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Samstag, 14. März 2015

Dr. Hildegard Schirmacher - eine einzige Begegnung



Persönlich habe ich sie nie kennengelernt, wurde ihr nie vorgestellt und habe nie ein einziges Wort mit ihr gewechselt. Ich habe sie sicher ab und zu gesehen und habe sie als eine weißhaarige Dame in Erinnerung, die an einem Gehstock durch die Altstadt wanderte und von vielen respektvoll gegrüßt wurde.
Indirekt hatte sie allerdings auf den Verlauf meines Lebens und meine Zeit im Limburg einen wesentlichen Einfluss. Sie war die Galionsfigur eines in einer Nacht- und Nebelaktion fraktionsübergreifend gegründeten Vereins, dessen erklärtes Ziel war zu verhindern, dass das wunderbare Limburger Schloss dem Besitz der Bürger (denen es damals gar nicht gehörte) entrissen wurde und in die Hände eines undurchsichtigen (d. i. bösen) Fremden fiel. Es fiel damals nicht, trotz schriftlicher Zusage des Eigentümers (Fiskus des Landes Hessen). Heute bin ich sogar dankbar dafür, dass ich nicht die Verantwortung für dieses immobile Monstrum bekam, das auch jedem zukünftigen Eigner die Taschen leersaugen wird. Damals jedoch war die Geschichte rund um den Profanbau auf dem Domfelsen meine erste Begegnung mit der Art von Politik, wie ich sie als charakteristisch für Limburg kennenlernen sollte: Mauscheleien in dunklen Hinterzimmern, Unaufrichtigkeit, reine Showveranstaltungen in Ausschüssen bei bereits abgekartetem Ergebnis und vor allem öffentliches Ankläffen eines potentiellen Investors.
Aber das ist eine andere Geschichte, die vielleicht ein andermal erzählt werden soll.
Hildegard Schirmacher wird mir trotz des Mangels an persönlichen Begegnungen für immer in Erinnerung bleiben, weil ich einen denkwürdigen Auftritt von ihr erleben durfte, bei dem den Teilnehmern der Inszenierung gar nicht bewusst war, dass sie einen sehr interessierten Zuschauer hatten.
Vier Jahr muss es her sein, da wurde die Limburger Altstadt von einer verdächtigen Gruppe Menschen heimgesucht. Keiner von ihnen hatte einen Betonkragen und/oder einen durchgeistigten Blick, also war es keine Abordnung kirchlicher Natur. Die meisten der Anzugträger waren gleichzeitig Mappenschlepper – und diese waren mit Hessenwappen bedruckt. Die Buschtrommeln trommelten und die Stadtradios 1. und 2. Programm berichteten: „Die schauen sich die Altstadt an.“ Und: „Es geht um’s Geld“.
Tatsächlich war es wohl ein Trupp Ministerialer, Städtischer, Sachverständiger von unbekannten Gnaden sowie Mitglieder des später berüchtigten „Gutachterausschusses“, die an den verschiedensten Stellen der Altstadt herumstanden und mit den Fingern zeigten. Auf Gebäude. Private Gebäude. Private, privat sanierte Gebäude. Am Ende des großen Rundgangs fand sich die Gruppe auf dem Rossmarkt ein. Es war ein Dienstag und es standen noch die Mülltonnen nach der Leerung herum und boten sich offenbar als Behelfsschreibtische bzw. Ablagen an. So lagerte man also an einer Stelle, von der keiner ahnte, wie exponiert sie war: Direkt unter meinen Bürofenstern. Diese waren offen und ich hörte länger anhaltende Debatten, die nichts mit dem üblichen Volksgemurmel der Touristengruppen zu tun hatten, die immer hierher geführt werden und deren Besuch dann in dem obligatorischen, kollektiven Gelächter endet, wenn der Stadtmärchenerzähler endlich auf mein Firmenschild (Mord & Totschlag) gezeigt hat.
Sie wohnt hier nicht mehr...
Dieses Mal war es anders, man diskutierte weiter und weiter und ich ging ans Fenster, um mal nachzuschauen, was da eigentlich los war. Und ich blieb. Stehen. Im Schatten. Und hörte mir das mal an.
Nachdem irgendwer sich über die Vorbildlichkeit der Sanierung meiner Häuser ausgelassen hatte und wie sehr diese die östliche Altstadt bereicherten, kam man zum Thema. Es sei ja wohl außer Frage, dass die Sanierung eine Wertsteigerung der Grundstücke bewirkt hatte. Diese galt es nun von den Eigentümern einzukassieren. Darüber war man sich einig und wollte nickend die Versammlung schließen. Doch da meldete sich die weißhaarige Dame zu Wort und stellte die Frage aller Fragen. Sie wollte wissen, wie man nun diese Wertsteigerung ermitteln wolle. Ja, das sei ganz einfach, also, man werde den aktuellen Wert heute von dem Wert abziehen, den die Grundstücke ohne die Sanierung hätten. Nicken, Brummen, Mappen schließen, Gehen wollen, waren die Reaktionen. Nicht so bei Frau Dr. Sch.
Es entspann sich sinngemäß das folgende Gespräch.

„Wie ermitteln Sie diesen Wert? Den das Grundstück gehabt hätte, ohne Sanierung?“
„Ja, wir vergleichen einfach die Daten.“
„Welche Daten?“
„Naja, Daten, die wir erheben. Also was heute ist und was gewesen wäre. Ja, also, was nicht…“
„Was heißt das konkret?“
„Naja, also wir sammeln Werte für jeden Bereich und die werden dann in ein Raster eingetragen und die Differenz…“
„Welche Werte?“
„Also, Noten. Sozusagen. Für Infrastruktur und… Verkehr. Und… Ja, Bebauung und… Das sind ganz viele Daten, die da einfließen und am Ende steht dann ein Wert.“
„Wie ermitteln Sie diese Daten?“
„Naja, also… Wir tragen da ein was ist. Und was gewesen wäre, wenn… Ja, wenn nicht saniert worden wäre.“
„Und woher wollen Sie das wissen?“
„Naja… Also. Ja, sicher. Das ist… Ja, das ist nicht ganz einfach. Da gibt es so ein Raster und da werden Werte eingetragen und am Ende hat man… Ja. Die Differenz.“
„Ich frage noch mal konkret. Wie wollen Sie heute bestimmen, was gewesen wäre, hätte es in den vergangenen 40 Jahren keine Sanierung gegeben?“
„Ja. Sicher. Aber wir müssen ja mal, irgendwann… Das ist… Ja. Schwierig. Ganz schwierig.“
„Sie wissen es also selbst nicht?“
„Naja, da gibt es Modellrechnungen und…“
„Das heißt, Sie legen die Werte willkürlich fest?“
„…“
„Ist das so?“
„Naja, das kann man so nicht sagen… Also… Nun, wenn Sie so fragen… Wenn Sie das so sehen… Also… Ja.“

Das war vor vielen Jahren. Die große, alte Dame der Altstadtsanierung hat es damals ausgesprochen – und genau so geschah es. Nach Vorgaben von ganz oben wurden angebliche Wertsteigerungen (oder auch keine, ganz nach politischem Proporz und Besitzverhältnissen) vollkommen willkürlich bestimmt.
Dr. Hildegard Schirmacher hat damals versucht, für die Hauseigentümer der Altstadt zu sprechen. Man hat es irgendwann widerwillig zur Kenntnis genommen – und ihre Worte dann völlig ignoriert.
Nun ist die „Stimme der Altstadt“ verstummt. Und alle, die seinerzeit dabei waren, werden leugnen, dass eine solche Debatte jemals stattgefunden hat. Damals, im Sommer, rund um die Mülltonnen, auf dem Rossmarkt, vor dem Haus Nr. 13. Unter den Fenstern meines Büros…

Montag, 2. Februar 2015

Vorauszahlung auf Ausgleichsabgabe: Stadt Limburg will Leiche operieren

Im vergangenen Jahr erfuhr der wiederholte Versuch der Mächtigen der Stadt Limburg, die Altstadthausbesitzer für ihre eigenen Versäumnisse noch einmal kräftig zur Kasse zu bitten, die richtige Reaktion. Die Betroffenen und Verfolgten legten Widerspruch gegen die Bescheide ein.
Nun ist das Verfahren, wie eine Behörde mit einem solchen Widerspruch umzugehen hat, eindeutig geregelt. Doch das interessierte den Sachwalter, der sich im persönlichen Umgang mit den Weichzielen der Verwaltung ("Bürger") dem Vernehmen nach abwechselnd durch Lautstärke, Herablassung oder Aggressivität auszeichnet, relativ wenig. 
Er tat einfach NICHTS. Bis es zu spät war.
Kulturelle Hochburg: Limburger Laientheater, Grosses Haus
Aufgeschreckt durch eine Meldung in diesem Blog versucht er dann verzweifelt, das Versäumte nachzuholen und hat die träge Verwaltungsmaschinerie in der ersten Januarwoche angestoßen. Nun sollen die designierten Abgezockten vor dem Widerspruchsausschuss erscheinen. Für einen juristisch korrekten Ablauf des Verfahrens bräuchte man in der Werner Senger Straße jedoch eine Zeitmaschine. All das hätte nämlich im vergangenen Jahr stattfinden müssen. Im Augenblick hat die Stadt Limburg mit dem Versuch, die Altstadthausbesitzer mit einer "Vorauszahlung" zu enteignen und abzustrafen, eine Leiche auf dem Tisch. Hätte man dem Toten im letzten Jahr den Blinddarm vor dem Durchbruch entfernt, wäre er wohl noch am Leben. Der gewöhnliche Täter verscharrt in einem solchen Fall das Corpus Delicti still und heimlich. Der Verantwortliche der Stadt Limburg jedoch nicht. Dieser glaubt, er könne nun Wunder wirken, indem er der Leiche noch schnell den Blinddarm rausschnipselt und ruft: "Er lebt, er lebt!".
Hochkarnevalistisch das Ganze.
Gleichwohl ist es sinnvoll, wenn sich die Betroffenen zunächst einmal unter Protest fügen und sich auf die neue Bühne des Possenspiels begegen. Man sollte die sicher hochinteressante Begegnung vor dem Widerspruchsausschuss wahrnehmen. Es wird wohl spannend, die "Argumente" der verhinderten Geldeintreiber zu hören, die laut Gesetz vorzutragen sind.
Diejenigen, die ein Terminangebot der Stadt wünschen, sollten das schriftlich tun. Ein entsprechendes Schreiben steht Interessierten zur Verfügung und wird auf Nachfrage hin per Mail zugesandt.

Samstag, 10. Januar 2015

"Ausgleichsabgabe": Heiße Kartoffel im Rathaus! Wer verbrennt sich als Nächster die Finger?



Noch bevor Narrensitzungen allerorten das Tagesgeschehen (und den Inhalt der Zeitungen) bestimmen, hat man im Limburger Rathaus vorzeitig die Narrenkappen aus den Schubladen gezogen.
Hochkarnevalistisch ist, was gerade rund um die Versuche abläuft, die Hausbesitzer der Limburger Altstadt mit Hilfe einer „Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe“ um ihr Eigentum zu bringen.
Weil das Brüderhaus, das Limburg jahrzehntelang verkommen ließ, noch schnell vor Ablauf der Sanierung der Altstadt am Zusammenbruch gehindert werden musste, brauchte die Stadt Geld. Da kommunale Mittel  in Limburg ja ausschließlich für die Subventionierung der zweitklassigen Konsumhallen auf dem ehemaligen Bahngelände und für sinnfreie Gutachten über absolut alles zur Verfügung gestellt werden, fiel der begehrliche Blick der Regenten wieder einmal auf die Grundbesitzer der Altstadt. Diese sollten das Brüderhaus zur Hälfte finanzieren – und damit die andere Hälfte aus Landeszuschüssen loseisen.
Also wurde die oben erwähnten „Vorauszahlung“ erfunden und die (ein wenig) bedauernswerten Befehlsempfänger der Verwaltungsbürokratie hatten die Aufgabe, dieses Geld einzutreiben.
Um JEDEN Preis.
Unter Missachtung aller Rechte der Betroffenen versuchten die beauftragten Schreibtischtäter, die Bescheide durchzupeitschen. Doch die Opfer, gestählt und ermutigt durch den erfolgreichen Feldzug gegen den Schildbürgerstreich „Kehrsatzung“, wehrten sich und legten bestens begründet Widerspruch ein. Außerdem beantragten sie die Aussetzung der zwangsweisen Beitreibung der Abgaben.
Die Antwort aus dem Rathaus war ein langes Schweigen.
Jetzt aber schnell... ZU SPÄT!
Später kam ein formloses Papier mit einer sogenannten Stellungnahme, die die meisten Punkte der Widersprüche überhaupt nicht behandelte. Mit diesem Schreiben gedachte der Sachbearbeiter jedoch, die Rechte der Betroffenen kurzerhand auszuhebeln, indem er sie mit Fristsetzung aufforderte, die Aufrechterhaltung der Widersprüche zu erklären.
Dieser verwaltungsrechtliche Schwachsinn rief die richtigen Reaktionen der Opfer hervor: Keine.
Nach einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt ist zwingend über diesen zu entscheiden, mit Rechtsmittelbelehrung. Kein Verwaltungsbürokrat hat das Recht, selbstherrlich zu bestimmen, ein Betroffener hätte den Widerspruch zurückgezogen, wenn dieser das nicht selbst erklärt.
Der Untätige in der Verwaltung kam sich jedoch sehr clever vor, behandelte alle Widersprüche als zurückgezogen, legte die Hände in den Schoß, ließ als Weihnachtsgeschenk in bester Limburger Manier noch die Kettenhunde der Stadtkasse aus dem Zwinger, die „Mahnungen“ mit Zinsforderungen unter den Baum legten, und tat selbst –NICHTS.
Dumm für ihn, dass er dabei etwas ganz Entscheidendes übersah: Silvester.
Mit Auflauf des Jahres 2014 endete der Bestand des Sanierungsgebietes Limburger Altstadt und damit auch jede gesetzliche Grundlage zur Forderung einer "Vorauszahlung auf die Ausgleichsabgabe" wegen einer (im Limburg sowieso nicht vorhandenen) Erhöhung der Bodenwerte durch die Sanierung.
Da über die Widersprüche nie entschieden wurde und auch die Aussetzung einer Vollziehung nicht abgelehnt wurde, ist für die Stadt Limburg damit jede Rechtsgrundlage entfallen, auf diesem Wege den Grundbesitzern der Altstadt in die Tasche zu greifen.
Diese Erkenntnis machte beim letzten Treffen der Sanierungsopfer die Runde und ein Musterschreiben an die Stadt wurde verfasst.
Der Entwurf wurde ganz offensichtlich (man ist ja in Limburg…) der Verwaltung vorzeitig zugespielt – mit dem Resultat, dass in der Werner Senger Straße die ganz große Panik ausbrach. Plötzlich war der Vorgang eine Kartoffel. Eine ganz, ganz heiße – und sie wurde kreuz und quer durch Flure und Büros geworfen und verursachte überall heftige Brandblasen.
Keiner wollte etwas mit dem oberpeinlichen Vorgang zu tun haben und am Ende landete das kokelnde Wurzelgemüse auf dem Schreibtisch eines Menschen, der mit alldem bislang noch überhaupt nicht befasst war.
In einem niedlichen Versuch, die Zahnpasta zurück in die Tube zu bekommen, jagte dieser Bürokrat ganz schnell einen Stapel rückdatierter Einschreiben heraus, um das inzwischen obsolete Widerspruchsverfahren doch noch irgendwie am Leben zu halten.
Zu spät.
Die Stadt Limburg hat aus der Sanierung keinen Zugriff mehr auf das Eigentum der Grundbesitzer der Altstadt.
Die förmliche Abrechnung des Sanierungsgebietes muss nun laut Baugesetzbuch innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen. Nach allen gesetzlichen Vorschriften –und die sind tiefgreifend.
Die Sanierungsopfer sind weiterhin Willens, sich bis in die letzte Instanz gegen jede Form der Abstrafung für ihre eigenen Investitionen zu wehren.
Falls wider Erwarten dann am Ende aller Prozesse doch Zahlungen rechtskräftig veranlagt werden, gehen die Einnahmen nicht an die Stadt Limburg, sondern an das Land Hessen.
Es bleibt spannend zu beobachten, welches Engagement die Limburger Verwaltung an den Tag legen wird, Geld einzutreiben, das sie bis auf den letzten Cent weiterreichen muss.
Jemand im Limburger Rathaus wollte wahnsinnig clever sein. Doch nun hat er es so richtig verbockt.

Samstag, 5. Juli 2014

Neuer Raubzug der Stadt Limburg gegen die Altstädter



Im Dezember des vergangenen Jahres drohte die Stadt Limburg den Hausbesitzern der Altstadt die Fortsetzung des kommunalen Beutezugs an. Wieder ging es um die Sanierungsabgabe und Adressaten der um Wochen rückdatierten und zum großen Teil gezielt falsch adressierten Einwurfschreiben waren die renitenten Eigentümer, die sich geweigert hatten, unter Aufgabe aller Rechte dem Schmierentheater zu folgen, das die Stadt Limburg rund um eine vorzeitige Ablöse der Abgaben im Jahr 2012 aufgeführt hatte.
Ein Dreivierteljahr später ist es nun so weit.
Papiere mit dem Titel „Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 des Baugesetzbuches“ flatterten pünktlich zwischen WM und Sommerloch ins Haus.
Als Begründung wird angeführt, das zu vereinnahmenden Geld sollte „für letzte Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet werden“. Zu diesem entlarvenden Statement mehr in einem Folgebeitrag.
Mit fremden Federn geschmückt: MEIN Haus im Lügenfaltblatt der Stadt
Veranlagt wird mit diesem Bescheid nicht etwa eine Abschlagszahlung auf einen Betrag, sondern die VOLLE HÖHE.
Diese Bescheide sind nach meiner Auffassung, die von meinen Anwälten gestützt wird, durch und durch rechtswidrig – und das aus einer Vielzahl von Gründen.
Diese sind meinem förmlichen Widerspruch zu entnehmen, den ich an den werten Stadtregenten geschickt habe. Die Verwendung meines Textes gestatte ich allen Betroffenen hiermit ausdrücklich. Er kann in jedes Textverarbeitungsprogramm via copy/paste eingefügt werden. Interessenten kann ich ihn aber auch via Mail zukommen lassen.
Die Passagen in FETT gelten jedoch nur für diejenigen, die davon betroffen sind. Alle anderen müssten diese sinnvollerweise löschen. Und das Aktenzeichen sollte man nicht vergessen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Martin Richard,

gegen den unter o. a. AZ. geführten Bescheid erhebe ich hiermit frist- und formgerecht WIDERSPRUCH.
Begründung: Der Bescheid ist offensichtlich rechtswidrig und diese Tatsache ist Ihnen BESTENS bekannt!
1.) §154(6) BauGB wurde für den Fall geschaffen, dass ein Grundstückseigentümer durch die Sanierung einen Vorteil erhält, der ihn Eignern von Grundstücken gegenüber besser stellt, deren Grundeigentum nicht in einem Sanierungsgebiet liegt. Dies ist der Fall, wenn ein Grundstück durch Erschließungsmaßnahmen überhaupt erst NUTZBAR wird, für die ein Eigentümer jenseits eines Sanierungsgebietes unverzüglich eine entsprechende Umlage zu zahlen hätte. Dies ist für Sanierungsgebiete nicht statthaft, weshalb Grundstückseigner innerhalb dieser Gebiete anderen gegenüber einen Vorteil hätten. Um diese Ungleichbehandlung auszuschließen, wurde §154 (6) geschaffen.
Für mein Grundstück trifft diese Voraussetzung nicht zu. Das Grundstück wurde bereits VOR Beginn der Sanierung in exakt DERSELBEN Art und Weise genutzt, wie heute. Diese Nutzung hat sich NICHT durch die Sanierung ergeben.
Von daher tritt § 154(6) auf mein Grundstück NICHT zu und der Bescheid hat keine Rechtsgrundlage in dieser Bestimmung.
2.) §154 (4) Satz 2 fordert: „Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse sowie der nach § 155 Abs. 1 anrechenbaren Beträge innerhalb angemessener Frist zu geben.“ Dieser Verpflichtung ist die Stadt Limburg NICHT nachgekommen. Die Frist wurde bewusst und gezielt so kurz gesetzt und der betreffende Zeitraum in die Weihnachtszeit gelegt, dass wegen Behörden- und Schulferien dem Betroffenen kaum Gelegenheit gegeben wurde, seine Rechte wahrzunehmen. Das offensichtliche Ziel der Terminierung war die Beschneidung des Betroffenen um sein gesetzliches Recht. Von einer angemessenen Frist kann absolut nicht die Rede sein.
Auch aus diesem Grund ist der Bescheid rechtswidrig.
Gleichwohl habe ich Ihnen schriftlich 4 (in Worten: vier) Termine für die für Sie verpflichtende Erörterung vorschlagen.
Ein Termin wurde mir von Seiten Ihres Herrn Saal kurzerhand verweigert, der aus eigener Machtvollkommenheit konstatierte, die gesetzlich vorgeschriebene Erörterung sei nicht erforderlich.
Aufgrund dieser willkürlichen Verweigerung des zwingend vorgeschriebenen Termins ist der Bescheid rechtswidrig.
3.) Sie beziehen sich in der Berechnung der Höhe des Betrages auf ein Gutachten eines Gutachterausschusses zur Ermittlung der Bodenwertsteigerung.
Zur Berechnung einer Bodenwerterhöhung dürfen ausschließlich Investitionen und Maßnahmen herangezogen werden, die aus Mitteln des Sanierungsetats finanziert wurden. Nicht statthaft ist es, Veränderungen zu inkludieren, die durch private Investitionen von Grundeigentümern hervorgerufen wurden.
Im vom Gutachterausschuss gefertigten Raster gibt es die Rubrik „Bebauung“. Im betroffenen Gebiet wurde im Rahmen der Sanierung keine einzige bauliche Maßnahme durch die Stadt Limburg vorgenommen. Von daher ist das Heranziehen des Faktors „Bebauung“ zur Berechnung der Wertermittlung rechtswidrig.
4.) Sogar ausweislich des für die meine Grundstücke betreffenden Zone willkürlich erstellten Rasters existieren Veränderungen in positiver Richtung nach der Sanierung NUR im Bereich Bebauung. Ausschließlich diese werden nun als Faktor für die Wertermittlung herangezogen, um eine Wertsteigerung zu konstatieren.
Dieses Verfahren ist, wie Ihnen bestens bekannt ist, rechtswidrig.
5.) § 154(6) sieht eine VORAUSZAHLUNG vor. Diese muss angemessen sein. Das Erheben einer Vorauszahlung in Höhe von 100% ist illegitim.
6.) Eine Vorauszahlung nach § 154(6) muss ZEITNAH zu den betreffenden Maßnahmen erhoben werden, um den Sinn des Gesetzes zu erfüllen. Das Erheben einer Vorauszahlung 20 Jahre nachdem Maßnahmen nicht stattgefunden haben, ist rechtswidrig. 
7.) Gemäß Ihrer eigenen Mitteilungen soll das Sanierungsgebiet zum Ablauf des Jahres 2014 förmlich aufgehoben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Limburg berechtigt, im Falle bewiesener Wertsteigerungen der Grundstücke Sanierungsabgaben für diese zu erheben. Eine Vorauszahlung ein HALBES Jahr vor der förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes widerspricht vollumfänglich dem Sinn und Zweck des Gesetzes.
Im Fall der (erwartetermaßen unbegründeten) Ablehnung dieses Widerspruchs werde ich alle Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ausschöpfen.
Wegen der offenkundigen Rechtswidrigkeit des o. a. Bescheides fordere ich Sie hiermit auf, die Vollziehung einer Vollstreckung auszusetzen.

Weitere Berichte über diesen neuen Raubzug der Stadt Limburg gegen ihre Bürger werden folgen. Insbesondere die Frage aller Kriminalisten, cui bono (wem nützt das?) wird dabei erörtert und eindeutig beantwortet.