung nach Schrittmaß ohne Rücksicht auf Verluste.
Hier findet das Fest statt. Vor zwei Wochen.
Ein Horrorszenario und nach den Prognosen der platzvermietenden Krämervereinigung hätte eine Katastrophe biblischen Ausmaßes eintreten müssten.
Tat sie aber nicht.
Der angedrohte Untergang des Abendlandes fiel ins Wasser.
Eine Schlägerei mit schwerverletzten Polizisten, die am nächsten Morgen keine Schramme mehr hatten, wurde vermeldet, und ein angebliches Feuer, das von einem Feuerlöscher ausgelöst wurde (ja, genau das habe ich mich auch gefragt…).
Und sonst? Wo waren die Horden von Randalierern, die in früheren Zeiten von den mutigen Juvenilen in schwarzen Hemdchen an Absperrungen in heldenhaftem Kampf zurückgedrängt wurden?
Keiner sah sie, keiner hörte sie und vor allem sprach keiner mehr darüber.
Vom Veranstalter schon gar niemand.
Was kümmerte das dumme Geschwätz von gestern, wenn man es durch ebensolches von heute ersetzen kann.
Einen guten Tag, bevor das Fest überhaupt beendet war, zog ein berüchtigter Repräsentant des Instituts für experimentelle Logik und Orthografie namens der Krämer eine ganz persönliche und offizielle Jubelbilanz, die unkritisch in der Presse ohne jede Nachfrage übernommen wurde.
Alles war großartig. Auf einmal.
Aber sowas von großartig. Und der Verkauf von „Fanbändchen“, diese ach so ureigene Idee, war der größte Erfolg seit der Teilung des Meeres durch Moses. Alle, aber wirklich alle wurden verkauft und noch viel mehr, die man dann aus den Kellern kramte und der hysterisch-fröhlichen Weiblichkeit in die Hand drückte, die penetrant jeden immer wieder ansprach, der sich ohne Hundehalsband am Gelenk sehen ließ.
Dass man an beiden Tagen immer mehr und immer verzweifeltere (oder resignierende) Plastikfesselverkäuferinnen beobachten musste, die bündelweise die Ichbineinfreund-Markierer herumtrugen, die sie nicht an Mann und Frau bringen konnten, muss eine Fata Morgana gewesen sein, die die merklich reduzierte Zahl der Besucher ereilte.
Menschen, die die Grundrechenarten beherrschen, hätten auch jeden Beleg für die angebliche Menge an Ständen, Bühnen und Bands vermisst.
Hätte es irgendwen interessiert. 
Aber die großen Löcher in den Reihen der Stände, die angekündigten und nicht auftretenden Bands, der fehlende Veranstaltungsort, all das fiel nicht weiter auf.
Es wurde in die große Schublade der Gefühle sortiert, die das Altstadtfest 2014 bei den Beteiligten auslöste: „Na ja.“, „Ach ja.“, „Na und?“ dominierten. Es war alles… Irgendwie. Ja, genau. Vor allem teuer. Und wo gehen wir jetzt hin?
Nachdem in diesem Jahr noch viel mehr ansässige Wirte ihre Beteiligung verweigerten, ist das, was einst als ein Miteinander begann, als ein Fest der Bürger und Geschäftsleute für die Bürger, Geschäftsleute und Gäste, endgültig am Ziel Leichenhalle angekommen. Es war ein mittelgroßes Irgendwas, das jetzt nur noch eine weitere, beliebige und fremde Veranstaltung ist. Ein wenig Rummel vor der zwangsverpflichteten Kulisse. Aber ganz bestimmt kein Fest der Limburger Altstadt.
Wenn man es drastisch ausdrücken will, kann man sagen, dass das Limburger Altstadtfest 2014 auf eine seltsam träge Weise einfach scheißegal war.
Selbst die einschlägig bekannten Lokalgrößen, die man sonst nur mit Waffengewalt aus dem Fokus eines Fotoapparates zwingen kann, hielten sich auffällig fern. Keine Grinsegesichter schwenkten volle Bierhumpen beim Faßanstich und sogar die Heimseite des Veranstalters schaffte es, noch fast 14 Tage lang die längst vergangene Veranstaltung als „demnächst“ anzukündigen. Erst dann ersetzte man schamhaft das Wörtchen „wird“ durch „war“. Ansonsten ließ man alles beim Alten, falsche Zahlen der Selbstbeweihräucherungsstatistik inklusive. Für die Weihnachtsbeleuchtung. Wir warten auf den Stern von Bethlehem.
Wer wissen will, wie es um das Limburger Altstadtfest bestellt ist, der mag es sich am Eingang zum Kornmarkt anschauen. Dort hängt noch immer das Transparent zwischen den Häusern. Reichlich mitgenommen und deformiert flattert die Plane symbolträchtig im Wind: Limburger Altstadtfest. Wenn kümmert es noch?

Samstag, 5. Juli 2014

Neuer Raubzug der Stadt Limburg gegen die Altstädter



Im Dezember des vergangenen Jahres drohte die Stadt Limburg den Hausbesitzern der Altstadt die Fortsetzung des kommunalen Beutezugs an. Wieder ging es um die Sanierungsabgabe und Adressaten der um Wochen rückdatierten und zum großen Teil gezielt falsch adressierten Einwurfschreiben waren die renitenten Eigentümer, die sich geweigert hatten, unter Aufgabe aller Rechte dem Schmierentheater zu folgen, das die Stadt Limburg rund um eine vorzeitige Ablöse der Abgaben im Jahr 2012 aufgeführt hatte.
Ein Dreivierteljahr später ist es nun so weit.
Papiere mit dem Titel „Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches“ flatterten pünktlich zwischen WM und Sommerloch ins Haus.
Als Begründung wird angeführt, das zu vereinnahmenden Geld sollte „für letzte Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden“. Zu diesem entlarvenden Statement mehr in einem Folgebeitrag.
Mit fremden Federn geschmückt: MEIN Haus im Lügenfaltblatt der Stadt
Veranlagt wird mit diesem Bescheid nicht etwa eine Abschlagszahlung auf einen Betrag, sondern die VOLLE HÖHE.
Diese Bescheide sind nach meiner Auffassung, die von meinen Anwälten gestützt wird, durch und durch rechtswidrig – und das aus einer Vielzahl von Gründen.
Diese sind meinem förmlichen Widerspruch zu entnehmen, den ich an den werten Stadtregenten geschickt habe. Die Verwendung meines Textes gestatte ich allen Betroffenen hiermit ausdrücklich. Er kann in jedes Textverarbeitungsprogramm via copy/paste eingefügt werden. Interessenten kann ich ihn aber auch via Mail zukommen lassen.
Die Passagen in FETT gelten jedoch nur für diejenigen, die davon betroffen sind. Alle anderen müssten diese sinnvollerweise löschen. Und das Aktenzeichen sollte man nicht vergessen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Martin Richard,

gegen den unter o. a. AZ. geführten Bescheid erhebe ich hiermit frist- und formgerecht WIDERSPRUCH.
Begründung: Der Bescheid ist offensichtlich rechtswidrig und diese Tatsache ist Ihnen BESTENS bekannt!
1.) §154(6) BauGB wurde für den Fall geschaffen, dass ein Grundstückseigentümer durch die Sanierung einen Vorteil erhält, der ihn Eignern von Grundstücken gegenüber besser stellt, deren Grundeigentum nicht in einem Sanierungsgebiet liegt. Dies ist der Fall, wenn ein Grundstück durch Erschließungsmaßnahmen überhaupt erst NUTZBAR wird, für die ein Eigentümer jenseits eines Sanierungsgebietes unverzüglich eine entsprechende Umlage zu zahlen hätte. Dies ist für Sanierungsgebiete nicht statthaft, weshalb Grundstückseigner innerhalb dieser Gebiete anderen gegenüber einen Vorteil hätten. Um diese Ungleichbehandlung auszuschließen, wurde §154 (6) geschaffen.
Für mein Grundstück trifft diese Voraussetzung nicht zu. Das Grundstück wurde bereits VOR Beginn der Sanierung in exakt DERSELBEN Art und Weise genutzt, wie heute. Diese Nutzung hat sich NICHT durch die Sanierung ergeben.
Von daher tritt § 154(6) auf mein Grundstück NICHT zu und der Bescheid hat keine Rechtsgrundlage in dieser Bestimmung.
2.) §154 (4) Satz 2 fordert: „Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse sowie der nach § 155 Abs. 1 anrechenbaren Beträge innerhalb angemessener Frist zu geben.“ Dieser Verpflichtung ist die Stadt Limburg NICHT nachgekommen. Die Frist wurde bewusst und gezielt so kurz gesetzt und der betreffende Zeitraum in die Weihnachtszeit gelegt, dass wegen Behörden- und Schulferien dem Betroffenen kaum Gelegenheit gegeben wurde, seine Rechte wahrzunehmen. Das offensichtliche Ziel der Terminierung war die Beschneidung des Betroffenen um sein gesetzliches Recht. Von einer angemessenen Frist kann absolut nicht die Rede sein.
Auch aus diesem Grund ist der Bescheid rechtswidrig.
Gleichwohl habe ich Ihnen schriftlich 4 (in Worten: vier) Termine für die für Sie verpflichtende Erörterung vorschlagen.
Ein Termin wurde mir von Seiten Ihres Herrn Saal kurzerhand verweigert, der aus eigener Machtvollkommenheit konstatierte, die gesetzlich vorgeschriebene Erörterung sei nicht erforderlich.
Aufgrund dieser willkürlichen Verweigerung des zwingend vorgeschriebenen Termins ist der Bescheid rechtswidrig.
3.) Sie beziehen sich in der Berechnung der Höhe des Betrages auf ein Gutachten eines Gutachterausschusses zur Ermittlung der Bodenwertsteigerung.
Zur Berechnung einer Bodenwerterhöhung dürfen ausschließlich Investitionen und Maßnahmen herangezogen werden, die aus Mitteln des Sanierungsetats finanziert wurden. Nicht statthaft ist es, Veränderungen zu inkludieren, die durch private Investitionen von Grundeigentümern hervorgerufen wurden.
Im vom Gutachterausschuss gefertigten Raster gibt es die Rubrik „Bebauung“. Im betroffenen Gebiet wurde im Rahmen der Sanierung keine einzige bauliche Maßnahme durch die Stadt Limburg vorgenommen. Von daher ist das Heranziehen des Faktors „Bebauung“ zur Berechnung der Wertermittlung rechtswidrig.
4.) Sogar ausweislich des für die meine Grundstücke betreffenden Zone willkürlich erstellten Rasters existieren Veränderungen in positiver Richtung nach der Sanierung NUR im Bereich Bebauung. Ausschließlich diese werden nun als Faktor für die Wertermittlung herangezogen, um eine Wertsteigerung zu konstatieren.
Dieses Verfahren ist, wie Ihnen bestens bekannt ist, rechtswidrig.
5.) § 154(6) sieht eine VORAUSZAHLUNG vor. Diese muss angemessen sein. Das Erheben einer Vorauszahlung in Höhe von 100% ist illegitim.
6.) Eine Vorauszahlung nach § 154(6) muss ZEITNAH zu den betreffenden Maßnahmen erhoben werden, um den Sinn des Gesetzes zu erfüllen. Das Erheben einer Vorauszahlung 20 Jahre nachdem Maßnahmen nicht stattgefunden haben, ist rechtswidrig. 
7.) Gemäß Ihrer eigenen Mitteilungen soll das Sanierungsgebiet zum Ablauf des Jahres 2014 förmlich aufgehoben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Limburg berechtigt, im Falle bewiesener Wertsteigerungen der Grundstücke Sanierungsabgaben für diese zu erheben. Eine Vorauszahlung ein HALBES Jahr vor der förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes widerspricht vollumfänglich dem Sinn und Zweck des Gesetzes.
Im Fall der (erwartetermaßen unbegründeten) Ablehnung dieses Widerspruchs werde ich alle Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ausschöpfen.
Wegen der offenkundigen Rechtswidrigkeit des o. a. Bescheides fordere ich Sie hiermit auf, die Vollziehung einer Vollstreckung auszusetzen.

Weitere Berichte über diesen neuen Raubzug der Stadt Limburg gegen ihre Bürger werden folgen. Insbesondere die Frage aller Kriminalisten, cui bono (wem nützt das?) wird dabei erörtert und eindeutig beantwortet.