Samstag, 16. Mai 2015

Besuch von der Abrissbirne...


…bekommt die berüchtigte Zeil-Galerie in Frankfurt. Ihr Leben stand unter keinem guten Stern. Der damalige Erbauer erwies sich als Großbetrüger, der über schräge Zugänge wundersame und fiktive Flächenvermehrungen in Plänen erzeugte. Kein Besitzer oder Mieter wurde in dem einstigen Vorzeigebau glücklich. Es wurde umgebaut, umgeplant, umgewidmet, geschlossen und neu eröffnet – aber die Zeil-Galerie blieb ein Sorgenkind und Groschengrab.
Architektonisches Gruselkabinett

Nun wird ein gewaltiger und staubiger Schlussstrich gezogen: Der Bau, der noch keine 25 Jahre alt ist, wird abgerissen.
Was hat das Ganze nun mit Limburg zu tun?
Eine Menge, eventuell. Die Vorgänge in Frankfurt zeigen, dass es durchaus möglich sein kann, einen fundamentalen Fehler baulicher Natur relativ zeitnahe nachhaltig zu korrigieren. Wenn man den Mut hat, es anzupacken.
Bevor ich wieder zu lange warte (wie mit der Brückenbebauung…) und ein Investor oder gar Politiker dann mit meiner Idee um die Ecke kommt, presche ich diesmal frühzeitig vor. Sicher werden mich sehr viele für wahnsinnig erklären, laut lachen, mit dem Finger auf mich zeigen – und sich dann in die Hinterzimmer und Büros zurückziehen, alle Türen verschließen, die Abhörabwehranlagen aktivieren und dann das Ganze mal besprechen und durchrechnen.
Gut so.
Welche Visionen streichen denn nun durch meinen Kopf?
Ganz einfach.
Limburg nimmt unter den Städten, die in den 70er Jahren mit Mitteln aus der Sanierungsgebietsförderung die mit Abstand grässlichsten Bausünden begangen haben, einen absoluten Spitzenplatz ein. Das „Neue Rathaus“ ist dabei die übelste Errungenschaft, die immer wieder Ziel von Exkursionen von Architekturstudenten ist, denen vor Ort gezeigt werden soll, wie man es auf keinen Fall machen darf. Von einer sensationellen Geschmacksfreiheit und mehr der Bunkerbau-Mentalität des kalten Krieges verhaftet als der Ästhetik verschrieben, ist das abstoßende Sammelsurium aus Treppen, Ebenen, Terrassen und verwinkelten Gängen stahlarmierte Dysfunktionalität.
Aber nicht nur das. Was einst als Bau für die Ewigkeit gedacht war, ist durch und durch marode. Die Sanierung von Teilen der Kohlmaier-Halle soll 4,5 Millionen € kosten. Ein Umbau nur des Erdgeschosses des Rathausturms ist mit über 600.000,-- veranschlagt. Also sind schon jetzt mehr als 5 Millionen erforderlich, um das Bauwerk wenigstens zu 1/4 nutzbar zu halten. Wenn man die galoppierende Selbstvermehrung einmal kalkulierter Kosten in Betracht zieht, die in Limburg der Beobachtung nach offenbar unvermeidbar ist, kann man getrost davon ausgehen, dass die Sanierungskosten den zweistelligen Millionenbetrag erreichen werden.
Vergewaltigtes Denkmal
Und das wird erst der Anfang sein. Der Rest des Bruchbaus wird ja mit der Zeit nicht besser und das gesamte 70er-Jahre Ungetüm wird weiter den Qualitäts- und Planungsmängeln seiner Zeit Tribut zollen müssen.
Das neue Rathaus nebst Stadthalle wird also, nicht anders als die Zeil-Galerie, ein Fass ohne Boden bleiben.
Deshalb meine Idee: Hau weg den Scheiß.
Das gesamte Gruselkabinett gehört ABGERISSEN! An seiner Stelle könnte man ein modernes und dem Stadtbild angemessenes Ensemble errichten, das an das alte Rathaus anschließt, ohne es zu vergewaltigen. In diesem neuen Bürger- und Verwaltungszentrum könnte alles untergebracht werden, was eine lebendige Kommune heute braucht. Stadtverwaltung, Bürgerbüro, Sitzungs- und Veranstaltungsräume, die den Namen verdienen, Lokale, Freizeiteinrichtungen und Räumlichkeiten für Vereine. Der blinde, tote Fleck mitten in der Stadt könnte so zu einem Zentrum des öffentlichen Lebens mutieren.
Ausweichquartier mit jeder Menge Platz
Dem obligatorischen Aufschrei: Was das alles kostet! kann ich entgegnen: Nirgends steht geschrieben, dass eine Stadt ein Rathaus als EIGENTÜMER haben muss. Nichts spricht dagegen, dieses große, neue City-Zentrum in privater Trägerschaft zu errichten. Die Stadt Limburg wäre dann mit ihren Büros und Einrichtungen Mieter und der Investor hätte für einen Großteil seiner Immobilie auf lange Zeit zukunftssicher seine Rendite festgeschrieben. In vielen Orten gibt es Sale-and-lease-back Operationen der öffentlichen Hand. Wie wäre es denn einmal mit einem Build&Lease-Modell, bei dem die Immobilie von vorn herein für den kommunalen Langzeitmieter geplant und errichtet wird?
Finanzkräftige Investoren, die ein solches Projekt stemmen könnten, gibt es vor Ort einige.
Sicher findet man in diesen Überlegungen eine ganze Reihe von Faktoren, die zwingend zu berücksichtigen sind. Für eine längere Übergangszeit müssten Ausweichquartiere gefunden werden. Aber das sind lösbare Fragen. Es gibt zum Beispiel ein Objekt in städtischer Hand, das Tausende von Quadratmetern hat und gerade aufwändig saniert wurde. Es wäre kein Problem, einen großen Teil der Verwaltung vorübergehend im Limburger Schloss unterzubringen.
Nun habe ich es also getan.
Der Vorschlag ist in der Welt.
Mal sehen, ob irgendjemand dazu etwas zu sagen hat…

Freitag, 8. Mai 2015

"Ras in den Mai" - Stadt und Polizei antworten auf Fragen. Mehr oder weniger...



Gestern waren sie noch Staats- und Stadtfeinde Nr. 1, „unerwünschte Gäste“, gesetzlose Randalierer und Vollgasidioten, die eine massive Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellten.

Heute ist alles ganz anders. Eigentlich sind sie nämlich gar nicht so. Und eigentlich wollen sie nur spielen und brauchen eigentlich nur ein bisschen Platz. Und ein bisschen Regeln.

Aber im Grunde liebt man sie, weil sie nach Limburg kommen und auch ein Wirtschaftsfaktor sind und gerne gesehene Gäste, wenn nicht gar Bürger, zum Teil und … so weiter und so fort.

Das Ordnungsamt will mit den Autofreunden ganz schnell an einen Tisch, der 1. Stadtrat findet sie eigentlich doch gar nicht schlimm, der Cityring braucht sie und die Polizei hatte im Prinzip noch nie etwas gegen sie. Zumindest liest sich das in der aktuellen Ausgabe der lokalen Weltpresse so.

Spannend.

Die Hexenjagd auf die Tuner-Szene, wie sie der Sheriff von Limburg und seine Deputies betrieben haben, die peinliche Niederlage vor Gericht und der Ablauf des Treffens am ICE Bahnhof haben in Medien, deren Existenz von den Stadtgewaltigen bislang maximal als zu vernachlässigende bis lästige Randerscheinung wahrgenommen wurde, hohe Wellen geschlagen.

Das hat den sowieso schon demolierten Ruf Limburgs bundesweit massiv weiter beschädigt.

Das Echo der öffentlichen Empörung hallte am Ende dann sogar an der Betontrutzburg Rathaus wider, brachte einige Kaffeetassen zum Klirren, und sorgte bei den verbeamteten Wahlkämpfern in den Büros sowie bei parteigebundenen Interessenvertretern außerhalb für einen Anflug von Panik. Denn es beschlich den einen oder anderen eine entsetzliche Erkenntnis: Was Auto fährt, hat am 14. Juni auch eine Stimme.

Und nun macht plötzlich in diesen Kreisen, die gemeinhin als „unpolitisch“, „ahnungslos“ und „desinteressiert“ betrachtet wurden, das unerhörte „W“-Wort die Runde. WAHLEN. Ganz offen sprechen die Betroffenen, Gejagten und Schikanierten davon, dass nicht nur Abstimmungen mit den Füßen möglich wären, sondern auch mit den Reifen, sozusagen. Etwas Unerhörtes geschieht zur Zeit in Limburg: Junge Menschen drohen damit, ZUR WAHL des Bürgermeisters zu gehen!

Die nun unmittelbar folgenden Versuche, die Zahnpasta zurück in die Tube zu bekommen, auf der man gerade noch plattfüßig getrampelt ist, sind höchst amüsant zu beobachten. Es werden Worte gemacht. Ziemlich viele sogar.

Doch im heiligen Bestseller heißt es: „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen nicht an ihren Worten.“

Und die waren eindeutig und mehr als erklärungsbedürftig. Mit den tagesaktuellen Lippenbekenntnissen jedenfalls hatten sie gar nichts zu tun. Nachdem sich Polizei und Ordnungsamt bezüglich ihrer Aktivitäten am ICE-Bahnhof am 30. April und 1. Mai ein Schweigegelübde auferlegt hatten, richtete ich an beide Institutionen je einen Fragenkatalog.

Nun liegen endlich Reaktionen vor.

Hier zunächst einmal jeweils im Wortlaut Fragen und Antworten.



Fragen an die Polizei Limburg:



1.) Wurde der Polizei Limburg von Seiten des Magistrats Limburg mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verbot der Stadt Limburg am Abend des 29.4.2015 aufgehoben hatte?

2.) Falls ja, wann geschah das?

3.) Welche Instruktionen erhielten die Polizeikräfte für die Zeit vom 30.4.2015 00:00 bis 1.5.2015 02:00 Uhr?

4.) Es steht zu vermuten, dass das Einsatzkonzept der Stadt Limburg auf eine Durchsetzung des Verbots ausgerichtet war und dies von der Polizei gefordert wurde. Wurde vor dem 30.4.2015 00:00 Uhr ein geändertes, der Rechtslage angepasstes Konzept erarbeitet?

5.) Falls ja, wurde dies der Polizei kommuniziert?

6.) Falls ja, durch wen an wen?

7.) Wurden die eingesetzten Polizeikräfte bezüglich der geänderten Rechtslage informiert, die ggf. eine Verpflichtung der Polizei zur Durchsetzung der Verbotsaufhebung implizierte?

7.) Falls es ein geändertes Einsatz-Konzept gab, in welcher Hinsicht unterschied es sich vom Verbotskonzept?

8.) Die Verkehrsführung am ICE-Gelände wurde so geändert, dass eine Einbahnstraßenreglung getroffen wurde und Parkmöglichkeiten weitestgehend verwehrt wurden. Hat die Polizei diese Änderung der Verkehrsführung angeordnet?

9.) Wann wurden die betreffenden Absperrungen errichtet und die Verkehrsregelung entsprechend getroffen?

10.) Unterschied sich die durchgeführte Absperrung und Verkehrsregelung von der für die Verbotsdurchsetzung geplanten? Falls ja, wie?



Antwort der Pressestelle der Polizei Limburg:



Vorauszuschicken ist, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht die Aufhebung der Allgemeinverfügung beschlossen hat, sondern die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt hat. Die Hauptsache wurde nicht verhandelt!

Dieser Umstand wurde der Polizeidirektion Limburg-Weilburg schon am Abend des 29.04.2015 mitgeteilt.

Das Einsatzkonzept wurde durch die Polizei entsprechend angepasst.

Einsatztaktik wird grundsätzlich nicht nach außen kommuniziert!

Um die An- und Abfahrten insbesondere zum ICE-Gelände und der dortigen Krankenhausapotheke aufrecht zu erhalten, wurde die Verkehrsführung von der Stadt Limburg geändert.

Die grundsätzliche Intention der Polizeiführung in Absprache mit der Stadt Limburg lag in der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere war ein Erliegen des Verkehrs auf der angrenzenden Autobahn zu verhindern. Auch durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes gab es weiterhin keine offizielle Veranstaltung „Ras in den Mai“. Das heißt: soweit der öffentliche Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird, handelt es sich um eine Sondernutzung, die genehmigungspflichtig ist. Das Zurschaustellen von Fahrzeugen auf den Straßen und dazugehörigen Anlagen, mit dem einhergehenden Zuschauerandrang ist eine Sondernutzung. Eine Genehmigung lag mangels verantwortlichem Veranstalter nicht vor. Aufgrund des starken Besucherandranges konnte der Verkehr im ICE-Gebiet nicht so im Fluss gehalten werden, dass es nicht doch zu Verkehrsstockungen im Ausfahrtsbereich der Autobahn kam, weshalb eine temporäre Sperrung der Zufahrt zum ICE-Gebiet notwendig war.





Fragen an die und Antworten der Stadt Limburg (Pressestelle)



1.) Wurde den eingesetzten Kräften des Ordnungsamts mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Verbot der Stadt Limburg am Abend des 29.4.2015 aufgehoben hatte?



Antwort: Den Kräften des Ordnungsamtes wurde mitgeteilt, dass der Sofortvollzug der Allgemeinverfügung aufgehoben wurde.



2.) Falls ja, wann geschah das?

Antwort: Donnerstag, 30. April 2015.



3.) Welche Instruktionen erhielten die Kräfte des Ordnungsamts?

Antwort: Auf Grund der Aufhebung des Sofortvollzuges hatten die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes den Auftrag, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.



4.) Es steht zu vermuten, dass das Einsatzkonzept der Stadt Limburg auf eine Durchsetzung des Verbots ausgerichtet war. Wurde vor dem 30.4.2015 00:00 Uhr ein geändertes, der Rechtslage angepasstes Konzept erarbeitet?

Antwort: Nein. Am Donnerstag, 30. April 2015, 09:00 Uhr.



5.) Falls ja, wurde dies kommuniziert?

Antwort: Den Pressevertretern wurde eine entsprechende Auskunft auf Anfrage gegeben.



6.) Falls ja, durch wen an wen?

Antwort: An die NNP und Dieter Fluck durch den Leiter des Ordnungsamtes.



7.) Falls es ein geändertes Sicherheits-Konzept gab, in welcher Hinsicht unterschied es sich vom Verbotskonzept?

Antwort: Die Allgemeinverfügung wurde nicht umgesetzt.


8.) Die Verkehrsführung am ICE-Gelände wurde so geändert, dass eine Einbahnstraßenreglung getroffen wurde und Parkmöglichkeiten weitestgehend verwehrt wurden. Wer hat wann diese Änderung der Verkehrsführung angeordnet?



Antwort: Alle Straßenrandparkplätze im ICE-Gebiet standen uneingeschränkt am Donnerstag, 30. April 2015 ganztägig zum Parken von Kraftfahrzeugen zur Verfügung. Durch die angeordnete geänderte Verkehrsführung wurden keine Straßenrandparkplätze gesperrt. Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat die geänderte Verkehrsführung am Montag, 20. April 2015 angeordnet.



9.) Wann wurden die betreffenden Absperrungen errichtet und die Verkehrsregelung entsprechend getroffen?

Antwort: Die erforderlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen wurden durch die Beschäftigten des städtischen Betriebshofes in der Zeit von Dienstag, 28. April bis Donnerstag, 30. April 2015, 15:00 Uhr, aufgestellt und am 01. Mai 2015 wieder abgebaut.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde am Donnerstag, 30. April 2015, 15:00 Uhr, wirksam.



10.) Unterschied sich die durchgeführte Absperrung und Verkehrsregelung von der für die Verbotsdurchsetzung geplanten? Falls ja, wie?

Antwort: Nein, die verkehrsbehördliche Anordnung war nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung.





Was wurde nun wirklich gesagt?



Es ist offensichtlich, dass sich Polizei und Ordnungsamt in ihren Äußerungen abgesprochen haben. Natürlich versucht die Polizei dabei, auf gar keinen Fall dem Stadtsheriff zu widersprechen. Am einfachsten ist es natürlich, sich dabei auf interne polizeitaktische Erwägungen zurückzuziehen, die nicht öffentlich debattiert werden dürfen.

Die rechtlichen Würdigungen der Umstände ist jedoch geradezu sensationell bemüht. Nach Lesart der Polizei gab es keine Veranstaltung „Ras in den Mai“, die vom Verwaltungsgericht erlaubt wurde. Aber die Stadt Limburg hatte eine solche Veranstaltung explizit VERBOTEN, das Gericht das Verbot faktisch ausgesetzt. Minus mal minus ist plus. Und nach dem Verbot des Verbots war „Ras in den Mai“ ergo erlaubt!

Das „Argument“ Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs“ ist insofern absurd, als diese ja erst durch die Verkehrsführung durch die Stadt Limburg gestört wurden. Falls es an der Kreuzung zur B8 zu Staus auf den Abbiegespuren kam, dann doch nur, weil das Ordnungsamt diese in einen Flaschenhals kanalisiert hatte. Um die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs herzustellen, hätte die Polizei das Ordnungsamt anweisen müssen/können, die Absperrungen zu beseitigen! Das tat sie jedoch nicht, sondern sperrte die Zufahrt kurzerhand.

Geradezu grotesk wird es bei der Argumentation der „übermäßigen Straßennutzung“. Folgt man dieser, dürfen Tuningfahrzeuge in Zukunft überhaupt nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, weil der Besitzer diese in der Regel ja extra zu dem Zweck verändert, DASS sie gesehen werden! Also handelt es sich um ein permanentes Zurschaustellen, sobald er unterwegs ist. Oder nicht?

Schräg ist auch, dass eine Wertung und Gewichtung vorgenommen werden soll, warum jemand irgendwo hinfährt bzw. dort hält. Da gibt es auf einmal böses Halten (mit Freunden treffen), das aber auf gar keinen Fall geht.

Was ist denn nun zum Beispiel mit der Einmündung an der B8, die kurz vor oder hinter der Auffahrt LM-Süd liegt, je nachdem, von wo man kommt. Es ist öffentlicher Verkehrsraum, in dem sich ständig LKW- und PKW-Fahrer treffen, um dort Waren zu übergeben und umzuladen. Sie stehen dort herum und belegen Parkraum. Handelt es sich hier dann NICHT um eine übermäßige Straßennutzung? Hat irgendjemand irgendwann einmal erlebt, dass die Polizei dort gehalten hätte, die Wagen kontrolliert und „Platzverweise“ ausgesprochen hätte?

Die Einlassungen der Stadt Limburg zum Thema sind noch spannender und entlarvender.

Amüsant ist, wie durch gezieltes Missverstehen Antworten vermieden werden. Die Frage war sicher nicht, ob ein geändertes Einsatzkonzept der Presse (hier auch interessant: die Selektivität…) mitgeteilt wurde. Die Frage war, was den Einsatzkräften erzählt wurde und wann.

Absurdes Theater ist die Angabe, Aufgabe der Hilfspolizisten sei es gewesen, „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten“. Dies ist explizit eine hoheitliche, polizeiliche Aufgabe. Hilfspolizei ist maximal für RUHENDEN Verkehr zuständig und hat keinerlei Rechtsbefugnis, in FLIEßENDEN Verkehr einzugreifen. De Jure hätte die Polizei vor Ort JEDEN Hipo von der Straße jagen müssen (Platzverweis…) und gegen jeden ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr einleiten, der vor ein Auto sprang, um es anzuhalten.

Geradezu albern ist die Behauptung, die geänderte Verkehrsführung sei gar nicht Bestandteil der vom Gericht kassierten Allgemeinverfügung gewesen. Sie gehörte zu den beschlossenen Maßnahmen, dieses Verbot durchzusetzen – und wurde nicht aufgehoben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ordnungsamt in seinen Äußerungen nunmehr genau das zugibt, was die ganze Zeit schon als Verdacht im Raum stand.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde schlicht ignoriert. Alle Maßnahmen, Tuner im ICE-Gebiet zu jagen und zu vertreiben wurden genauso durchgeführt, wie die Stadt es zur Durchsetzung des rigorosen Verbots geplant und vorbereitet hatte.

Genau dieses Amt bzw. sein allgewaltiger Leiter bietet nun wolfskreidig den Verfolgten an, sich mit ihm an einen Tisch zu setzen, um „gemeinsame Lösungen“ zu finden.

Warum sollte irgendjemand irgendein Wort von dem glauben, was jetzt gesagt wird?

Die nächste Veranstaltung ist offenbar für den Herbst geplant.

Aber da ist die Bürgermeisterwahl längst Geschichte…

Freitag, 24. April 2015

Stadt Limburg verbietet "Ras in den Mai"


"Nicht in MEINER Stadt", sagt der Sheriff von Limburg und holt die ganz große Keule raus.
Dieses Dokument (hier kurioserweise noch als "Entwurf" gekennzeichnet) hat die Stadt LM soeben herausgegeben:





Donnerstag, 23. April 2015

Kriminalitätsreport Limburger Altstadt (4 und Schluss)



Sicherheit ist immer ein heikles Thema, denn es gilt den Spagat zwischen dem bewachten Bürger und dem überwachten zu schaffen. Soll heißen, jede Forderung nach mehr Polizei-Personal und Präsenz birgt die Gefahr, dass sich die Menschen eingeschränkt und überwacht fühlen.
Totale Sicherheit ist nicht möglich, jedenfalls nicht ohne gleichzeitigen Totalverlust aller Bürgerrechte. Wenn alle an allem immer gehindert werden, kann niemand mehr etwas tun. Nichts Böses. Aber auch sonst nichts. Dies gilt es immer zu beachten.
Mehr Polizei muss nicht gleichbedeutend mit Polizeistaat sein. Aber die Gefahr lauert natürlich in den Ecken, insbesondere in Anbetracht der jüngeren Geschichte.
Dies nur als Vorbemerkung zur abschließenden Würdigung der Situation in Limburg.
Trügerisches Idyll
Das Ziel dieser Artikelserie ist es nicht, Ängste zu schüren oder gar eine Panik hervorzurufen. Aber es ist höchste Zeit, einige Probleme und Situationen einmal offen an- und auszusprechen.
Die Limburger Altstadt ist in Sachen Kriminalität sehr viel schlechter gestellt, als allgemein bekannt. Die Statistiken geben nur einen kleinen und unzureichenden Ausschnitt der tatsächlich begangenen Taten wieder. Bezüglich des Sicherheitsgefühls der Geschäftsleute, Bewohner und Besucher sind sie sogar ohne jede Aussagekraft.
Es ist zwar nicht so, dass man in den Gassen der Altstadt zu jeder Tages- und Nachtzeit um Leib, Leben, Hab und Gut fürchten muss. Aber eine erhöhte Wachsamkeit ist schon angesagt.
Will man die Gesamtsituation beurteilen, darf man den Fokus jedoch nicht nur auf die lokale Lage richten. Für ein sicheres Leben und Arbeiten an einem Ort sind nämlich drei verschiedene Parteien (nicht im Sinne von politischen…) verantwortlich.


Das Land Hessen

Die Sicherheit der Bürger ist Landessache. Hinter dieser gesetzlichen Regelung stand die Vorstellung, dass man an jedem Ort des Landes Hessen gleich gefährdet oder eben ungefährdet sein sollte. Keiner durfte die Chance haben, Sicherheit zu kaufen. Wären Strafverfolgung und Prävention eine kommunale Aufgabe, könnten sich die reichen Städte viele Polizisten und damit Sicherheit leisten und in den armen würde die Gesetzlosigkeit herrschen.
Gleiches Recht und gleiche Sicherheit für alle sind eine schöne Vorstellung.
Doch die Entwicklung der letzten 30 Jahren hat dazu geführt, dass Bürger nicht überall gleich gut beschützt werden, sondern dass sie überall gleich gefährdet sind.
Landesaufgabe
Das Desaster begann damit, dass alle Bereiche der öffentlichen Haushalte der Beurteilung durch weltfremde Betriebswirtschaftler unterworfen wurden, die nicht mehr als Gewinn- und Verlustrechnung beherrschten. „Wirtschaftliches Handeln“ war das Totschlagargument. Man stellte fest, dass die Polizei das Land Hessen mehr Geld kostete, als sie in Form von Bußgeldern und indirekt Strafen nach Verurteilung von Straftätern einbrachte. Der einzige Schluss, den man daraus zog, war: Sparen. Streichen, knausern, reduzieren.
Die absurde Vorstellung, Sicherheit sei in irgendeiner Form in einem Jahreshaushalt monetär zu bewerten, dominierte nun alles. Mangels Fantasie und harter Daten (die natürlich nicht erhoben wurden), wurde jeder mittel- bis langfristiger Nutzen einer modernen (inneren) Sicherheitspolitik kurzerhand ignoriert.
Das Resultat ist heute, dass es immer weniger Stellen bei der Polizei gibt. Das Verhältnis von Polizisten pro Tausend Bürger ist seit ewigen Zeiten krass rückläufig. Immer mehr Reviere wurden und werden geschlossen oder in nur teilbesetzte Posten umgewandelt. Die Ausrüstung der Polizei wird zusammengestrichen, der Fuhrpark sowieso. Viele Beamten müssen mit vorsintflutlicher EDV arbeiten, die mehrere Generationen hinterher hinkt.
Für den kleinen Controller im Rechnungshof (sie und ihre Planstellen vermehren sich wie die Fliegen…) scheint nur ein nicht mehr vorhandener Polizist ein guter Polizist zu sein. Haushaltstechnisch.
Beschlüsse werden heute nicht mehr nach Einsatzerfordernissen getroffen, sondern aus undurchschaubaren und in jedem Fall sachfremden Erwägungen. Der letzte Schildbürgerstreich der ganz besonderen Art ist die Idee der Landesregierung, die örtlichen Notrufzentralen zu schließen! Diese sollen in ein paar wenige „Hilfe-Callcenter“ zusammenfasst werden, in denen der Notrufer dann irgend einen Disponenten ans Ohr bekommt, der von dem Ortsteil, in dem er dringend Hilfe braucht, noch nie im Leben etwas gehört hat. Geschweige denn von der Straße oder gar der regional üblichen Bezeichnung.
Rasche Beute
Die Sicherheitspolitik Hessens ist ein erschreckender Amateurzirkus, in dem Fachwissen nicht gefragt ist. Die Polizei und ihre Vertreter sind in einer Zwickmühle. Sie dürfen nämlich beamtenrechtlich nicht das sagen, was sie wirklich wissen und meinen. Sie sind zu einer Vasallentreue verpflichtet und dürfen maximal auf dem Dienstweg das Fingerchen mahnend heben. Um dann ignoriert zu werden.
Die Kriminalstatistik wird so geführt, dass sie eine möglichst hohe Aufklärungsquote ausweist. Immer wieder werden Aktionen durchgeführt, die nur dem Zweck dienen, die Bilanz zu schönen. Fahren ohne Fahrerlaubnis, mit nicht zugelassenem Fahrzeug und Drogen und Alkohol am Steuer sind alles Delikte, bei denen die Aufklärungsrate bei 100% liegt. Oder hat schon mal jemand von einer „ungeklärten Trunkenheitsfahrt“ gehört? Also gibt es immer wieder Kontrollstellenorgien, bei denen die absoluten Fangzahlen im Verhältnis zu den kontrollierten Wagen lächerlich sind. Aber für die „Aufklärungsquote“ sind sie statistisches Gold.
Die Landespolitik ist in erster Linie bemüht, das eigene Versagen und den beharrlichen Rückzug aus der inneren Sicherheit zu kaschieren.
Dem Bürger wird immer wieder erzählt, er sei sicher. Oder es werden ihm sogar Polizisten-Dummies als wandelnde Notrufsäulen präsentiert („Freiwilliger Polizeidienst“), um „das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken“.
Doch warum ist dieses dann immer weniger vorhanden?


Die lokale Politik

Städte sind rechtlich gesehen für die Sicherheit ihrer Bürger sachlich nicht zuständig. Das Ordnungsamt und seine Helfer sind keine Strafverfolger und Verbrechensverhinderer, ganz gleich wie sich der eine oder die andere HIPO auch aufführt.
Bürgermeister, Stadträte oder Amtsleiter sind der Polizei gegenüber nicht weisungsbefugt.
Trotzdem tragen auch sie eine Verantwortung, nämlich eine politische. Die lokalen Behörden und Politiker sind durchaus in der Pflicht, sobald die Sicherheit ihrer Bürger in Gefahr ist. Sie müssen an den zuständigen Stellen aktiv werden und für politischen und öffentlichen Druck sorgen, sobald klar wird, dass das Land seinen gesetzlichen Pflichten nicht mehr nachkommt.
Ohne beständige politische Arbeit auf kommunaler Ebene wird sich nichts ändern. Dazu ist aber Voraussetzung, dass sich Bürgermeister und Verwaltung überhaupt für die Belange der Bürger interessieren und ihre Sorgen und Probleme ernst nehmen.
Es wird eng...
In Limburg sind in dieser Hinsicht leider erhebliche Zweifel angebracht. Wie es scheint, existiert im Bewusstsein der Stadtregenten kein Sicherheitsproblem.
Ich habe bei der Stadt angefragt, ob es ein Sicherheitskonzept für die Limburger Altstadt gibt.
Die Antwort war – gar keine.
Es existiert also für eine Stadt, die sich damit brüstet, jedes Jahr eine gute Million Besucher aller Art zu beherbergen, kein Maßnahmen- und Erkenntniskatalog, der in Zusammenarbeit zwischen den Behörden, Polizei und Betroffenen entstanden wäre und die Belange aller berücksichtigt.
Ohne ein Problembewusstsein werden Lokalpolitiker aber nichts unternehmen. Bemerken sie selbst nichts, muss man sie mit der Nase darauf stoßen – und nicht nur bei kleinen Wahlveranstaltungen mal ein paar Sätze sagen, die dann eifrig mitgeschrieben und vergessen werden.
Die Betroffenen selbst sind aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen sich darüber bewusst werden, wie es den Menschen in der Stadt geht und welche Sorgen und Ängste sie umtreiben.


Die im Stich Gelassenen

Den betroffenen Bürgern steht ein ganzer Katalog an Reaktionen zur Verfügung, um auf die eigene Situation aufmerksam zu mache. Nur ist dieser den wenigsten bekannt oder es traut sich kaum jemand, tätig zu werden.
Dabei ist es nicht besonders schwer. Man muss sich nur ein wenig Zeit nehmen, es anzugehen.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn man glaubt, nach Abgabe seiner Stimme hätte man als Bürger keinen Anspruch an seinen Abgeordneten mehr. Aber das Gegenteil ist der Fall. Immerhin vertritt er im Landesparlament genau den Wahlbezirk, in dem er siegte, und die dortigen Bürger dürfen erwarten, dass er ihre Interessen wahrnimmt.
Sobald jemand also ein Problem hat, dessen Ursache auf Landesebene zu suchen ist, wäre „sein“ Abgeordneter der erste Ansprechpartner.
Irrelevant und hilflos
Auf die lokale Situation gemünzt heißt das, jedes Mal, wenn jemand in Limburg Opfer einer Straftat wird und der Ansicht ist, diese sei zu verhindern gewesen, hätte es mehr Polizeipräsenz gegeben oder wäre diese schneller vor Ort gewesen, sollte er dies seinem Abgeordneten mitteilen. Dabei sollte er ihn auffordern, alles zu tun, dass in Zukunft so etwas verhindert wird und er möge doch bitte mitteilen, was er unternommen hat.
Nachrichtlich kann man eine solche Botschaft an den Bürgermeister schicken, mit der dringenden Bitte, gleichfalls politisch aktiv zu werden, um das Land dazu zu bringen, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten.
Es schadet auch nicht, dem Innenminister, der für die Polizei zuständig ist, mitzuteilen, wenn man mit der Lage unzufrieden ist, in Gefahr war oder zu Schaden gekommen ist. Je konkreter die jeweilige Situation geschildert wird, umso besser. In einem der vorangegangenen Artikel habe ich Bezug auf den Umstand genommen, dass Rettungsdienste innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein MÜSSEN, die Polizei aber keiner Regel unterworfen ist. Jedes Mal, wenn es nach der Wahl der 110 länger als 10 Minuten dauert, bis polizeiliche Hilfe eintrifft, sollte man sich also beim Innenministerium darüber beschweren.
Sehr wichtig ist es außerdem, wie bereits erwähnt, dass jede, aber auch wirklich JEDE Straftat angezeigt wird. Die Statistiken dienen in erster Linie als Alibi, nichts zu tun. Doch die erscheinen jährlich und diesen Umstand kann und muss man nutzen. Je höher die Zahl der real unaufgeklärten Taten ist, die in den Jahresberichten erscheinen, desto besser.
Nur wenn der Druck auf die Politik beharrlich erhöht wird und von vielen Seiten kommt, besteht die Chance, dass sich etwas ändert.
Mittel- bis langfristig.
Für die akute Lage ändert dies leider erst einmal nichts.
Gegenwärtig sind die Bürger, Besucher und Geschäftsleute auf sich selbst gestellt.
Ihnen kann man nur einige, generelle Ratschläge geben.
Aufmerksam sein und auf einander aufpassen ist dabei etwas, das von Geschäftsinhaber(innen) erfreulicherweise schon gut praktiziert wird. Der nächste Schritt wäre, die Hemmungen abzulegen und im Zweifel die Polizeilieber einmal zu viel zu rufen als zu wenig. Alles, was verdächtig vorkommt, sollte weiter gegeben werden. Dabei sollte man natürlich nur im akturen Notfall die 110 wählen. Für alle anderen Mitteilungen reicht die 91400, die allgemeine Rufnummer der Polizei in Limburg.
Zusammenschließen, Augen offen halten!
Die wenigen Streifen, die durchgeführt werden, sollte man bei Gelegenheit für Gespräche nutzen, um zu erfahren, was passiert und selbst einen Überblick über die aktuelle Lage zu geben.
Der falsche Ansprechpartner für die Sicherheit sind allerdings die Mitarbeiter des Ordnungsamts und die Hilfspolizei. Diese werden in der Limburger Altstadt ja leider in erster Linie dazu eingesetzt, um Wirte und Geschäftsleute zu gängeln und zu schikanieren, nicht zur Durchsetzung ihrer Rechte und Belange…
Die oberste Regel im Umgang mit Kriminalität heißt für die Betroffenen: Begib Dich nicht in Gefahr. Keine Sache und kein Geld ist es wert, dass man dafür körperliche Schäden oder mehr riskieren sollte. Dinge sind ersetzbar. Leben und Gesundheit nicht.
Gäbe es eine ernstzunehmende Organisation für die Geschäftsleute der Altstadt, wäre über diese einiges zu erreichen. Ein Zusammenschluss der Gefährdeten könnte Vorträge, Informationsveranstaltungen und Seminare organisieren, bei denen ECHTE Fachleute mit Betroffenen das richtige Verhalten erörtern und üben könnten. Es gibt Beratungen durch die Polizei auch für Geschäftsleute und sehr kompetente, private Veranstalter, die sich auf die Sicherheit von Unternehmern spezialisiert haben. Diese könnten Präventions- und Ernstfallschulungen anbieten.
Darüber hianus könnten sich die Organisierten mit anderen Netzwerken in Städten austauschen, die eine ähnliche Sicherheitslage haben und über dortige Strategien informieren und selbst die eigenen Erfahrungen einbringen.
In vielen Städten gibt es „Pro Polizei“-Vereine, die sich mit genau diesen Themen befassen. Eventuell wäre die Gründung einer solchen Organisation auch für Limburg eine Idee.
Sicherheit in Limburg war lange Zeit kein Thema. Doch interessanterweise scheint es gelungen zu sein, die Öffentlichkeit in der letzten Zeit für diesen Komplex mehr zu interessieren. So befasste sich unlängst ein größerer Artikel in einer lokalen Zeitung mit Einbruch und den professionellen Banden, die oft genug dahinter stecken. Vielleicht hatte das ein klein wenig mit dieser Artikelserie zu tun…
Was bleibt als Fazit?
Die Sicherheit der Limburger Altstadt ist ein Problem, das bislang beharrlich ignoriert wurde.
Jeder ist aufgerufen, seinen Beitrag zu leisten, dass die Lage besser wird. Die Betroffenen. Aber in erster Linie die zuständigen Politiker.

Ich werde weiter beobachten und berichten…