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Freitag, 8. Mai 2015

"Ras in den Mai" - Stadt und Polizei antworten auf Fragen. Mehr oder weniger...



Gestern waren sie noch Staats- und Stadtfeinde Nr. 1, „unerwünschte Gäste“, gesetzlose Randalierer und Vollgasidioten, die eine massive Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellten.

Heute ist alles ganz anders. Eigentlich sind sie nämlich gar nicht so. Und eigentlich wollen sie nur spielen und brauchen eigentlich nur ein bisschen Platz. Und ein bisschen Regeln.

Aber im Grunde liebt man sie, weil sie nach Limburg kommen und auch ein Wirtschaftsfaktor sind und gerne gesehene Gäste, wenn nicht gar Bürger, zum Teil und … so weiter und so fort.

Das Ordnungsamt will mit den Autofreunden ganz schnell an einen Tisch, der 1. Stadtrat findet sie eigentlich doch gar nicht schlimm, der Cityring braucht sie und die Polizei hatte im Prinzip noch nie etwas gegen sie. Zumindest liest sich das in der aktuellen Ausgabe der lokalen Weltpresse so.

Spannend.

Die Hexenjagd auf die Tuner-Szene, wie sie der Sheriff von Limburg und seine Deputies betrieben haben, die peinliche Niederlage vor Gericht und der Ablauf des Treffens am ICE Bahnhof haben in Medien, deren Existenz von den Stadtgewaltigen bislang maximal als zu vernachlässigende bis lästige Randerscheinung wahrgenommen wurde, hohe Wellen geschlagen.

Das hat den sowieso schon demolierten Ruf Limburgs bundesweit massiv weiter beschädigt.

Das Echo der öffentlichen Empörung hallte am Ende dann sogar an der Betontrutzburg Rathaus wider, brachte einige Kaffeetassen zum Klirren, und sorgte bei den verbeamteten Wahlkämpfern in den Büros sowie bei parteigebundenen Interessenvertretern außerhalb für einen Anflug von Panik. Denn es beschlich den einen oder anderen eine entsetzliche Erkenntnis: Was Auto fährt, hat am 14. Juni auch eine Stimme.

Und nun macht plötzlich in diesen Kreisen, die gemeinhin als „unpolitisch“, „ahnungslos“ und „desinteressiert“ betrachtet wurden, das unerhörte „W“-Wort die Runde. WAHLEN. Ganz offen sprechen die Betroffenen, Gejagten und Schikanierten davon, dass nicht nur Abstimmungen mit den Füßen möglich wären, sondern auch mit den Reifen, sozusagen. Etwas Unerhörtes geschieht zur Zeit in Limburg: Junge Menschen drohen damit, ZUR WAHL des Bürgermeisters zu gehen!

Die nun unmittelbar folgenden Versuche, die Zahnpasta zurück in die Tube zu bekommen, auf der man gerade noch plattfüßig getrampelt ist, sind höchst amüsant zu beobachten. Es werden Worte gemacht. Ziemlich viele sogar.

Doch im heiligen Bestseller heißt es: „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen nicht an ihren Worten.“

Und die waren eindeutig und mehr als erklärungsbedürftig. Mit den tagesaktuellen Lippenbekenntnissen jedenfalls hatten sie gar nichts zu tun. Nachdem sich Polizei und Ordnungsamt bezüglich ihrer Aktivitäten am ICE-Bahnhof am 30. April und 1. Mai ein Schweigegelübde auferlegt hatten, richtete ich an beide Institutionen je einen Fragenkatalog.

Nun liegen endlich Reaktionen vor.

Hier zunächst einmal jeweils im Wortlaut Fragen und Antworten.



Fragen an die Polizei Limburg:



1.) Wurde der Polizei Limburg von Seiten des Magistrats Limburg mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verbot der Stadt Limburg am Abend des 29.4.2015 aufgehoben hatte?

2.) Falls ja, wann geschah das?

3.) Welche Instruktionen erhielten die Polizeikräfte für die Zeit vom 30.4.2015 00:00 bis 1.5.2015 02:00 Uhr?

4.) Es steht zu vermuten, dass das Einsatzkonzept der Stadt Limburg auf eine Durchsetzung des Verbots ausgerichtet war und dies von der Polizei gefordert wurde. Wurde vor dem 30.4.2015 00:00 Uhr ein geändertes, der Rechtslage angepasstes Konzept erarbeitet?

5.) Falls ja, wurde dies der Polizei kommuniziert?

6.) Falls ja, durch wen an wen?

7.) Wurden die eingesetzten Polizeikräfte bezüglich der geänderten Rechtslage informiert, die ggf. eine Verpflichtung der Polizei zur Durchsetzung der Verbotsaufhebung implizierte?

7.) Falls es ein geändertes Einsatz-Konzept gab, in welcher Hinsicht unterschied es sich vom Verbotskonzept?

8.) Die Verkehrsführung am ICE-Gelände wurde so geändert, dass eine Einbahnstraßenreglung getroffen wurde und Parkmöglichkeiten weitestgehend verwehrt wurden. Hat die Polizei diese Änderung der Verkehrsführung angeordnet?

9.) Wann wurden die betreffenden Absperrungen errichtet und die Verkehrsregelung entsprechend getroffen?

10.) Unterschied sich die durchgeführte Absperrung und Verkehrsregelung von der für die Verbotsdurchsetzung geplanten? Falls ja, wie?



Antwort der Pressestelle der Polizei Limburg:



Vorauszuschicken ist, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht die Aufhebung der Allgemeinverfügung beschlossen hat, sondern die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt hat. Die Hauptsache wurde nicht verhandelt!

Dieser Umstand wurde der Polizeidirektion Limburg-Weilburg schon am Abend des 29.04.2015 mitgeteilt.

Das Einsatzkonzept wurde durch die Polizei entsprechend angepasst.

Einsatztaktik wird grundsätzlich nicht nach außen kommuniziert!

Um die An- und Abfahrten insbesondere zum ICE-Gelände und der dortigen Krankenhausapotheke aufrecht zu erhalten, wurde die Verkehrsführung von der Stadt Limburg geändert.

Die grundsätzliche Intention der Polizeiführung in Absprache mit der Stadt Limburg lag in der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere war ein Erliegen des Verkehrs auf der angrenzenden Autobahn zu verhindern. Auch durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes gab es weiterhin keine offizielle Veranstaltung „Ras in den Mai“. Das heißt: soweit der öffentliche Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird, handelt es sich um eine Sondernutzung, die genehmigungspflichtig ist. Das Zurschaustellen von Fahrzeugen auf den Straßen und dazugehörigen Anlagen, mit dem einhergehenden Zuschauerandrang ist eine Sondernutzung. Eine Genehmigung lag mangels verantwortlichem Veranstalter nicht vor. Aufgrund des starken Besucherandranges konnte der Verkehr im ICE-Gebiet nicht so im Fluss gehalten werden, dass es nicht doch zu Verkehrsstockungen im Ausfahrtsbereich der Autobahn kam, weshalb eine temporäre Sperrung der Zufahrt zum ICE-Gebiet notwendig war.





Fragen an die und Antworten der Stadt Limburg (Pressestelle)



1.) Wurde den eingesetzten Kräften des Ordnungsamts mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verbot der Stadt Limburg am Abend des 29.4.2015 aufgehoben hatte?



Antwort: Den Kräften des Ordnungsamtes wurde mitgeteilt, dass der Sofortvollzug der Allgemeinverfügung aufgehoben wurde.



2.) Falls ja, wann geschah das?

Antwort: Donnerstag, 30. April 2015.



3.) Welche Instruktionen erhielten die Kräfte des Ordnungsamts?

Antwort: Auf Grund der Aufhebung des Sofortvollzuges hatten die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes den Auftrag, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.



4.) Es steht zu vermuten, dass das Einsatzkonzept der Stadt Limburg auf eine Durchsetzung des Verbots ausgerichtet war. Wurde vor dem 30.4.2015 00:00 Uhr ein geändertes, der Rechtslage angepasstes Konzept erarbeitet?

Antwort: Nein. Am Donnerstag, 30. April 2015, 09:00 Uhr.



5.) Falls ja, wurde dies kommuniziert?

Antwort: Den Pressevertretern wurde eine entsprechende Auskunft auf Anfrage gegeben.



6.) Falls ja, durch wen an wen?

Antwort: An die NNP und Dieter Fluck durch den Leiter des Ordnungsamtes.



7.) Falls es ein geändertes Sicherheits-Konzept gab, in welcher Hinsicht unterschied es sich vom Verbotskonzept?

Antwort: Die Allgemeinverfügung wurde nicht umgesetzt.


8.) Die Verkehrsführung am ICE-Gelände wurde so geändert, dass eine Einbahnstraßenreglung getroffen wurde und Parkmöglichkeiten weitestgehend verwehrt wurden. Wer hat wann diese Änderung der Verkehrsführung angeordnet?



Antwort: Alle Straßenrandparkplätze im ICE-Gebiet standen uneingeschränkt am Donnerstag, 30. April 2015 ganztägig zum Parken von Kraftfahrzeugen zur Verfügung. Durch die angeordnete geänderte Verkehrsführung wurden keine Straßenrandparkplätze gesperrt. Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat die geänderte Verkehrsführung am Montag, 20. April 2015 angeordnet.



9.) Wann wurden die betreffenden Absperrungen errichtet und die Verkehrsregelung entsprechend getroffen?

Antwort: Die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen wurden durch die Beschäftigten des städtischen Betriebshofes in der Zeit von Dienstag, 28. April bis Donnerstag, 30. April 2015, 15:00 Uhr, aufgestellt und am 01. Mai 2015 wieder abgebaut.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, 30. April 2015, 15:00 Uhr, wirksam.



10.) Unterschied sich die durchgeführte Absperrung und Verkehrsregelung von der für die Verbotsdurchsetzung geplanten? Falls ja, wie?

Antwort: Nein, die verkehrsbehördliche Anordnung war nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung.





Was wurde nun wirklich gesagt?



Es ist offensichtlich, dass sich Polizei und Ordnungsamt in ihren Äußerungen abgesprochen haben. Natürlich versucht die Polizei dabei, auf gar keinen Fall dem Stadtsheriff zu widersprechen. Am einfachsten ist es natürlich, sich dabei auf interne polizeitaktische Erwägungen zurückzuziehen, die nicht öffentlich debattiert werden dürfen.

Die rechtlichen Würdigungen der Umstände ist jedoch geradezu sensationell bemüht. Nach Lesart der Polizei gab es keine Veranstaltung „Ras in den Mai“, die vom Verwaltungsgericht erlaubt wurde. Aber die Stadt Limburg hatte eine solche Veranstaltung explizit VERBOTEN, das Gericht das Verbot faktisch ausgesetzt. Minus mal minus ist plus. Und nach dem Verbot des Verbots war „Ras in den Mai“ ergo erlaubt!

Das „Argument“ Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs“ ist insofern absurd, als diese ja erst durch die Verkehrsführung durch die Stadt Limburg gestört wurden. Falls es an der Kreuzung zur B8 zu Staus auf den Abbiegespuren kam, dann doch nur, weil das Ordnungsamt diese in einen Flaschenhals kanalisiert hatte. Um die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs herzustellen, hätte die Polizei das Ordnungsamt anweisen müssen/können, die Absperrungen zu beseitigen! Das tat sie jedoch nicht, sondern sperrte die Zufahrt kurzerhand.

Geradezu grotesk wird es bei der Argumentation der „übermäßigen Straßennutzung“. Folgt man dieser, dürfen Tuningfahrzeuge in Zukunft überhaupt nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, weil der Besitzer diese in der Regel ja extra zu dem Zweck verändert, DASS sie gesehen werden! Also handelt es sich um ein permanentes Zurschaustellen, sobald er unterwegs ist. Oder nicht?

Schräg ist auch, dass eine Wertung und Gewichtung vorgenommen werden soll, warum jemand irgendwo hinfährt bzw. dort hält. Da gibt es auf einmal böses Halten (mit Freunden treffen), das aber auf gar keinen Fall geht.

Was ist denn nun zum Beispiel mit der Einmündung an der B8, die kurz vor oder hinter der Auffahrt LM-Süd liegt, je nachdem, von wo man kommt. Es ist öffentlicher Verkehrsraum, in dem sich ständig LKW- und PKW-Fahrer treffen, um dort Waren zu übergeben und umzuladen. Sie stehen dort herum und belegen Parkraum. Handelt es sich hier dann NICHT um eine übermäßige Straßennutzung? Hat irgendjemand irgendwann einmal erlebt, dass die Polizei dort gehalten hätte, die Wagen kontrolliert und „Platzverweise“ ausgesprochen hätte?

Die Einlassungen der Stadt Limburg zum Thema sind noch spannender und entlarvender.

Amüsant ist, wie durch gezieltes Missverstehen Antworten vermieden werden. Die Frage war sicher nicht, ob ein geändertes Einsatzkonzept der Presse (hier auch interessant: die Selektivität…) mitgeteilt wurde. Die Frage war, was den Einsatzkräften erzählt wurde und wann.

Absurdes Theater ist die Angabe, Aufgabe der Hilfspolizisten sei es gewesen, „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten“. Dies ist explizit eine hoheitliche, polizeiliche Aufgabe. Hilfspolizei ist maximal für RUHENDEN Verkehr zuständig und hat keinerlei Rechtsbefugnis, in FLIEßENDEN Verkehr einzugreifen. De Jure hätte die Polizei vor Ort JEDEN Hipo von der Straße jagen müssen (Platzverweis…) und gegen jeden ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr einleiten, der vor ein Auto sprang, um es anzuhalten.

Geradezu albern ist die Behauptung, die geänderte Verkehrsführung sei gar nicht Bestandteil der vom Gericht kassierten Allgemeinverfügung gewesen. Sie gehörte zu den beschlossenen Maßnahmen, dieses Verbot durchzusetzen – und wurde nicht aufgehoben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ordnungsamt in seinen Äußerungen nunmehr genau das zugibt, was die ganze Zeit schon als Verdacht im Raum stand.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde schlicht ignoriert. Alle Maßnahmen, Tuner im ICE-Gebiet zu jagen und zu vertreiben wurden genauso durchgeführt, wie die Stadt es zur Durchsetzung des rigorosen Verbots geplant und vorbereitet hatte.

Genau dieses Amt bzw. sein allgewaltiger Leiter bietet nun wolfskreidig den Verfolgten an, sich mit ihm an einen Tisch zu setzen, um „gemeinsame Lösungen“ zu finden.

Warum sollte irgendjemand irgendein Wort von dem glauben, was jetzt gesagt wird?

Die nächste Veranstaltung ist offenbar für den Herbst geplant.

Aber da ist die Bürgermeisterwahl längst Geschichte…

Freitag, 24. April 2015

Stadt Limburg verbietet "Ras in den Mai"


"Nicht in MEINER Stadt", sagt der Sheriff von Limburg und holt die ganz große Keule raus.
Dieses Dokument (hier kurioserweise noch als "Entwurf" gekennzeichnet) hat die Stadt LM soeben herausgegeben:





Dienstag, 17. Februar 2015

Die Flaschenterroristen



An einem der Parkplätze des Bischöflichen Ordinariats Am Huttig stehen drei große Container. Sie sind für Altglas vorgesehen, ein Umstand, der dem Passanten nicht verborgen bleibt, wenn die Stahlkästen wieder einmal nicht geleert wurden und ganze Batterien von Glasbehältern drum herum abgestellt wurden. Besonders zu Silvester ist dieses Phänomen zu beobachten.
Klingen besser als die Glocke der Stadtkirche
Zu beobachten bzw. zu vernehmen ist jedoch auch etwas anderes. Es scheint absolut unmöglich zu sein, den Inhalt dieser Altglascontainer zu einer auch nur annähernd zivilisierten Uhrzeit abzuholen. Es ist in der Regel noch nicht einmal 6:00 Uhr morgens, wenn lautes Rückfahrwarner-Piepen und das Wummern eines schweren Diesels Anwohner mit leichtem Schlaf vorwarnen, dass ihre Nachtruhe gleich vorbei ist. Diejenigen, die fester schlummern, stehen kurz darauf senkrecht im Bett. Mit einem Geräusch, als sei ein kompletter Bierlaster umgestürzt, kracht, scheppert und klirrt das Glas in den Sammelbehälter. Insgesamt dreimal. Wer danach noch einmal einschlafen kann, ist zu beneiden.
Es möge einmal dieser oder jener erklären (zuständig ist ganz sicher wieder niemand), warum in aller Welt ausweislich der Beschriftung nur der EINWURF von Flaschen auf die Zeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr beschränkt ist, nicht der AUSWURF.
Bitte - Danke - Scheißegal
Doch auch die mehr als deutlichen Hinweise bezüglich der Zeiten, in denen die Austrinker das Leergut zu entsorgen haben, werden von einigen Individuen maximal als grobe Empfehlung angesehen. Ein einzelnes Subjekt allerdings betrachtet die Einwurfzeiten schlicht als nicht existent. In jeder, aber auch wirklich JEDER Sonntagnacht, pünktlich zwischen 00:30 und 02:00 Uhr fährt jemand vor und wirft Altglas ein. Nicht eine Flasche. Nicht zwei oder drei. Nein, kistenweise fliegt das Recyclingmaterial mit viel Schwung in die Löcher. Eine gute Viertelstunde lang werden die Anwohner des Eschhöfer Wegs und ein Teil der Bewohner der östlichen Altstadt JEDEN Sonntag mit diesen enervierenden Lärm terrorisiert. Es ist genau die Art von Laut, die einen in der Einschlafphase aufschreckt und dann wach hält. Besonders perfide ist es, wenn dann einen Augenblick Ruhe herrscht, wohl weil die nächste Kiste herangeschleppt wird, Entspannung eintritt, die Augen zufallen – und es dann wieder kracht und klirrt.
Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dem betreffenden Analphabeten und Vollignoranten um einen Gastronom handelt, der die Glasbeute der Woche zum Abschluss des Sonntagsgeschäfts entsorgt. Daran, dass andere Menschen um diese Zeit bereits schlafen wollen oder müssen, verschwendet dieser Altglasterrorist keinen Gedanken.
Muss man erwähnen, dass Kräfte des Ordnungsamts um diese Zeit natürlich nicht durch die Gassen schlendern? Oder dass man der Limburger Polizei mit ihren anderthalb Streifenwagenbesatzungen des Nachtdienstes mit einem solchen Anliegen überhaupt nicht zu kommen braucht?

Freitag, 13. Februar 2015

Grabenstraßenampel: Bürgerbeteiligung wieder mal ein schlechter Witz!



Die Ampel an der Grabenstraße, die den Geschäftsbereich in zwei Zonen teilt ("Altstadt: Nur gucken - Neustadt: Jetzt aber ganz schnell und ohne Umwege in die WerkStadt, hopphopp!") sollte bis zum 31. Januar testweise abgeschaltet werden.
Sie ist es aber immer noch.
Rathaus: Mitdenken unerwünscht
In dieser  Erprobungsphase sollten dieser, jener, Gott und die Welt zu unterschiedlichen Zeiten mal schauen, was da denn so passiert, zwischen Autos und Fußgängern. Das besondere Limburger Verkehrskonzept, das in der Straßenverkehrsordnung für solche Gelegenheiten absolut nicht vorgesehen ist, wurde und wird an dieser Stelle ein weiteres Mal einer Belastungsprobe unterzogen. Nach StVO sind Straßen für Fahrzeuge, Fußwege für Fußgänger, Radwege für Radfahrer, in verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger Vorrang.
Die Grabenstraße ist eine Straße, also dürfen dort die Autos. Fahren und das zuerst, es sei denn, ein Fußgängerüberweg, auch bekannt als Zebrastreifen, quert. Dort haben die Kraftkutscher und die Muskulösen zu warten. Punkt. Nicht in Limburg an der Grabenstraße. Dort setzt man auf ein „verständiges Miteinander“ oder so ähnlich.
Im Straßenverkehr.
Im Jahr 2015.
Wo Kraft über Freude siegt.
Übersetzung: Wenn an der Grabenstraße ein Autofahrer einen Fußgänger umfährt, hat der Fußgänger Schuld. Punkt. Wenn die Stadt Limburg will, dass die Ampel wegkommt, dann muss an dieser Stelle das wieder eingerichtet werden, was vor vielen, vielen Jahren beseitigt wurde, weil es immer weite Rückstaus verursachte: Ein Zebrastreifen.
Im Augenblick jedoch laufen Passanten über die Fahrbahn, als ob sie alles Recht der Welt dazu hätten – und tun dies auf eigenes Risiko. Grundsätzlich ist es sicher für die fußläufigen Besucher der Domstadt besser, wenn sie nicht die unendlichen Wartezeiten an der Ampel über sich ergehen lassen müssen – nicht zuletzt weil viele dann oft irgendwann die Geduld verloren und bei Rot gingen – der Kinder wegen… Nur sollte dann eine verkehrstechnische Rechtssicherheit geschaffen werden.
Nun ist das Experiment also vorüber, obwohl es immer noch läuft, und es soll Bilanz gezogen werden. Man sammelt Stimmen von allen Experten dieser Welt. Wie schön wäre es, dachte man sich im Rathaus, wenn wir dann bei der fälligen Beschlussfassung (ggf. lautstark) darauf hinweisen könnten, dass den Betroffenen, also den Bürgern, Besuchern, Anwohnern, Katzen und Hunden Gelegenheit gegeben wurde, ihre eigenen Erfahrungen mitzuteilen, und sie das eben mal wieder einfach nicht getan hätten. Obwohl sie alle Gelegenheit der Welt gehabt hätten.
Also läuft alles nach bester Limburger Manier ab. Es wird jemand herausgedeutet, dessen Name und Position bereits abschreckt, sich überhaupt mit ihm in Verbindung zu setzen. Und es wird eine Frist für diese Übung gewählt, die… ja. Einfach nur sensationell ist.
Man darf telefonisch (im Rathaus, haha…) oder per Mail kontaktieren. Bis zum 20.2.2015. Also bis nächsten FREITAG. Aber nur bis 12:00, denn danach beginnt das bürokratische Wochenende.
Hallo!!! Es ist KARNEVAL! Die Verwaltung hat bis Mittwoch GESCHLOSSEN! Und die restlichen beiden Tage sind die Menschen mit Sicherheit damit befasst, sich all ihre Sünden der vergangenen Tage mühsam wieder ins Gedächtnis zu rufen, nüchtern zu werden und im Fall eines Falles zu bereuen. Wer zum Teufel und zum Herrn hat am kommenden Donnerstag und Freitag einen Kopf dafür, sich mit einem Fußgängerüberweg zu befassen?!
Es ist wie immer in Limburg. Es wird von Bürgerbeteiligung gefaselt, aber den wenigen, die sich interessieren, wird von vorn herein durch die Bildung praktisch unüberwindbarer Hindernisse klar gemacht, dass man sich um ihre Meinung einen Dreck schert…